Schutzrechtsarbeit an der Hochschule Anhalt
Der Erwerb von Gewerblichen Schutzrechten für innovative Forschungsergebnisse, ist ein unabdingbarer Bestandteil des Schutzes des geistigen Eigentums der Forscher, Studenten und Mitarbeiter. Die Hochschule Anhalt fördert und unterstützt die Erfinder bei der Entwicklung patentfähiger Lösungen.
Am 07.02.2002 trat eine Novellierung des § 42 des Gesetzes über Arbeitnehmererfindungen in Kraft. Das bisherige „Hochschullehrerprivileg“ ist entfallen. Universitäten und Fachhochschulen werden gleich behandelt. Es gelten einheitliche Bestimmungen für alle Hochschulbeschäftigten.
Die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen ermöglichen den Hochschulen den Zugriff auf Erfindungen, die ihre Beschäftigten im Rahmen der ihnen obliegenden Tätigkeit gemacht haben oder die wesentlich auf Erfahrungen zurückgehen, die die Beschäftigten im Rahmen ihrer Tätigkeit gesammelt haben. Diese so genannten Diensterfindungen können im Namen der Hochschule schutzrechtlich gesichert und verwertet werden. Selbstverständlich steht es den Beschäftigten und Studenten einer Hochschule nach wie vor frei, Erfindungen, die keine Diensterfindungen sind, der Hochschule zur schutzrechtlichen Sicherung und Verwertung anzubieten.
Die Universitäten, Fachhochschulen und ausgewählte außeruniversitäre Forschungseinrichtungen Sachsen-Anhalts haben sich gemeinsam mit der ESA Patentverwertungsagentur Sachsen-Anhalt GmbH zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammengeschlossen, um die Vermarktung von Hochschulerfindungen voranzutreiben. Die Arbeitsgemeinschaft führt den Namen „Sachsen-Anhaltische Fördergemeinschaft für Erfindungsverwertung“ (SAFE). Die SAFE wird gefördert durch das Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt und das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie im Rahmen der SIGNO-Initiative.
Die ESA Patentverwertungsagentur fungiert als zentraler Dienstleister für die Forschungseinrichtungen in Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes sowie bei der Verwertung von schutzrechtlich gesicherten Forschungsergebnissen.
Als Ansprechpartner zu Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes fungiert an der Hochschule Anhalt:
- Dr. Wilfried Hänisch
Kontaktdaten

Standort Köthen Bereich Forschungs- und Technologietransferzentrum Aufgaben Leiter FTTZ E-Mail w.haenisch
fttz.hs-anhalt.deTelefon +49 (0) 3496 67 5310 Anschriften Hochschule Anhalt Hochschule Anhalt D-06366 Köthen Postfach 1458 Bernburger Straße 55 D-06354 Köthen Gebäude 03, Zimmer 217 E-Mail leiter
fttz.hs-anhalt.deTelefon 5301
Leiter des Forschungs- und Technologietransferzentrums.
Im Intranet der Hochschule Anhalt steht ein Formular für die Meldung von Diensterfindungen an die Hochschulleitung zur Verfügung.
Weitergehende Informationen, Rechtsvorschriften, Formulare und Merkblätter finden Sie unter:

