Aktuelles

Forschungszulagengesetz kompakt erklärt

Mit dem neuen Gesetz wird eine ganz neue Möglichkeit zur Förderung von Forschung und Entwicklung (F&E) geschaffen. Künftig können Unternehmen aller Größen die Personalaufwendungen für F&E-Projekte steuerlich geltend machen. Insgesamt enthält das Gesetz eine Reihe von Änderungen zu einer besseren und umfassenderen Förderung. Positiv ist die Aufnahme der Förderung von Auftragsforschung. Im Rahmen des Workshops aus der Reihe per ANHALTer zum Unternehmenserfolg werden die Änderungen und Verbesserungen der steuerlichen Forschungsförderung vorgestellt sowie das Verfahren zur Beantragung der Bescheinigung und der Antrag auf Forschungszulage im Einzelnen aufgezeigt.

Prof. Dr. Petra Sandner, Professorin für BWL, insb. Steuerlehre und Rechnungswesen an der Hochschule Anhalt, wird das Gesetz in ihrem Vortrag vorstellen.
 
Wie die Hochschule Anhalt bei Dienstleistungen und Auftragsforschung unterstützen kann, erläutert der Leiter des Forschungs- und Technologietransferzentrum der Hochschule Anhalt Dr. Hans-Joachim Krokoszinski.

Programm der Veranstaltung:

  • „Darstellung der steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung seit dem 1. Januar 2020“
  • „Das Forschungs- und Technologietransferzentrum – Ansprechpartner der Wirtschaft für die Kooperation mit Hochschulforschern“

Termin:  04. Februar 2021, 16 – 18 Uhr
Ort:    Hochschule Anhalt, Campus Köthen, Technologiezentrum

Bitte melden Sie sich hier für die Veranstaltung an.

Das Weiterbildungszentrum Anhalt (WZA) lädt alle interessierten Unternehmen gemeinsam mit der Entwicklungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft Anhalt-Bitterfeld mbH, der Landesinitiative Fachkraft im Fokus, der IHK Halle-Dessau sowie der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Anhalt-Bitterfeld I Dessau I Wittenberg mbH diesem zusätzlichen Workshop der perANHALTer-Reihe ein.

Foto: Chokniti Khongchum / Pexels