Leistungsanerkennung

Anrechnung erbrachter Leistungen

Sie möchten sich aufgrund eines Studiengangs- bzw. Hochschulwechsels oder Auslandsaufenthalts Leistungen, die an einer anderen Hochschule erbracht wurden, anerkennen lassen? Diese Leistungen können auf Antrag (Formulare -> Ihr Standort -> Antrag auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen) angerechnet werden. Zuständig dafür ist der Prüfungsausschuss des jeweiligen Fachbereichs in Abstimmung mit den entsprechenden Lehrenden/Studienfachberatern/innen.