Interna & Dokumente

  • Tutorien

    Der Fachbereich Informatik und Sprachen bietet Ihnen die Möglichkeit, Tutorien zu bestimmten Modulen zu belegen. Wenn Sie selber als Tutor arbeiten möchten oder ein Tutorium für ein bestimmtes Modul benötigen, sprechen Sie mit dem Lehrenden für dieses Modul oder wenden Sie sich an den Studiendekan Professor Schneider. Aktuelle Angaben zu den Inhalten, Zeiten und Orten der Tutorien finden Sie jeweils nach Beginn der Vorlesungszeit in WebUntis.

  • Stundenpläne

    Die Stundenpläne finden Sie  in unserem System WebUntis. Mit einem Klick auf den folgenden Link können Sie Ihren Stundenplan einsehen.

    WebUntis Hochschule Anhalt

    Sollte der Schulname "HSA" nicht voreingetragen sein, tragen Sie diesen bitten im Feld "Schulname" ein, um die Stundenpläne der Hochschule Anhalt einsehen zu können.

    Anschließend klicken Sie auf der Startseite von WebUntis in der linken Menüleiste auf das Icon "Stundenplan" und wählen anschließend im Auswahlfeld "Semester" Ihren Studiengang / Ihre Übungsgruppe aus.

    Ihr Stundenplan wird Ihnen nun wochenaktuell angezeigt. Bitte klicken Sie sich auch durch die weiteren Wochen, um Unterschiede im Stundenplan in einer geraden und einer ungeraden Woche einsehen zu können.

    Ihnen steht Ihr Stundenplan auch als App für Android und Apple zur Verfügung steht. Auf der Startseite von WebUntis sehen Sie in der linken unteren Ecke die entsprechenden Links, um sich die App herunterladen zu können.

  • Informationen zum Studium generale

    In den Bachelor-Studiengängen Angewandte Informatik - Digitale Medien und Spieleentwicklung sowie Fachübersetzen – Software und Medien (2019) sowie Fachkommunikation – Softwarelokalisierung (2012) ist das Modul "Studium generale" vorgesehen. In der Prüfungs- und Studienordnung (in Anlage 4) heißt es dazu:

    "In dem Modul können Module aus den Modulangeboten eines anderen Studiengangs, aus dem Modul "Informatik und Gesellschaft" oder weitere durch Beschluss des Fachbereichsrates festgelegte Module und besondere Leistungen gemäß § 12, Absatz 2, bzw. eine Kombination dieser Leistungen eingebracht werden."

     

    Weitere Information über den Erwerb von Credits zum Studium generale finden Sie im Moodle unter Studienorganisation.

     

    Leistungen für das Studium generale können Sie bspw. wie folgt erwerben: 

    • durch Besuch eines oder mehrerer Module aus einem anderen Studiengang der Hochschule. Sie benötigen 5 CP, die erworbenen CP müssen Sie sich auf dem Formular "Nachweis von Leistungen für das Modul Studium generale" bestätigen lassen.
    • durch Besuch des Moduls "Informatik und Gesellschaft". In diesem Modul können Sie 3 bis 5 CP, je nach Leistung, erwerben. Diese Leistung wird Ihnen automatisch im HISQIS nach Ablegen des Leistungsnachweises gutgeschrieben.
    • durch Mitwirkung in den Gremien der Hochschulselbstverwaltung oder besonderes Engagement in öffentlichkeitswirksamen Bereichen der Hochschule. Credits können außerdem durch Engagement für Studierende mit Behinderungen, Engagement für Belange der Internationalisierung oder in weiteren durch Beschluß des Fachbereichsrates festgelegten Bereichen erworben werden. Diese Leistungen müssen Sie sich von einer verantwortlichen Person auf dem Formular "Antrag auf Anerkennung von Leistungen" bestätigen lassen.
    • durch den Besuch von Fachvorträgen und Kolloquia. Aus diesem Wege können maximal 2 CP erworben werden. Den Nachweis der Vortragsbesuche führen Sie auf dem Formular "Nachweis der Teilnahme an Vorträgen", indem Sie sich die Vortragsbesuche jeweils von einem Professor bzw. einer Professorin bestätigen lassen. Für 5 besuchte Vorträge erhalten Sie 1 CP.
      Hinweis: Zum Studium gehörende Vorträge, wie z.B. Seminarvorträge, Praktikumsverteidigungen oder Abschlusskolloquia, d.h. Bachelor- oder Masterkolloquia, gehören nicht zu den hierbei "abrechenbaren" Vorträge und Kolloquia!
    • durch eine Kombination der oben genannten Punkte. Beispielsweise 2 CP aus Mitarbeit in der Fachschaft plus 3 CP aus einem Modul aus einem anderen Studiengang, oder 1 CP aus dem Besuch von Fachvorträgen und 4 CP aus Informatik und Gesellschaft oder eine andere Konbination.

