Studieren im Ausland mit Erasmus+
Dieses Projekt wird mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.
allgemeine Informationen zu Erasmus+:
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00. Blended Mobility (Corona-Pandemie)
+ + + Blended Mobility (Corona-Pandemie)
Die Europäische Kommission ermöglicht den Beginn von virtuellen oder blended Mobilitäten. Damit wird die Fortführung des Erasmus+ Programms, trotz der derzeit durch die Corona-Pandemie bestehenden physischen Beschränkungen, gewährleistet.
Die virtuelle Mobilität wird von uns, wenn möglich, im Sinne eines "Blended Mobility"-Ansatzes gefördert: auf eine Phase der virtuellen Mobilität an einer Gasteinrichtung im Ausland sollte eine physische Mobilität im Ausland mit der vorgegebenen Mindestdauer folgen. Sofern jedoch weiterhin Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie bestehen, kann die physische Mobilitätsphase verkürzt oder gestrichen und durch eine Verlängerung der virtuellen Mobilitätsphase ersetzt werden. Auch Unterbrechungszeiten (interruption days) zwischen der virtuellen und der physischen Mobilitätsphase sind zulässig.
Solange Sie den virtuellen Aktivitäten vom Heimatland aus folgen, erhalten Sie keine finanziellen Zuschüsse. Sobald die physische Mobilitätsphase beginnt, sind Sie jedoch berechtigt, den regulären Zuschuss für die Dauer der physischen Mobilität zu erhalten.Ein Corona Erasmus FAQ finden Sie am Ende der Seite.
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00. SKYPE Sprechstunde zu Erasmus+ (seit 04/2020)
Da persönliche Beratungstermine in den Büroräumen des International Office aufgrund der Coronavirus-Pandemie im Moment nicht möglich sind, bitte ich Sie, bei Fragen zum Studium im Ausland, Erasmus+ -Förderung, Bewerbungsfristen sowie Erasmus+ Learning Agreements die SKYPE Sprechstunde zu nutzen:
Montag bis Freitag: 8:00 Uhr - 9:30 Uhr und 13:00 Uhr - 14:30 Uhr
Sie erreichen Herrn Lippold mit Skype über: christian.lippold_4 (live:christian.lippold_4)
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01. Was ist ERASMUS+
Das ERASMUS+Programm ist ein Förderprogramm der Europäischen Union.
Die ERASMUS+Austauschmöglichkeiten der Hochschule Anhalt beruhen auf zahlreichen bilateralen, fachbereichsgebundenen Austauschvereinbarungen mit europäischen Hochschulen.
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02. Erasmus+ für Studierende mit Behinderung
Ein Auslandsaufenthalt bedeutet normalerweise für alle jungen Menschen eine große Herausforderung. Das gilt mehr noch für Menschen mit Handicap. Erasmus+ verfolgt einen integrativen Ansatz und möchte möglichst vielen Studierenden – unabhängig von ihrer persönlichen Situation – einen Auslandsaufenthalt ermöglichen. So können Studierende mit Behinderung (ab einem Grad der Behinderung [GdB] von 50) seit 2019 bei bereits vereinbarten Mobilitäten zum Studium oder Praktikum Zuschüsse für vorbereitende Reisen beantragen.
Voraussetzungen:
- Sie sind an der Hochschule Anhalt eingeschrieben
- Die aufnehmende Hochschule ist ebenfalls im Besitz einer ECHE und nimmt am Erasmus+ Programm teil.
- Die Hochschule hat Ihnen eine verbindliche Förderzusage für einen Erasmus+ Aufenthalt in dem im Antrag genannten Zielland erteilt.
- Der Nachweis über den Grad der Behinderung (Schwerbehindertenausweis) liegt dem International Office der HS Anhalt vor.
Weiterführende Informationen zu Antragstellung und Ablauf, zur Durchführung der Vorbereitungsreise und Ihren Pflichten nach der Reise erhalten Sie über erasmus(at)hs-anhalt.de -
03. Welche Leistungen bietet ERASMUS+?
Folgende Leistungen bietet das ERASMUS+ Programm:
- Studiengebühren an der Gasthochschule entfallen
- Unterstützung mit einem Stipendium von ca. 330 – 450 € pro Auslandsstudienmonat.
