Vertragsmanagement

Das Vertragsmanagement umfasst folgenden Service für Sie:

  • Prüfung, Erstellung, Auslegung und Verhandlung von forschungsbezogenen Verträgen. Dies umfasst vorwiegend:
  • Forschungs- und Entwicklungsverträge, Kooperationsverträge,
  • Verträge über Auftragsforschung, Verträge über wissenschaftliche Dienstleistung,
  • Abtretungsvereinbarungen,
  • Geheimhaltungsverträge, Absichtserklärungen,
  • Gastwissenschaftlerverträge, Stipendienverträge,
  • Weiterleitungsverträge, Zuwendungsverträge,
  • Materialtransferverträge, sowie
  • Lizenzverträge und Verträge zur Schutzrechtsübertragung auf Ausgründungen


  • Bereitstellung von Musterverträgen
  • Beratung bei Anbahnung und Durchführung von Verträgen
  • Vertragsausfertigung und Einholung der Unterschriften

 

Ablauf & Vertragsstandards

Sie benötigen einen Vertragsentwurf? Bitte kontaktieren Sie uns gerne! Wir stellen Ihnen eine für Ihr Vorhaben passende Vorlage zur Verfügung.

Bitte verwenden Sie in der Vergangenheit abgeschlossene Verträge nicht ohne vorherige Rücksprache mit uns als Vorlage für neue Verträge, da diese

  • eventuell nicht mehr aktuell sind oder
  • Bedingungen enthalten können, die für Ihr Vorhaben unpassend und/oder mit rechtlichen Risiken verbunden sind.

Die Unterzeichnung des Vertrags erfolgt stets durch den Präsidenten. Als Projektleiter:in zeichnen Sie zur Kenntnisnahme mit. Vor der Unterschrift steht die Prüfung des Vertrags durch das FTGZ. Kommen Sie deshalb so früh wie möglich und vor Vertragsbeginn mit Ihren Vertragsentwürfen auf uns zu.

Vertragspartner

Vertragspartner ist die Hochschule Anhalt, die für ihre Fachbereiche und Wissenschaftler auftritt. 

Welche Vertragsvorlage benötigen Sie?

Wir unterstützen Sie bei der Einschätzung, ob es sich bei dem konkreten Vorhaben um eine Auftragsforschung, Kooperationsforschung oder wissenschaftliche Dienstleistung handelt und stellen Ihnen die passenden Vertragsvorlage für Ihr Projekt zur Verfügung und. Die wichtigsten Merkmale zur korrekten Einordnung des jeweiligen Vorhabens werden nachfolgend kurz zusammengefasst:

  • Bei der Forschungskooperation gestalten beide/alle Partner den Inhalt des Forschungsvorhabens und erbringen gleichwertige Leistungen. Sie teilen die finanziellen, technischen, wissenschaftlichen und sonstigen Risiken sowie die Arbeitsergebnisse und den Zugang zu diesen.
  • Wissenschaftliche Auftragsforschung ist die entgeltliche Erbringung einer Leistung an private oder öffentliche Dritte, die auf die Gewinnung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse abzielt. Eine Dienstleistung beinhaltet dagegen die entgeltliche Erbringung einer Leistung an private oder öffentliche Dritte auf Basis gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnisse (z. B. Routinemessungen). Zu beachten ist, dass innerhalb der Europäischen Union alle Hochschulen ihre wirtschaftlichen Leistungen (z. B. Auftragsforschung, Dienstleistungen) subventionsfrei erbringen müssen (i. d. R. mittels Ermittlung des Marktpreises/Vollkostenrechnung und Gewinnaufschlag), um zu unterbinden, dass staatlich finanzierte Einrichtungen privaten Anbietern von solchen Leistungen Niedrigpreis-Konkurrenz machen, indem sie ihre Angebote aus den öffentlichen Haushalten quersubventionieren.
  • Besonderheiten bei der Einbeziehung von Studierenden im Rahmen eines Projektes: Die von Studierenden und Doktoranden geschaffenen Werke und Ergebnisse, die nicht in Erfüllung einer arbeitsvertraglichen oder dienstlichen Pflicht gegenüber der Hochschule geschaffen werden, unterliegen nicht dem Zugriff der Hochschule und können von dieser auch nicht ohne gesonderte vertragliche Regelung im Rahmen der Immatrikulation oder Prüfungsordnung vereinnahmt werden. Die Hochschule muss mit Studierenden eine separate Vereinbarung über die Einhaltung von Geheimhaltungspflichten und der Einräumung von Rechten an Ergebnissen schließen. Wir stellen Ihnen hierfür die passende Vertragsvorlage zur Verfügung.