Weg zur Promotion

Forschen mit Unterstützung

In jedem Stadium der Promotionsarbeit unterstützt die Hochschule Anhalt alle Promovierenden mit den Angeboten der Graduiertenakademie. Ziel der Graduiertenakademie ist die umfassende Betreuung unserer Doktoranden. Insbesondere wird die Qualität des Promotionsprozesses durch überfachliche Qualifizierungsangebote gesichert und weiterentwickelt, die Vernetzung aller Doktoranden gefördert, sowie Beratung rund um das Thema der Promotion angeboten. Unsere Empfehlung lautet daher: Nehmen Sie die Veranstaltungen und Workshops der Graduiertenakademie wahr und profitieren Sie von der Erfahrung der Hochschule Anhalt. 

Ablauf der Promotion

  • Vor der Promotion

    Eine gute Vorbereitung ist die Basis für jeden Erfolg

    Sie möchten promovieren? Dann stehen am Anfang zwei grundsätzliche Schritte: Suchen Sie sich ein Thema und eine Betreuerin oder einen Betreuer.

    Für den Erstkontakt mit der betreuenden Person ist es ratsam, bereits ein Forschungsfeld ins Auge zu fassen, innerhalb dessen das Promotionsprojekt angesiedelt sein soll. Auf der Internetseite der Hochschule können Sie ebenfalls aktuelle Stellenangebote mit der Möglichkeit zur Promotion finden. Schauen Sie regelmäßig nach, ob etwas für Sie dabei ist.

    Haben Sie eigene Ideen für ein Promotionsthema? Dann nehmen Sie direkt Kontakt zu einem potentiellen Betreuer*in auf und beschreiben Sie ihr Vorhaben so detailliert wie möglich. Stellen Sie sicher, dass Ihr*e Betreuer*in Ihnen eine klare Zusage gibt. Hierzu ist der Abschluss einer schriftlichen Betreuungsvereinbarung nötig.

    Weiter geht's: Annahmegesuch als Doktorand*in

    Sobald eine Betreuungsvereinbarung vorliegt, sind Sie in der Lage, Ihre offizielle Annahme als Doktorand*in zu beantragen. Dafür stellen Sie ein Annahmegesuch als Doktorandin oder Doktorand (verlinken) an die Vorsitzende oder den Vorsitzenden des Promotionsausschusses.

    Dem Annahmegesuch sind beizufügen: (Hinweis: hier die Dokumente verlinken)

    1. beglaubigte Abschriften der Zeugnisse und Urkunden für das erfolgreich abgeschlossene Hochschulstudium; ausländische Zeugnisse sind in amtlich beglaubigter Übersetzung in deutscher Sprache vorzulegen
    2. Lebenslauf (unterschrieben), Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
    3. ein ausführliches, schriftliches Exposé für das eigenständig zu bearbeitende Promotionsvorhaben
    4. schriftliche Promotionsvereinbarung 
    5. Erklärung, ob und mit welchem Ergebnis an einer anderen Hochschule die Annahme als Doktorandin oder Doktorand beantragt wurde, oder ein vergleichbares Eignungsfeststellungsverfahren oder Promotionsverfahren an einer anderen Hochschule endgültig nicht bestanden wurde
    6. Erhebungsbogen Promovierendenstatistik 

    Der Promotionsausschuss entscheidet im Anschluss über Annahme oder Ablehnung des Antrages. Sie werden postalisch über die Entscheidung informiert. Es ist wichtig, dass Sie sich bereits in der Anfangsphase der Promotion mit der gültigen Promotionsordnung vertraut machen.

    Bitte melden Sie sich zeitgleich in der Graduiertenakademie der Hochschule Anhalt an, um in Weiterbildungs-und Beratungsstrukturen eingebunden zu werden. (umformulieren für die jeweilige HAW)

    Immatrikulation: Ja oder Nein?

    Sie können sich während Ihrer Promotion als Promotionsstudent einschreiben. Dies hat den Vorteil, dass sie freien Zugang zur Infrastruktur der Hochschule haben z. B. der Hochschulbibliothek und der Mensa. 

  • Während der Promotion

    Austausch unter Wissenschaftlern*innen

    Nun beginnt die Phase, in der Sie sich auch die Durchführung Ihrer Promotion konzentrieren sollen. Viel Erfolg! Sie haben in der Regel fünf Jahre Zeit. Besonders wichtig ist dabei der regelmäßige wissenschaftliche Austausch mit der betreuenden Person. So können erzielte Teilergebnisse evaluiert und ein optimales Ergebnis geschaffen werden.  Außerdem ist ein Dialog in der Arbeitsgruppe zielführend z. B. durch wissenschaftliche Kolloquien.