- Anerkennung von Studienleistung nach vorheriger Absprache mit dem Prüfungsausschuss
- Unterstützung z.B. bei der Wohnungssuche an der Gasthochschule, sowie Vermittlung von Kontaktpersonen vor Ort
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04. Wie hoch ist die Förderung?
ERASMUS unterscheidet zwischen Programmländern und Partnerländern. Bei allen wird jeweils ein monatliches Stipendium gezahlt.
Bei den Programmländern richtet sich die Höhe des monatlichen Stipendiums nach Ländergruppen:- Gruppe 1: 450 € pro Monat (Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Vereinigtes Königreich)
- Gruppe 2: 390 € pro Monat (Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern)
- Gruppe 3: 330 € pro Monat (Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Mazedonien FYROM, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn)
Aktuell bestehen ERASMUS+ Kooperationen mit folgenden Partnerländern:
- Albanien, Kasachstan, Kosovo, Ukraine. Studierende, die in diesen Ländern über ERASMUS+ studieren, erhalten monatlich 700 € und zusätzlich eine entfernungsabhängige Reisekostenpauschale (zwischen 275€ und 820€)
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05. ERASMUS+ Sonderförderung und Social Top-up
Chancengerechtigkeit und Inklusion sind zentrale Anliegen des Erasmus+ Programms. Daher besteht die Möglichkeit, das Studierende und Hochschulmitarbeitende mit einem nachgewiesenen Grad der Behinderung (GdB ab 50) Sondermittel beantragen können. Teilnehmende mit einem GdB ab 30 sowie Eltern mit Kind können zudem ein Social Top-up aus Erasmus+ Mitteln erhalten.
Erasmus-Studierende, die ein oder mehrere Kinder ins Ausland mitnehmen, erhalten zusätzlich 200 EUR pro Monat (Social Top-up). Der Zuschlag kann formlos mit der Online-Bewerbung für den Studierendenaustausch beantragt werden.
mehr Infos zur: Förderung von Studierenden mit Kind
Studierende mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 30 erhalten ein Top-up in Höhe von 200 EUR pro Monat. Das 'Social Top-up' auf die Förderrate der jeweiligen Ländergruppe aufgeschlagen. -
06. Wie lange wird ERASMUS+ gezahlt?
Wenn Sie an einer ERASMUS+Partnerhochschule studieren wollen, wird die Förderung zwischen 3 bis 12 Monaten gezahlt.
Weiterhin ist für einen zusätzlichen Studienzyklus (Bachelor / Master) eine wiederholte Förderung möglich.
Üblicherweise dauert ein Studiensemester 4-5 Monate.
Jeder Monat wird mit 30 Tagen gerechnet. Die Aufenthalte müssen mindestens 90 und dürfen maximal 360 Tage lang sein.
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07. Wer kann sich bewerben?
Um die Förderung zu erhalten, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie sind in einem der Studiengänge der Hochschule Anhalt immatrikuliert
- Sie haben mindestens das erste, besser noch das zweite, Studienjahr Ihres Studienganges abgeschlossen (Master-Studierende können ggf. ab dem ersten Studiensemester mit ERASMUS+ ins Ausland)
- Es sollten genügend Sprachkenntnisse vorhanden sein, in der die zu besuchenden Lehrveranstaltungen gehalten werden (Ausnahmen sind Frankreich, Italien, Spanien und Portugal: Hier muss ein Zertifikat des Europarats https://de.wikipedia.org/wiki/Europarat für Gemeinsame europäische Referenzrahmen für Sprachen auf B1-Niveau vorgelegt werden).
Für die ERASMUS+ Förderung ist keine separate Bewerbung nötig. Sie bewerben sich regulär für ein Auslandsstudium in unserem Bewerbungsportal. -
08. Welche Formulare benötige ich?
Vor dem Auslandsaufenthalt werden 2 Dokumente benötigt:
- Das Grant Agreement regelt Ihre finanzielle Förderung. Sie erhalten es nach erfolgreicher Bewerbung auf einen Austauschplatz bei einem europäischen Partner.
- Das Learning Agreement für die Anerkennung der Leistungen
Bei Ankunft an der Partnerhochschule schicken Sie uns:
- Die Arrival Attestation, die Ihre Ankunft an der Gasthochschule bestätigt
- Änderungen am Learning Agreement müssen innerhalb von 5 Wochen mit "Changes to Learning Agreement" bestätigt werden. Hierfür benötigen Sie Seite 4 des Learning Agreements.
