Aufgaben
Beim Praktikumsbeauftragten können spezifische Fragen zum Betriebspraktikum im Rahmen eines Pflichtpraktikums während des Bachelorstudiums geklärt werden. Ebenfalls erhält er alle in diesem Zusammenhang aufgesetzten Praktikumsverträge und prüft und genemigt diese.
Hinweise
Gilt nur für das Direktstudium.
Gilt nicht für duale oder berufsbegleitende Studiengänge.
Wichtige Links und Dokumente
Praktikumsordnung
Praktikumsordnung (gültig für alle Studierenden ab Immatrikulation 01.10.2015) inkl. der Praktikumsvereinbarung, der Bescheinigung des Unternehmens und des Prüfungsausschusses sowie eines Deckblatts für die Belegarbeit. Diese Anhänge können von allen Studierenden genutzt werden.
HINWEIS: Bei vor dem 01.10.2015 immatrikulierten Studierenden sind keine 90 Credits Mindestvoraussetzung (bitte in der entsprechenden PSO prüfen).