    Promovieren mit Unterstützung

    Die Hochschule Anhalt unterstützt alle Promovierenden mit den Angeboten der Graduiertenakademie. Nutzen sie das vielfältige Angebot, um die Qualität Ihrer Promotion zu sichern.

  • Promotionsverfahren

    Bald geschafft!

    Ihr Promotionsprojekt ist beendet und die Dissertationsschrift ist nahezu fertig gestellt? Dann beginnt die nächste Phase.  Das Promotionsverfahren wird durch ein schriftliches Gesuch der Doktorandin oder des Doktoranden eingeleitet. Dazu reichen Sie die Dissertation gedruckt und digital ein. Das schriftliche Promotionsgesuch wird nun an den Promotionsausschuss gerichtet.

    Folgende Unterlagen benötigen Sie dazu: 

    1. aktualisierter Lebenslauf (unterschrieben)
    2. ggf. ein Nachweis der Erfüllung der Auflagen nach § 5 Abs. 5 und 6 der Promotionsordnung,
    3. die Versicherung der Doktorandin oder des Doktoranden, dass die Kriterien aus § 5 der Promotionsordnung weiterhin erfüllt sind
    4. die Dissertation in Schriftform in drei Ausfertigungen und in elektronischer Form, Titelseite gemäß Vorlage Promotionsordnung
    5. eine Erklärung darüber, ob die vorgelegte Dissertation bereits in einem anderen Verfahren zur Erlangung des Doktorgrades vorgelegt wurde
    6. eidesstattliche Erklärung 

    Die Entscheidung über die Zulassung zum Promotionsverfahren trifft der Promotionsausschuss.

  • Begutachtungsverfahren

    Wer schaut drauf?

    Der Promotionsausschuss bestimmt mindestens zwei Gutachterinnen oder Gutachter für die Dissertation. Diese müssen aufgrund ihrer wissenschaftlichen Qualifikation in der Lage sein, die Dissertation in ihrer fachlichen Thematik umfassend zu beurteilen. Die Betreuung und Begutachtung müssen durch unterschiedliche Personen erfolgen. 

    Mindestens ein Gutachten ist von einem externen Gutachter zu erstellen (Erfüllung der Voraussetzungen gem. § 3 HAWPromVO oder Professorin oder Professor einer Universität). Eine der Gutachterinnen oder einer der Gutachter muss in jedem Falle hauptamtliche Professorin oder hauptamtlicher Professor und Mitglied des Promotionszentrums an der Hochschule Anhalt und der entsprechenden Fachrichtung zugehörig sein. Als weitere Gutachterinnen oder Gutachter können Personen bestellt werden, die die Kriterien nach § 3 HAWPromVO erfüllen. Die Doktorandin oder der Doktorand kann dem Promotionsausschuss Gutachterinnen oder Gutachter vorschlagen. Beachten Sie bitte, dass Ihre betreuende Person die Arbeit nicht begutachten darf.Jede Gutachterin oder jeder Gutachter erstellt über die Dissertation ein Gutachten, das der oder dem Vorsitzenden des Promotionsausschusses in der Regel innerhalb von acht Wochen zugeleitet wird. Liegen alle Gutachten vor und ist die Annahme der Dissertation festgestellt worden, werden die Dissertation und die Gutachten 14 Tage zur Einsichtnahme ausgelegt.  

    Disputation

    Nach der Annahme der Dissertation muss mit einer mindestens zweiwöchigen Frist zur Disputation (Verteidigung) eingeladen werden. Die Disputation ist hochschulöffentlich. In der Promotionskommission sitzen neben anderen Professor*innen auch Ihre betreuenden und die begutachtenden Personen. Vor der Disputation müssen Sie einen ca. 30-minütigen Vortrag halten und danach werden Sie 60-90min lang geprüft. Direkt nach der Disputation erfahren Sie Ihre Gesamtnote (für Dissertation und Disputation). Damit endet das Promotionsverfahren. 

  • Abschluss der Promotion

    Herzlichen Glückwunsch!

    Ihr Promotionsverfahren gilt als abgeschlossen, wenn Ihre Dissertation veröffentlicht wurde. Dazu haben Sie in Abhängigkeit vom Promotionszentrum ein bis zwei Jahr Zeit. 

    Sobald die Pflichtexemplare der Dissertation gem. § 21 beim Promotionszentrum eingegangen sind, wird die Promotion durch Aushändigung oder Zustellung der Doktorurkunde an die Doktorandin oder den Doktoranden vollzogen. Von diesem Zeitpunkt an ist die oder der nunmehr Promovierte berechtigt, den Doktorgrad zu führen. Die Promotionsurkunde wird auf den Tag der Disputation datiert.