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07.06.2010

Hochschule Anhalt nimmt Unfallforschung und Unfallanalyse in Lehrprogramm auf

Köthen, 7. Juni 2010: Die Zeugenaussagen widersprechen sich. Die von der Polizei vorgelegten Daten können nicht die nötige Klarheit bringen – eine häufig anzutreffende Konstellation nach Verkehrsunfällen. Nun sind Sachverständige gefragt, die aus den Spuren am Unfallort und den Fahrzeugschäden den Hergang des Unfalls rekonstruieren können.

Einen umfassenden Einblick in diese Thematik bekommen die Studierenden im Masterstudiengang Maschinenbau/Fahrzeugtechnik. Hier wird seit dem Sommersemester 2010 eine Lehrveranstaltung zum Thema „Unfallforschung und Unfallanalyse“ angeboten. Initiator des Projekts ist Prof. Dr.-Ing. Ulrich-Michael Eisentraut, Prodekan des Fachbereiches Elektrotechnik, Maschinenbau und Wirtschaftsingenieurwesen. „Kenntnisse in der Unfallanalyse sind nicht nur wichtig für Kfz-Sachverständige. Unfallanalyse ist auch die Grundlage der Unfallforschung und liefert Informationen für Neuentwicklungen in der Fahrzeugsicherheit. Die neue Lehrveranstaltung stärkt deshalb effektiv das fahrzeugtechnische Standbein unseres Fachbereiches“, sagt Eisentraut.

Als Lehrbeauftragter für das neue Fachgebiet wurde Dipl.-Ing. Hansjörg Leser aus Berlin gewonnen. Dipl.-Ing. Leser ist vereidigter Sachverständiger für Straßenverkehrsunfälle und genießt in seinem Fachgebiet überregionale Reputation. Er ist Co-Autor mehrerer Fachbücher. Seine Lehrerfahrung sammelte er u. a. als Dozent an der Technischen Universität Berlin. „Qualifizierte Unfallanalytiker werden dringend gebraucht“, meint Leser, „ich freue mich, an einer modernen, berufsorientierten Hochschule zur Ausbildung des Nachwuchses beitragen zu können.“ In der Lehrveranstaltung werden Grundlagen der Fahrzeugsicherheit und der Unfallforschung vermittelt. Breiten Raum nimmt die forensische Unfallanalyse ein. Interpretation von Spuren und Schäden, Kollisionsrechnung und Weg-Zeit-Analysen stehen auf dem Lehrplan. Außerdem wird der Umgang mit Unfallsimulationsprogrammen vermittelt und es werden Sonderfragen behandelt  wie z. B. die Aufklärung des Versicherungsbetruges mit Kraftfahrzeugen.