Nach Abschluss des Auslandsstudiums erhalten wir von Ihnen:
- Die Confirmation of Attendance, die die genaue Dauer Ihres Förderzeitraums bestätigt
- Das Transcript or Records, welches Auskunft über die erbrachten Studienleistungen bringt (Es wird von der Gasthochschule i.d.R. innerhalb von 5 Wochen nach Ende der Prüfungen ausgestellt.)
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09. Welche Fristen sind zu beachten?
Sie bewerben sich über unser Online Bewerbungstool zu folgenden Fristen:
- 28. Februar für das kommende Wintersemester im gleichen Jahr
- 31. August für das Sommersemester im kommenden Jahr
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10. Was muss ich sonst noch beachten?
Die untenstehende ERASMUS+ Checkliste hilft dir bei der Abwicklung deines Auslandaufenthaltes.
FAQ: Informationen für HS-Studierende im Ausland (Corona FAQ):
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01. Kann ich meinen Aufenthalt abbrechen?
Ja. Wenn Sie sich unsicher fühlen oder Ihre Gastuniversität schließt, steht es Ihnen frei, nach Deutschland zurück zu kommen.
Für Erasmus-Studierende gilt die Force Majeure Regelung (s.u.).
Für Austauschstudierende in Übersee / Nicht-Erasmus gilt, dass sie Ihren Aufenthalt nach Rücksprache mit Ihrem/Ihrer Studienfachberater*in abbrechen dürfen.
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02. Muss ich meinen Aufenthalt abbrechen?
Momentan gibt es keine Pläne, Sie zu einem Abbruch zu zwingen. Sollte sich dies ändern, so informieren wir Sie umgehend.
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03. Ich bin noch nicht ausgereist, möchte mein Auslandsstudium aber demnächst antreten. Soll ich ausreisen oder nicht?
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wer sein Auslandssemester noch nicht angetreten hat, vorher unbedingt in der Liste des RKI prüfen sollte, ob das Zielland als Risikogebiet aufgeführt wird: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html
Seit dem 1. Oktober 2020 gelten dabei wieder die länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweise des auswärtigen Amtes: https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/covid-19/2296762
Von Reisen in Risikigebiete raten wir ausdrücklich ab. Bitte setzen Sie sich mit dem IO in Verbindung.
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04. Kann ich in an der Hochschule Anhalt weiterstudieren, während ich gleichzeitig noch das Online-Angebot meiner Gast-Uni nutze?
Sollten Sie nach der Rückkehr weiterhin Online-Kurse an Ihrer Gastuniversität belegen, können Sie gleichzeitig auch regulär am Semester an der Hochschule Anhalt (sobald es beginnt) teilnehmen. Inwiefern es möglich ist, Leistungen von zwei Hochschulen (HS-Anhalt und Gast-Uni) in ein und demselben Semester anrechnen zu lassen, sollten Sie mit dem Prüfungsamt Ihres Fachbereichs klären.
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05. Ich interessiere mich für einen Auslandsaufenthalt in einer momentan gefährdeten Region.
Aufgrund der sich ständig verändernden Lage ist noch nicht sicher, ob und wie das das Sommersemeser 2021 im Ausland durchgeführt werden kann. Es ist derzeit möglich, sich für einen Auslandsaufenthalt im kommenden Jahr zu bewerben. Allerdings kann es dazu kommen, dass weniger Plätze zur Verfügung stehen, falls viele, bereits für das Auslandssemester ausgewählte Studierende ihren Auslandsaufenthalt von 2020 auf 2021 verschieben müssen.
Bitte kontaktieren Sie bei Fragen das International Office.
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06. Meine Gast-Universität ist geschlossen und ich weiß nicht, ob und wann der Lehrbetrieb beginnt. Bin ich verpflichtet, nach Hause zurückzukehren?
Sofern Sie von der Gastuniversität nicht explizit zur Abreise aufgefordert werden, bleibt es Ihrer Entscheidung überlassen, ob Sie zurückkehren. Sollten Sie das Austauschsemester fortsetzen wollen, gehen wir davon aus, dass Sie sich an die örtlichen Vorschriften und Empfehlungen halten sowie vorbeugende Gesundheitsschutz-Maßnahmen (Händehygiene usw.) beachten.
