Weg zur Promotion

Forschen mit Unterstützung

In jedem Stadium der Promotionsarbeit unterstützt die Hochschule Anhalt alle Promovierenden mit den Angeboten der Graduiertenakademie. Nehmen Sie die Veranstaltungen und Workshops der Graduiertenakademie wahr. Durch die Vernetzung profitieren Sie von der Erfahrung der Hochschule Anhalt. 

Der Promotionsablauf am Promotionszentrum SGW

Die folgenden Schritte auf dem Weg zum Doktortitel wurden aus der Promotionsordnung des Promotionszentrums zusammengefasst:

Ablauf der Promotion

  • Vor der Promotion

    Interesse: Haben Sie eine Idee für ein Dissertationsthema im Bereich Sozial-, Gesundheits- oder Wirtschaftswissenschaften und interessieren sich für eine Promotion an einer Hochschule für Angewandte Wissenschaften in Sachsen-Anhalt? Lassen Sie sich gerne von Katja Czech (katja.czech(at)hs-anhalt.de) individuell beraten.

    Informieren: Lesen Sie die Promotionsordnung des Promotionszentrums. Sie bildet die rechtliche Grundlage für alle Promotionen und schildert u.a. Rechte und Pflichten von Promovierenden.

    Betreuung suchen: Suchen Sie sich einen (Erst-)Betreuer/ eine Betreuerin unter den Profs des Promotionszentrums SGW, der/die das Thema betreuen möchte: Hochschule Anhalt, Hochschule Magdeburg-Stendal, Hochschule Harz, Hochschule Merseburg.
    Am besten machen Sie dafür einen Sprechstundentermin bei der potentiell betreuenden Person aus, um ihr das Thema vorzustellen.

    Exposé: Schreiben Sie ein Exposé, das Ihr Forschungsprojekt umreißt. Überarbeiten Sie Ihren Entwurf zusammen mit Ihrer betreuenden Person. Schließen Sie mit ihr eine Betreuungsvereinbarung ab.

    Antrag: Füllen Sie den Annahme-Antrag und den Erhebungsbogen für die Promovierendenstatistik aus und legen Sie die Betreuungsvereinbarung, das Exposé und die anderen benötigten Unterlagen bei. Der Antrag geht postalisch und digital an die Ansprechpartnerin der Hochschule, an der Ihre erstbetreuende Person sitzt. Sitzt die Betreuerin oder der Betreuer an der Hochschule Anhalt, schicken Sie die Unterlagen bitte an Katja Czech (katja.czech(at)hs-anhalt.de). Adresse: Hochschule Anhalt, z.H. Katja Czech, Bauhausstr. 6, 06846 Dessau-Roßlau.

    Ist Ihre Erstbetreuerin oder Ihr Erstbetreuer an einer anderen Hochschule tätig, informieren Sie sich bitte hier: Hochschule Magdeburg-Stendal, Hochschule Harz, Hochschule Merseburg 

    Prüfung Ihrer Unterlagen: Ihre Unterlagen werden dann vor der Sitzung des Promotionsausschusses, in der über Ihre Annahme als Doktorand*in entschieden wird, geprüft. Wir werden Sie kontaktieren, wenn noch Unterlagen benötigt werden.

    Annahme im Promotionszentrum: Der Promotionsausschuss entscheidet über die Annahme als Doktorand*in im Promotionszentrum. Sie werden ggf. mit Auflagen zugelassen, die Sie im Laufe der Promotionszeit erfüllen sollten. Sie werden postalisch über die Entscheidung informiert.

  • Während der Promotion

    Immatrikulation: Wenn gewünscht, können Sie sich an Hochschule an der die erstbetreuende Person sitzt, immatrikulieren. Dies hat den Vorteil, dass sie freien Zugang zur Infrastruktur der Hochschule haben z. B. der Hochschulbibliothek und der Mensa. 

