Fachbereichsrat

Fachbereich 1

Der Fachbereichsrat trägt als kollegiales Beschlussorgan des Fachbereiches die Verantwortung für die Organisation des Studiums, indem er im Rahmen der vorhandenen Ausstattung das Lehrangebot sicherstellt, über die Studien-und Prüfungsordnungen sowie über die Verleihung von Hochschulgraden entscheidet. Zugleich hat er die Aufgabe, die erforderlichen Maßnahmen zur Qualitätssicherung auf der Basis einer regelmäßigen Evaluierung der Lehre durchzuführen und die Initiative zur Reform des Studiums zu ergreifen. Der Fachbereichsrat setzt die Schwerpunkte für Forschungsvorhaben und für deren Koordination. Darüber hinaus obliegen ihm neben weiteren Aufgaben die Erarbeitung von Struktur- und Entwicklungsplänen, von Berufungsvorschlägen sowie von Satzungen zur Regelung der Verfahren und Kriterien für die Vergabe von Studienplätzen im Hochschulauswahlverfahren. 

Wissenschaftliche Mitarbeiter

Sonstige Mitarbeiter

Gleichstellungsbeauftragte

Studentenschaft

Max Marohn
Oliver Sommerfeld