    Die bestätigten Formulare reichen Sie beim Prüfungsausschuss des Fachbereiches ein, damit Ihnen die Credits gutgeschrieben werden. Beachten Sie, dass Sie für die Nachweisführung selber verantwortlich sind. Eine nachträgliche Bestätigung einer der oben genannten Leistungen durch den Fachbereich ist nicht möglich.

  • Alles zum Berufspraktikum

    Das Praktikum ist integraler Bestandteil des Bachelor-Studiums, es dient der praktischen Anwendung im Studium erworbener Kenntnisse, der Vermittlung von sozialen Kompetenzen innerhalb der Arbeitswelt sowie der Motivation und Orientierung für die nachfolgenden Studienabschnitte.

    Sie müssen in ihrem Studium folgende Zeiten als Praktikum nachweisen:

    Typischerweise werden Sie Ihr Praktikum im 5. Semester (Studiengänge mit PSO 2012) bzw. im 6. Semester (Studiengänge mit SPO 2019) durchführen. Es wird mit 25 Credits angerechnet. Die Durchführung des Berufspraktikums ist in den Praktikumsordnungen für die Bachelor-Studiengänge geregelt:

     

    Vorbereitung auf das Praktikum

    • Suchen Sie sich eine Praktikumseinrichtung
    • Hier können Sie ein Unternehmen, eine Behörde oder eine wissenschaftliche Einrichtung frei wählen. Diese muss in der Lage sein, Ihr Praktikum zu betreuen und Ihnen eine Aufgabenstellung zu geben, die mit Ihrem Studienfach vereinbar ist. Ein Praktikum im eigenen Betrieb ist nicht möglich.
    • Vereinbaren Sie mit der Praktikumseinrichtung eine Aufgabenstellung
    • Diese muss schriftlich vorliegen und von Ihrem Betreuer im Betrieb unterschrieben sein. Nutzen Sie hierzu Anlage 1 der Praktikumsordnung.
    • Suchen Sie sich einen Mentor an der Hochschule
    • Hier kommt jeder Professor bzw. jedes prüfungsberechtigte Mitglied des Fachbereichs in Frage. Nehmen Sie rechtzeitig Kontakt mit Ihrem Mentor auf, um die Betreuung zu klären.

     

    Zulassung zum Praktikum

    Für Ihre Zulassung zum Praktikum sind einige Voraussetzungen notwendig:

    1. Sie müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 90 Credits in Ihrem Studiengang nachweisen.
    2. Sie müssen etwa 4 Wochen vor Beginn des Praktikums die ausgefüllte Anlage 1 der Praktikumsordnung beim Praktikumsbeauftragten abgeben. Hierfür benötigen Sie auch die Unterschrift des Hochschulmentors / der Hochschulmentorin.

     

    Während des Praktikums

    Während des Praktikums müssen Sie in erster Linie an Ihrer Aufgabenstellung arbeiten. Wir empfehlen Ihnen zudem:

    • den Kontakt zu Ihrem Hochschulmentor zu halten und ihn über den Fortgang Ihrer Arbeit zu unterrichten.
    • sich bereits während Ihrer Tätigkeit Gedanken über Ihren zu verfassenden Praktikumsbericht zu machen und sich dafür Notizen zu machen.

     

    Nach dem Praktikum

    Nach dem Praktikum müssen Sie

    • einen Praktikumsbericht verfassen, der die wesentlichen Inhalte, Resultate und Schlussfolgerungen für die weitere Bearbeitung des Themas enthält und bei Ihrem Hochschulmentor abgeben.
    • die Anlage 2 der Praktikumsordnung von Ihrer Praktikumseinrichtung ausfüllen lassen und zusammen mit dem Praktikumsbericht bei Ihrem Hochschulmentor abgeben.
    • einen Vortrag über Ihr Praktikum halten (den Praktikumsbericht verteidigen). Sprechen Sie dazu mit Ihrem Hochschulmentor einen Termin ab.
    • Anlage 3 der Praktikumsordnung bei Ihrem Hochschulmentor abgeben. Dort wird Ihnen die Abgabe des Praktikumsberichts und dessen Verteidigung bestätigt.

