Erweitertes wissenschaftliches Projekt

Master Wirtschaftsrecht

Auszug aus § 11 Studien und Prüfungsordnung
 
Mobilitätsfenster
 
(1) Im dritten Studiensemester sollen die Studierenden eine zusätzliche Studienphase an einer ausländischen Hochschule (Abs. 2) oder ein erweitertes wissenschaftliches Projekt in der Praxis (Abs. 3) absolvieren (Mobilitätssemester). Abweichend hiervon können die Studierendenauch Module im Umfang von 30 Credits aus dem Modulangebot der Masterstudiengänge des Fachbereichs Wirtschaft (Anlage 4) erbringen (Abs. 4). Die Studienfachberater unterstützen die Studierenden bei der Auswahl der zukombinierenden Module (Sonderstudienplan).
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(3) Das erweiterte wissenschaftliche Projekt in der Praxis hat einen Umfang von mindestens 24 Wochen. Im Rahmen des erweiterten wissenschaftlichen Projektes in der Praxis wird eine praxisorientierte Aufgabenstellung innerhalb eines Unternehmens, einer Verwaltung auf Bundes - oder Landesebene oder einer äquivalenten Institution/Organisation bearbeitet. Darüber hinaus müssen zum erweiterten wissenschaftlichen Projekt Präsenzmodule oder Onlinemodule im Umfang von 10 Credits erfolgreich absolviert werden. Die Präsenzmodule müssen aus dem Bereich der WPM MWR (Anlage 4) gewählt werden. Es werden insgesamt 30 Credits vergeben. Näheres regelt die Ordnung über die Absolvierung des erweiterten wissenschaftlichen Projektes in der Praxis.
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