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Neue EU-Urheberrechtsreform beschlossen

Die Mehrheit der EU-Mitgliedsstaaten stimmte am 15.04.2019 für die Durchsetzung der Urheberrechts-Novelle, die in Teilen vorab stark kritisiert wurde. Insbesondere was das Hochladen von Inhalten auf große Online-Plattformen wie Youtube, Facebook, Instagram betrifft, wurden grundlegende Veränderungen im Umgang mit Urheberrechten verankert (Art. 17, UrhG).1

Auch viele Bibliotheken sprechen sich gegen das Verwenden von Upload-Filtern und das neu geschaffene Leistungsschutzrecht (Art. 15, UrhG) für Presseverlage im Internet aus. Ebenso der Deutsche Bibliotheksverband (dbv). Gleichsam begrüßt der dbv aber auch Veränderungen und Erleichterungen im Zusammenhang mit der Reform auf folgenden Gebieten:

  • Text- und Data-Mining
  • Ausnahmeregelungen zur Lizenzierung zwecks Veranschaulichung in der Lehre
  • Zugang zu vergriffenen Werken
  • Ausnahmeregelung zur Digitalisierung von Werken zu Archivierungszwecken (auch in grenzüberschreitenden Netzwerken)1

Die EU-Mitgliedsstaaten haben nun zwei Jahre Zeit, die Bestimmungen in nationale Gesetzgebung umzusetzen.

Weiterführende Infos:

Online-Artikel der Tagesschau vom 15.04.2019

Institut für Urheber- und Medienrecht

Artikel der Bundeszentrale für Politische Bildung vom 26.03.2019

 

Quelle

1 Pressemitteilung des DBV vom 26.03.2019, online abrufbar unter:https://www.bibliotheksverband.de/dbv/presse/