Gremienwahlen der Studierenden

  • Abgeordnetenwatch: Was machen meine Vertreter*innen?

    Die Sitzungen der Hochschulgremien sind größtenteils öffentlich.

  • E-Voting: Wie läuft die Wahl ab?

    Sie erhalten rechtzeitig eine E-Mail mit einem personalisierten Link zur Online-Wahl. Folgen Sie dann den Anweisungen und stimmen Sie ab!

    Achtung: Diese E-Mail wird an Ihre studentische E-Mail-Adresse der Hochschule Anhalt versandt. maxi.mustermensch(at)student.hs-anhalt.de

  • Hochrechnung: Wie erfahre ich, wer gewählt wurde?

    Die Ergebnisse der Studentischen Wahlen werden auf der Website der Hochschule Anhalt (https://www.hs-anhalt.de/studiwahlen) nach Auszählung der Stimmen bereitgestellt.

  • Kandidieren: Wie geht das?

    So können Sie Ihre Kandidatur einreichen:

    1. Nutzen Sie unser Online-Formular
  • Wahlomat: Wofür setzen sich die Kandidaten ein?

    Einige Kandidaten haben ihr Motto und vielleicht auch ein Foto von sich hier veröffentlicht, andere werden ihr Programm auf individuellen Wegen publik machen. Die Wahlwerbung kann vielfältig sein — die Wahlordnung der Hochschule Anhalt erfordert hierzu keine besonderen Maßnahmen. Hauptsache fair!

    Aus der Wahlbekanntmachung erfahren Sie die Namen der Kandidaten. Wenn Sie nichts über deren Programm finden, sprechen Sie sie direkt an (persönlich oder auch über Facebook, Instagram etc.).

  • Wer darf kandidieren/wählen?

    Kandidieren und wählen können immatrikulierte Studierende der Hochschule Anhalt. Diese sind in das Wählerverzeichnis eingetragen. Das Wählerverzeichnis setzt sich aus folgenden Wählern zusammen: 1. Wähler des Senats 2. Wähler der Fachbereichsräte (Fachbereich 1 - 7) 3. Wähler der Standortstudierendenräte (Köthen, Dessau, Bernburg) 4. Wähler der Fachschaftsräte (Fachschaft FB 1 - 7).

    •  In das Wählerverzeichnis des Senats sind alle an der Hochschule Anhalt immatrikulierten Studierenden eingetragen.
    • In die Wählerverzeichnisse der Fachbereichsräte sind alle im jeweiligen Fachbereich immatrikulierten Studierenden eingetragen.
    • Nur Studierende, die Mitglieder der Studierendenschaft sind, sind in die Wählerverzeichnisse für den jeweiligen Fachschaftsrat und den jeweiligen Standortstudierendenrat eingetragen.

    Jeder an der Hochschule Anhalt immatrikulierte Studierende kann sich als Kandidat für diejenigen Wahlen aufstellen lassen, für die er im Wählerverzeichnis eingetragen ist. Dieser Wahlvorschlag muss bis 05. Mai 2021 über das Webformular auf dieser Seite eingereicht werden.

    Beispiele: 

    • Für den Senat können alle immatrikulierten Studierenden der Hochschule Anhalt kandidieren und eine Kandidatin/einen Kandidaten wählen.
    • Für den Fachbereichsrat können alle Studierenden der Hochschule Anhalt innerhalb des Fachbereichs (1-7), an dem sie immatrikuliert sind, kandidieren und eine Kandidatin/einen Kandidaten wählen.
    • Für den Standortstudierendenrat (StuRa) können alle Studierenden der Hochschule Anhalt an dem Standort (Bernburg, Köthen, Dessau), an dem sie immatrikuliert sind, kandidieren und eine Kandidatin/einen Kandidaten wählen, sofern sie Mitglied der Studierendenschaft sind.
    • Für den Fachschaftsrat können alle Studierenden der Hochschule Anhalt innerhalb des Fachbereichs (1-7), an dem sie immatrikuliert sind, kandieren und eine Kandidatin/einen Kandidaten wählen, sofern sie Mitglied der Studierendenschaft sind.
    • Mitglied der Studierendenschaft sind diejenigen Studierenden, die zur Rückmeldung für das Sommersemester 2021 zusätzlich zum Beitrag für das Studentenwerk (80 €) auch den Beitrag für die Studierendenschaft (6 €) überwiesen haben.
  • Wie kann ich meine Kandidatur zurückziehen?

    Falls Sie Ihre Kandidatur zurückziehen wollen, schreiben Sie eine formlose E-Mail an hochschulwahlen(at)hs-anhalt.de