    Wenn Ihr Hochschulmentor die ordnungsgemäße Durchführung des Praktikums bestätigt und alle Unterlagen vorliegen, steht der Anerkennung des Praktikums nichts mehr im Wege. Alles Weitere regelt dann Ihr Hochschulmentor und der Praktikumsverantwortliche. Desweiteren sollten Sie sich von Ihrem Praktikumsbetrieb ein Arbeitszeugnis ausstellen lassen. Dies ist zwar in der Praktikumsordnung nicht gefordert, wir empfehlen es Ihnen aber, da es eventuell bei späteren Bewerbungen hilfreich sein kann.

    Hinweise

    • Kümmern Sie sich rechtzeitig um einen Praktikumsplatz. Für ein Auslandspraktikum ist eine Vorlaufzeit von ca. einem Jahr notwendig.
    • Lesen Sie sich die Praktikumsordnung durch.
    • Stellen Sie die Zulassungsvoraussetzungen sicher.
    • Kommunizieren Sie mit Ihrem Hochschulmentor. Er kann Ihnen bei Problemen und Fragen behilflich sein.

    Praktika im europäischen Ausland

    Das Leonardo-Büro Sachsen-Anhalt vermittelt und fördert Praktika von Studierenden und Absolventen der Hochschulen Sachsen-Anhalts im Rahmen der EU-Programme Erasmus und Leonardo da Vinci. Nähere Informationen finden Sie auf den Seiten des Leonardo-Büros Sachsen-Anhalt.

    Praktikumsplätze und Jobangebote in der Region

    Wenn Sie sich für einen Praktikumsplatz in der Region interessieren oder nach Ihrem Studium eine Anstellung in der Region suchen, haben wir auf dieser Seite einige Hinweise und Verweise zu Stellenbörsen zusammengefasst.
     

Rechner, Drucker, Mensa...

  • Benutzerkonto für die Nutzung der IT

    Die Computer des Fachbereichs Informatik und Sprachen sind der zentralen Nutzerverwaltung (Active Directory HSA) untergeordnet. Die Zugangsdaten werden bei der Immatrikulation übergeben.

  • Zum Umgang mit Passworten

    Das Passwort für Ihr Benutzerkonto ist Ihr vom SSC vergebenes Initialpasswort.

    Bei der ersten Anmeldung können Sie das Passwort ändern! (Tasten <Strg>,<Alt> und <Entf> drücken, um das Dialogfenster Windows-Sicherheit aufzurufen.) Beachten Sie, dass sich diese Änderung auf alle weiteren Dienste, die ebenfalls an die zentrale Nutzerverwaltung angeschlossen sind, auswirkt (z.B. Mail, Moodle, WLAN).

    Hinweise:

    • Passworteingaben werden niemals auf dem Bildschirm angezeigt. (bei Windows *******; bei UNIX nichts)
    • Das Passwort muss bei einer Änderung zur Kontrolle immer noch einmal wiederholt werden.
    • Das Passwort darf nicht an andere Personen weitergegeben werden, da Sie persönlich für alle Aktionen haften, die unter Ihrem Nutzerkonto ausgeführt werden.
    • Benutzt eine andere Person Ihr Konto, wird es zur Klärung des Missbrauches deaktiviert.
    • Das Passwort nicht aufschreiben, sondern auswendig lernen und gut merken (vgl. Geheimcode der EC-Karte).
    • Bei der Eingabe des Passwortes aufpassen, dass niemand die Eingabe beobachtet.
  • Aufbau eines Passwortes

    Es darf Ihren Vornamen oder Familiennamen nicht enthalten.

    Es sollte nicht bestehen aus:

    • Eigennamen, Produktnamen
    • Wörter, die in Wörterbüchern vorkommen können
    • Informationen, die mit Ihrer Person zusammenhängen,
      z.B. Geburtsdatum, Name der Freundin, Wohnort, Kfz-Kennzeichen

    Es soll bestehen aus:

    • mindestens 6 Zeichen und muss mindestens ein Zeichen aus drei der folgenden vier Gruppen enthalten:
      • große Buchstaben  - Umlaute vermeiden
      • kleine Buchstaben  - Umlaute vermeiden
      • Ziffern
      • Sonderzeichen wie   .  ,  ;  :  -  = (Diese Zeichen aber nicht als erstes oder letztes Zeichen in Ihrem Passwort)
  • Sophos Antivirus

    Die Hochschule Anhalt beteiligt sich an der Landeslizenz Sachsen-Anhalts mit der Sophos GmbH. Die Software kann von allen immatrikulierten Studenten und Mitarbeitern der Hochschule auch im privaten Bereich eingesetzt werden.

    Mit der Beendigung Ihres Studiums bzw. Ihrer Anstellung an unserer Hochschule erlischt die Update- und Nutzungsberechtigung dieser Software!

    Um SOPHOS-Antivirus erstmalig installieren zu können, benötigen Sie einen sogenannten Standalone-Installer. Wählen Sie aus unten stehender Liste, abhängig Ihres Betriebssystems, den passenden Standalone-Installer aus und laden Sie die Datei auf die lokale Festplatte Ihres privaten Computers herunter.

    Sophos Antivirus wird von uns für folgende Systeme zur Verfügung gestellt:

    Linux (i386-Plattform)

    Mac OS X

    Windows 7/8/8.1/10

    Für das Herunterladen des Standalone-Installers und des Handbuchs benötigen Sie ein gültiges Nutzerkonto im Hochschul-Netzwerk!

     

    Wichtiger Installationshinweis:

    Die URL der Updatequelle ist abhängig vom eingesetzten Betriebssystem.

    Linux (i386-Plattform): sophos.ins.hs-anhalt.de/Sophos/SAVLinux

    Mac OS X: sophos.ins.hs-anhalt.de/Sophos/ESOSX

    Windows 7/8/8.1/10: sophos.ins.hs-anhalt.de/Sophos/ESXP

    Als Benutzername und Kennwort benutzen Sie bitte Ihre Zugangsdaten aus der zentralen Nutzerverwaltung. Für weitere Informationen lesen Sie bitte das entsprechende Handbuch (als Download verfügbar) oder konsultieren Sie unsere Netzwerkverantwortlichen!

  • Nutzerordnung für die Informatik-Pools
    1. Die PC-Pools und Labore können von Studierenden und Mitarbeitern der Hochschule Anhalt genutzt werden. Bei der Poolbenutzung ist der Studentenausweis mitzubringen und auf Verlangen vorzuweisen.

    2. Die PC-Pools sind innerhalb der Vorlesungszeit von Montag bis Freitag von 07:30 – 19:30 Uhr geöffnet. Bitte beachten Sie, dass der Zugang zum Gebäude nur bis 19:45 Uhr möglich ist. In der vorlesungsfreien Zeit sind die PC-Pools Montag bis Donnerstag von 07:30 – 16:00 Uhr und am Freitag von 07:30 – 14:30 Uhr geöffnet.

    3. Lehrveranstaltungen haben Vorrang gegenüber jeder Einzelnutzung
      und werden am Eingang der PC-Pools ausgewiesen. Sie haben Ihre Arbeit so einzurichten, dass Sie 5 Minuten vor Beginn der Lehrveranstaltung den Raum verlassen. Das Ende der Lehrveranstaltung wird durch den Verantwortlichen angezeigt. Während der Lehrveranstaltung ist der PC-Pool für die individuelle Nutzung gesperrt!

    4. Die PCs können nur mit einem Nutzerkonto in der zentralen Nutzerverwaltung HSA genutzt werden. Jeder Benutzer meldet sich mit seinem persönlichen Nutzerkonto im Netzwerk an.

    5. Für die missbräuchliche Verwendung des Nutzerkontos haftet der Nutzer selbst. Eine eventuell notwendige Änderung des Kennwortes kann durch den Netzverantwortlichen erfolgen.

    6. Jeder Nutzer ist verpflichtet, sorgfältig mit der Rechentechnik umzugehen, keine Veränderungen an der bestehenden Konfiguration vorzunehmen und eventuell auftretende Mängel unverzüglich an die Poolbetreuer zu melden.

    7. In den PC-Pools und Laboren ist Essen, Trinken und Rauchen nicht erlaubt! Bekleidungsstücke sind an die Garderobenständer zu hängen.

    8. Nutzer können die zur Verfügung gestellte Software nutzen. Für weitere Softwarewünsche melden Sie sich bei den Poolbetreuern oder beim Netzwerkverantwortlichen.

    9. Es ist untersagt, die zur Verfügung gestellte Software auf private Datenträger zu kopieren.

    10. Weisungsberechtigt gegenüber den Nutzern sind die Verantwortlichen für die Lehrveranstaltungen, die Poolbetreuer und der Netzwerkverantwortliche.

    11. Auf den PCs sind nur Arbeiten auszuführen, die Gegenstand des Studiums bzw. der Arbeit sind.

    12. Der Anschluss von privaten Computern in den PC-Pools und Laboren ist nicht gestattet. Hierfür steht das WLAN der Hochschule zur Verfügung.
  • Nutzungshinweise zum Drucksystem am Fachbereich

    Drucken ist auf den Druckern in den PC-Pools oder auf den zwei Druckern Kyocera FS-9530DN möglich. Diese haben die Namen "Druckerraum Ost" (Raum 23-206) und "Druckerraum West" (Raum 23-234).

    Drucken im PC-Pool

    • Für die Ausdrucke auf den Netzwerkdruckern des FB ist Papier in der Qualität 80g/m2 oder höher zu verwenden. (Bitte Anforderungen der einzelnen Drucker beachten.)
    • Das Papier ist von den Studierenden mitzubringen.
    • Der Ausdruck einer Seite auf diesen Druckern kostet 0,02 €.

    Drucken auf den Kyocera FS-9530DN-Druckern

    • Für größere Druckaufträge oder wenn kein Papier mitgebracht wurde, besteht die Möglichkeit auf den Kyocera FS-9530DN-Druckern zu drucken. Dazu wird der Druckauftrag zunächst in der Warteschlange des Druckers gespeichert.

    • Zum Abholen des Ausdrucks gehen Sie in den Raum 23-240 bzw. 23-222 und melden Sie sich mit Ihren Accountdaten an der Druckfreigabestation an. Nun wird die Übersicht Ihrer Druckaufträge angezeigt, aus der Sie den gewünschten Auftrag auswählen und drucken können.

    • Der Ausdruck einer Seite auf diesen Druckern kostet 0,03€.

    • Es wird der Drucker als Standarddrucker verbunden, der dem PC-Pool, aus dem der Druckauftrag gestartet wurde, am nächsten ist. Dies sind im Ostflügel ("Druckerraum Ost", Raum 23-206) die PC-Pools 23-202, 23-203, 23-205, 23-206 und 23-208 und im Westflügel ("Druckerraum West", Raum 23-234) die Medienpools 23-234 und 23-229 sowie die Labore 23-237, 23-231, 23-219, 23-220 und 23-221.

    Druckguthaben

    • Studierende des FB 5 erhalten pro Semester ein virtuelles Guthaben von 10,00€. Das virtuelle Guthaben wird nicht ausgezahlt und kann maximal 50€ betragen.
    • Studierende anderer Fachbereiche können ebenfalls ein Druckkontingent erhalten, indem sie gegen Quittung Geld auf Ihr Druckkonto einzahlen. Der Mindestbetrag für Einzahlungen beträgt 1€ und kann bis maximal 50€ erhöht werden.
    • Bei Einzahlungen ist zu berücksichtigen, dass eingezahltes Guthaben aus verwaltungstechnischen Gründen nicht wieder ausgezahlt werden kann.
  • Mensa in der Lohmannstraße / Fasanerieallee

    Achtung: Unsere Mensa befindet sich derzeit im Umbau. Sie können die Mensa Fasanerieallee benutzen, welche umsonst mit dem Shuttlebus erreicht werden kann. Aufgrund der Corona-Situation kann es hier Abweichungen geben. Informieren Sie sich bitte frühzeitig selbst.

    Nach Umbau gilt wieder:

    Für das leibliche Wohl der Studenten und Professoren ist das Team des Studentenwerkes Halle zuständig. Mit einem abwechslungsreichen Speiseplan ist für alle Geschmäcker etwas dabei. Selbstverständlich gehört auch mindestens ein fleischloses Gericht zum täglichen Angebot. Auch eine Salattheke lädt ebenfalls zum Schlemmen ein. Die Öffnungszeiten sind Montag bis Freitag zwischen 11.00 und 12.30 Uhr. Bezahlt werden kann bar oder mit Karte (Studentenausweis oder spezielle Karte des Studentenwerks Halle).

    Für weitere Informationen geht es hier zu