Wohnheimzugänge

1. Beschreibung

Für einige Wohnheime, die von den Betreibern entsprechend hergerichtet worden sind, bestehen vertragliche Regelungen mit der Hochschule, die es den Mietern gestatten, mit privaten Rechnern einen Zugang zum Hochschulnetz zu nutzen.

Im Rahmen dieser Möglichkeit unterstützt das ISC Studierende durch:

  • Betrieb der aktiven Netzwerktechnik
  • Hilfe bei Fehlersuche
  • Beratung zur Nutzung

2. Nutzungsberechtigte

Der Zugang kann von allen Studierenden genutzt werden, wenn das Wohnheim die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt.

3. Beantragung

Eine Beantragung ist nicht notwendig. Die Wohnheime verfügen alle über eine Netzwerkdose, über die den Studierenden ohne Anmeldung ein Zugang zur Verfügung steht.

 

4. Regelungen

Grundsätzliche Festlegungen zur Nutzung enthält die
Betriebsregelung 1/03 „Wohnheimzugänge zum Hochschulnetz“,
die vom ISC erlassen wurde.

5. Kosten

Die Hochschule erhebt für die Nutzung des Zugangs keine direkten Kosten vom Nutzer. Die Betreiber der Wohnheime erheben i.d.R. einen gewissen Betrag für die Refinanzierung der Infrastruktur. Die genaue Höhe ist beim Vermieter zu erfragen.