DSH - Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber
Ausländische Studienbewerber, die zum Studium in Deutschland direkt zugelassen werden, müssen die Prüfung zur DSH (Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber) nachweisen.
Das Landesstudienkolleg bietet einen einsemestrigen DSH-Kurs an.
Inhalt der DSH ist
- Verstehen und Verarbeiten eines Hörtextes
- Verstehen und Berarbeiten eines Lesetextes
- Vorgabeorientierte Textproduktion
- Verstehen und Berarbeiten wissenschaftssprachlicher Strukturen (Grammatik)
Hinweis: Die DSH kann auch extern abgelegt werden.

