Senat
Der Senat ist das wichtigste Organ der Hochschulselbstverwaltung. Der Senat entscheidet in fachbereichsübergreifenden Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung – über die Grundordnung der Hochschule, die Hochschulentwicklungsplanung, das Studienangebot, die Forschungsschwerpunkte, die Berufungen und Verleihung akademischer Grade sowie Ehrungen, die Förderung von Frauen und des wissenschaftlichen Nachwuchses usw. und beschließt die Satzungen der Hochschule.
Der Senat wählt die Präsidentin bzw. den Präsidenten und die Vizepräsidenten der Hochschule.
Die Mitglieder des Senates werden für jeweils vier Jahre (- Beschäftigte der Hochschule), bzw. ein Jahr (Studierende) gewählt; die Amtszeit beginnt am 01. März (Beschäftigte) bzw. 01. Oktober (Studierende).
Der Senat hat vier ständige Kommissionen für:

