Exmatrikulation

Mit Beendigung Ihres Studiums erlischt durch die Exmatrikulation Ihre Mitgliedschaft an der Hochschule Anhalt.

 

Exmatrikulation auf Antrag

Falls Sie Ihr Studium an der Hochschule Anhalt abbrechen möchten, müssen Sie einen Antrag auf Exmatrikulation stellen. Dieser ist im Studierenden-Service-Center einzureichen. Die Exmatrikulation auf Antrag wird entweder zu dem von Ihnen beantragten Zeitpunkt oder zum Semesterende wirksam. Eine Exmatrikulation zum Semesterende kann allerdings nur im Rahmen der Regelstudienzeit beantragt werden.

Eine rückwirkende Exmatrikulation ist nicht möglich. Nach erfolgter Exmatrikulation wird Ihnen eine Exmatrikulationsbescheinigung ausgestellt.

Exmatrikulation von Amts wegen

Sie werden von Seiten der Hochschule Anhalt, ohne eigenen Antrag exmatrikuliert, wenn Sie:

  • eine geforderte Prüfung endgültig nicht bestanden haben.
  • keine aktuell gültige Krankenversicherung nachweisen.
  • sich nicht fristgerecht zurückgemeldet haben.
  • andere Gründe für eine Exmatrikulation vorliegen.

Bei der Exmatrikulation von Amts wegen erhalten Sie einen mit einer Rechtbehelfsbelehrung versehenen Bescheid der Hochschule.

Näheres regelt das Hochschulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (HSG LSA) § 30.

Digitale Dienste der Hochschule

Mit Datum der Exmatrikulation werden Ihre Zugänge zu unseren Hochschulportalen und zur E-Mail gesperrt.