Der Senat ist das wichtigste Organ der Hochschulselbstverwaltung. Der Senat entscheidet in fachbereichsübergreifenden Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung – über die Grundordnung der Hochschule, die Hochschulentwicklungsplanung, das Studienangebot, die Forschungsschwerpunkte, die Berufungen und Verleihung akademischer Grade sowie Ehrungen, die Förderung von Frauen und des wissenschaftlichen Nachwuchses usw. und beschließt die Satzungen der Hochschule.
Der Senat wählt die Präsidentin bzw. den Präsidenten und die Vizepräsident/-innen der Hochschule.
Die Mitglieder des Senates werden für jeweils vier Jahre (Beschäftigte der Hochschule), bzw. ein Jahr (Studierende) gewählt; die Amtszeit beginnt am 1. März (Beschäftigte) bzw. 1. Oktober (Studierende).
Senatsmitglieder
mit Stimmrecht
Vorsitzender: Präsident
Gruppe: Hochschullehrer
Gleichstellungsbeauftragte
Gruppe: wissenschaftliche Mitarbeiter/-innen
Gruppe: wissenschaftsunterstützende Mitarbeiter/-innen
Gruppe: Studierende
Stefanie Kuropka (FB2)
Madiyar Nurgozha (FB2)
Sven Drews (FB5)
Felix Giesa (FB7)
Sofern sie nicht von ihrer Mitgliedergruppe gewählt sind, gehören dem Senat mit beratender Stimme an: Vizepräsident/-innen, die Dekan/-innen und die Leiterin der Verwaltung.
Zur Unterstützung der Tätigkeit des Präsidiums und des Senates werden folgende Kommissionen gebildet: