Beauftragte

  • AGG-Beschwerdestelle

    Ziel des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) ist es, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen. Zur Sicherung des Beschwerderechts gemäß § 13 AGG besteht an der Hochschule Anhalt eine Beschwerdestelle. Ansprechpartner ist die Justitiarin der Hochschule Anhalt:

    Doreen Hennen

    Telefon +49 (0) 3496 67 1016
    E-Mail   doreen.hennen@hs-anhalt.de

    Anschrift
    Hochschule Anhalt
    Bernburger Straße 55
    Gebäude 03 | 1. Obergeschoss Raum 119
    D-06366 Köthen

  • Beauftragter für IT und Digitalisierung

    Prof. Dr. Steffen Strauß

    Tel        +49 (0) 3496 67 2333
    Fax       +49 (0) 3496 67 92333

    E-Mail   steffen.strauss(at)hs-anhalt.de

     

    Anschrift

    Hochschule Anhalt     
    D-06366 Köthen
    Bernburger Straße 55  
    Geb. 01 - Rotes Gebäude
    Dachgeschoss, Raum 415   

  • Beauftragte für Korruptionsprävention

    Sabine Thalmann

    Telefon  +49 (0) 3496 67 4001
    E-Mail    sabine.thalmann@hs-anhalt.de

    Anschrift

    Hochschule Anhalt
    Bernburger Straße 55
    Gebäude 03 | Raum 111
    06366 Köthen (Anhalt)

     

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  • Behindertenbeauftragter

    Prof. Dr. Stefan Schlechtweg

    Tel         +49 (0) 3496 67 3120
    E-Mail   stefan.schlechtweg(at)hs-anhalt.de

    Anschrift 

    Hochschule Anhalt
    Lohmannstraße 23
    D-06366 Köthen
    Geb. 23 - Ratke-Gebäude
    1. Obergeschoss, Raum 219 

    weitere Informationen

  • Datenschutzbeauftragter

    Prof. Dr. Sebastian Volkmann

    Telefon: +49 (0) 3471 355 1313
    Fax: +49 (0) 3471 355 91313
    E-Mail: sebastian.volkmann@hs-anhalt.de


    Anschrift

    Hochschule Anhalt
    Alter Markt 17
    06406 Bernburg

    Gebäude 28 - Altes Rathaus
    1. Geschoss, Raum 107a


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  • Ethikkommission

    Die Ethikkommission der Hochschule Anhalt wurde zur Beurteilung ethischer Grundsatzfragen des Wissenschaftsbetriebs sowie ethischer Fragen von wissenschaftlichen Untersuchungen am Menschen eingerichtet. Dies schließt Grundlagenforschung, epidemiologische Forschung mit personenbezogenen Daten und Forschung mit therapeutischer Zielsetzung ein.

    Für die Durchführung von studentischen Arbeiten in gesundheitsbezogenen Studiengängen oder in der Forschung mit Gesundheitsbezug ist vor Beginn der Arbeiten die Prüfungen von ethischen Bedenken notwendig.

    Die Ethikkommission stellt fest, ob derartige Forschungsvorhaben oder Abschlussarbeiten zu Bedenken in ethischer, wissenschaftlicher oder rechtlicher Sicht Anlass geben. Geprüft wird insbesondere, ob

    • alle Vorkehrungen zur Minimierung von Risiken der Studienteilnehmenden getroffen wurden;
    • ein angemessenes Verhältnis zwischen Nutzen und Risiken des Vorhabens besteht;
    • die Einwilligung der Studienteilnehmenden bzw. der gesetzlichen Vertretung hinreichend belegt ist und
    • die Durchführung des Vorhabens den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere den Bestimmungen zum Datenschutz Rechnung trägt.

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  • Gleichstellungsbeauftragte

    Die Gleichstellungsbeauftragten der Hochschule, der Fachbereiche und der Verwaltung werden von allen weiblichen Mitgliedern der Hochschule für die Dauer von vier Jahren gewählt. Ihre Aufgaben sind durch das Hochschulgesetz und das Frauenfördergesetz des Landes Sachsen-Anhalt definiert.

     

    Mit den Gleichstellungsbeauftragten der Fachbereiche und der Verwaltung arbeitet sie in der Gleichstellungskommission zusammen.

    • Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten
    • Themenschwerpunkte
    • Linksammlung und Literaturhinweise
    • Termine 

    Christine Ihloff
    Tel.  +49 (0) 3496 67 2419
    E-Mail christine.ihloff@hs-anhalt.de

    Anschrift
    Hochschule Anhalt
    Bernburger Str. 57
    06366 Köthen
    Geb. 73

    weitere Informationen

  • Inklusion

    Andreas Severin

    Tel    +49 (0) 3496 67 4101
    E-Mail andreas.severin(at)hs-anhalt.de

    Anschrift
    Geb. 03 - Weißes Gebäude
    2. Obergeschoss Raum 211-1
    Bernburger Straße 55
    D-06366 Köthen

     

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  • Ombudsperson

    Die Ombudsperson ist eine unabhängige Vertrauensperson, an die sich Angehörige der Hochschule im Falle eines Konflikts zur Einhaltung der Richtlinie zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis oder im Falle eines Verdachts von wissenschaftlichem Fehlverhalten wenden können. Die Ombudsperson berät sowohl hinweisgebende Personen als auch Personen, auf die sich die Hinweise beziehen, unter Wahrung der Vertraulichkeit.

    Ombudsfrau der Hochschule Anhalt

    stellvertretender Ombudsmann

  • Qualitätsmanagementbeauftragte

    Kristin Föller

    Tel         +49 (0) 3496 67 1020
    Fax        +49 (0) 3496 67 91020

    E-Mail   kristin.foeller(at)hs-anhalt.de

     

    Anschrift

    Hochschule Anhalt
    D-06366 Köthen
    Bernburger Straße 55
    Geb. 03 - Weisses Gebäude
    Erdgeschoss, Raum 018

     

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  • Tierschutzbeauftragte

    Dr. Kathleen Schlegel

    E-Mail   kathleen.schlegel(at)hs-anhalt.de


    Anschrift 

    Hochschule Anhalt
    D-06406 Bernburg
    Strenzfelder Allee 28
    Geb. 10 - Verwaltungsgebäude
    Erdgeschoss, Raum 110

     

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  • Vertrauensperson der Schwerbehinderten

    Als Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen an der Hochschule Anhalt wurde Christian Städtler aus der Verwaltung gewählt. Als stellvertretende Mitglieder wurden Herr Frank Engelmann (1. stellvertretendes Mitglied) sowie Frau Annemarie Reimann (2. stellvertretendes Mitglied) gewählt.

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  • Open Science-Beauftragte

    Prof. Dr. Sabine Tischew
    Professorin für Vegetationskunde und Landschaftsökologie
    Fachbereich 1 - Landwirtschaft, Ökotrophologie und Landschaftsentwicklung

    Aufgaben der bzw. des Open Science-Beauftragten sind:

    • Unterstützung in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Organisationseinheiten
    • Ansprechperson für
      - das Präsidium,
      - die Kommission für Forschung
      - alle Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler
      - weitere interessierte Hochschulangehörige
    • Sicherstellung, dass den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern Weiterbildungsangebote sowie Beratung in rechtlichen Fragen zur Verfügung gestellt werden.