Aktuelles

Neue Regelungen im Urheberrecht

Was bedeutet diese Novelle für Lehrende und Studierende?

  • Urheberrechtlich geschützte Werke dürfen zur Vor- und Nachbereitung von Lehrveranstaltungen, Veranschaulichung der Lehre sowie im Rahmen von Prüfungen und wissenschaftlicher Forschung genutzt werden.
  • Die Nutzung kann in Form von Bild- / Ton-Wiedergabe im Hörsaal, als Datei innerhalb einer zugangsgeschützten Umgebung wie Moodle oder Kopienverteilung im Hörsaal erfolgen.
  • Der Nutzungsumfang der Werke unterscheidet sich. Zum Beispiel dürfen bis zu 15% eines Schriftwerkes, bis zu 100% eines vergriffenen oder nicht mehr im Handel erhältlichen Schriftwerkes, Beiträge aus Fachzeitschriften, Abbildungen sowie Ausschnitte aus Musikstücken oder Kinofilmen von bis zu 5 Minuten genutzt werden.
  • Die Nutzung von Beiträgen aus Zeitungen und Publikumszeitschriften ist nicht mehr gestattet.

Alle gesetzlich erlaubten Nutzungen bedingen nach wie vor eine Quellenangabe!

Den vollständigen Gesetzestext finden Sie hier.