    Dissertation schreiben: Sie können bis zu 10 Semester immatrikuliert sein. Eine Promotion dauert im Durchschnitt vier bis fünf Jahre. Nach fünf Jahren entscheidet der Promotionsausschuss über die Fortführung der Dissertation. Treffen Sie sich regelmäßig mit der betreuenden Person und erstatten Bericht über Ihre Fortschritte. Halten Sie sich beim Forschen und Schreiben an die Prinzipien guter wissenschaftlicher Praxis.

    Promovieren mit Unterstützung: Die Hochschule Anhalt unterstützt alle Promovierenden mit den Angeboten der Graduiertenakademie. Nutzen sie das vielfältige Angebot, um die Qualität Ihrer Promotion zu sichern.

    Promotionsverfahren einleiten: Wenn Ihre Dissertation fertig ist, stellen Sie beim Promotionsausschuss einen Antrag zur Einleitung des Promotionsverfahrens. Dazu reichen Sie Ihre Dissertation gedruckt und digital ein. Den Antrag zur Einleitung des Promotionsverfahrens erhalten Sie von Katja Czech auf Nachfrage. Sie können Gutachterinnen und Gutachter für Ihre Dissertation vorschlagen - eine der gutachtenden Personen wird Mitglied des Promotionszentrums sein und zu Ihrer Fachrichtung passen. Die andere Person wird extern sein. Beachten Sie, dass Ihre betreuende Person die Arbeit nicht begutachten darf. Damit folgen wir einer Empfehlung des Wissenschaftsrats, um die Unabhängigkeit der Gutachten zu sichern.

    Abwarten: Der Promotionsausschuss entscheidet, ob das Promotionsverfahren eingeleitet wird. Wenn das Verfahren eingeleitet wird, setzt der Ausschuss eine Promotionskommission für Ihr Promotionsverfahren ein und bestimmt die Gutachterinnen und Gutachter Ihrer Arbeit. 

  • Abschluss der Promotion

    Gutachten: Die Gutachterinnen und Gutachter haben dann acht Wochen Zeit, um Ihre Dissertation zu begutachten. Liegen die Gutachten mit einem Bewertungsvorschlag vor, kann die eingesetzte Promotionskommission die Arbeit und die Gutachten zwei Wochen lang einsehen. Danach entscheidet der Promotionsausschuss auf Grundlage der Gutachten über die Annahme der Dissertation. Es kann im Ausnahmefall sein, dass Sie an Ihrer Dissertation auf Wunsch noch Ergänzungen oder Änderungen vornehmen müssen, bevor die Dissertation angenommen werden kann; der Promotionsausschuss setzt Ihnen dann dafür eine Frist.

    Disputation: Spätestens drei Monate nach Annahme der Dissertation verteidigen Sie diese mündlich vor der Promotionskommission. In der Kommission sitzen neben anderen Professorinnen und Professoren auch Ihre betreuende(n) und die begutachtenden Personen. Vor der Verteidigung (Disputation) halten Sie einen max. 30-minütigen Vortrag; danach werden Sie 60-90 min lang geprüft. Inhaltlich geht es darum: „Die Disputation diskutiert den Inhalt der Dissertation aus, bezieht die Gutachten mit ein und erstreckt sich darüber hinaus auf verwandte Probleme des Faches und angrenzende Gebiete anderer Fächer sowie auf den Forschungsstand in ihnen“ (Promotionsordnung §17, Abs.7).Direkt nach der Disputation erfahren Sie Ihre Gesamtnote (für Dissertation und Disputation). Damit endet das Promotionsverfahren.

    Veröffentlichung der Dissertation: Innerhalb von zwei Jahren nach der Disputation veröffentlichen Sie Ihre Dissertation. Sie sollten dafür ggf. Auflagen umsetzen, die Ihnen die Promotionskommission nach der Disputation aufgegeben hat. Der Vorsitz des Promotionsausschusses genehmigt die veröffentlichungsreife Version vor der Veröffentlichung. Unterstützung bei der Publikation bekommen Sie hier.

    Doktorgrad führen: Sobald die Dissertation veröffentlicht ist, erhalten Sie Ihre Promotionsurkunde. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Sie Ihren Doktortitel führen. Glückwunsch!