Im Rahmen Ihres Erasmus-Stipendiums sind bereits Regeln für die vorzeitige Rückreise vorgesehen, inkl. zur eventuellen Übernahme von Kosten (anstelle des anteiligen Stipendienbetrags). Heben Sie daher bitte die Kostenbelege auf, auch wenn wir hierfür momentan keine verbindliche Zusage machen können.
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07. Falls ich jetzt nach Hause zurückkehre, kann ich dann den Erasmus-Aufenthalt fortsetzen, wenn sich die Lage dort entspannt hat?
Da die aktuelle Lage seitens des DAAD als ‚force majeur‘ eingestuft wurde, sind auch verkürzte oder wieder aufgenommene Aufenthalte erlaubt (auch wenn die sonst erforderliche Mindestaufenthaltszeit von 3 Monaten nicht erreicht wird).
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08. Wie bekomme ich die erforderlichen Erasmus-Dokumente, wenn die Gastuniversität geschlossen ist (z.B. Transcript und Letter of Confirmation)?
Bitte wenden Sie sich per Mail, Telefon oder in Form anderer bekannt gegebener Kontaktmöglichkeiten an die Gastuniversität und bitten um Zustellung der erforderlichen Dokumente per E-Mail. Auf Seiten der Hochschule Anhalt können alle Erasmus-Dokumente online via E-Mail eingereicht werden.
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09. Ich werde meine Erasmus-Dokumente (trotzdem) nicht fristgerecht einreichen können. Wen soll ich an der HS-Anhalt informieren?
Bitte informieren Sie das International Office per E-Mail an erasmus@hs-anhalt.de darüber, welche Dokumente voraussichtlich erst mit Verspätung eingereicht werden können. Da es nicht Ihr Verschulden ist, hat es selbstverständlich keine Auswirkungen auf das Stipendium.
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10. Bin ich verpflichtet, mich nach meiner Rückkehr auf Corona testen zu lassen?
Falls Sie Ihren Aufenthalt abbrechen und wieder nach Deutschland zurückreisen wollen, sollten Sie sich beim zuständigen Gesundheitsamt informieren. Bitte beachten Sie vor einer Einreise auch die hier bereitgestellten Informationen: https://www.hs-anhalt.de/hochschule-anhalt/aktuelles/hinweise-zum-coronavirus/hinweise-zum-coronavirus-fuer-studierende.html
- 11. Bin ich verpflichtet, zunächst zu Hause zu bleiben?
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12. Was passiert, wenn ich nicht auf die im Learning Agreement festgelegten ECTS komme, weil Veranstaltungen ausfielen oder verkürzt wurden? Kann ich die Kurse trotzdem anrechnen lassen?
Vermutlich wird Ihnen die Gastuniversität auch für online oder verkürzt stattgefundene Veranstaltungen die reguläre ECTS-Zahl im Transcript eintragen, so dass die Anrechnung hier grundsätzlich möglich sein sollte. Bitte nehmen Sie Kontakt mit Ihre/m/r Studienfachberater*in oder ggf. mit dem Prüfungsamt Ihres Fachbereichs auf.
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13. Do I have to refund my Erasmus grant or parts of it if I return home early?
According to the DAAD, returning students are allowed to receive the scholarship for the actual duration of stay (to the exact day according to the respective country group), even if the stay was significantly shorter than the regular minimum duration of 3 months. The termination is then considered to be a result of force majeure, so you only have to refund your scholarship for the time that you have not spent abroad. Alternatively, the costs actually incurred (e.g. for travel and rent) can be paid instead of the pro rata scholarship. The maximum amount for this is the total amount of the scholarship originally stated in the Grant Agreement. A combination of both (reimbursement of costs and a proportionate scholarship) is not possible.
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14. Ich hatte sehr viele zusätzliche Kosten (z.B. teurere Flugkosten für die Rückkehr, Miete). Werden diese durch die Hochschule Anhalt erstattet?
Die Kosten können bis zur Höhe des ursprünglich errechneten Stipendiums erstattet werden, falls man nicht alternativ das anteilige/verkürzte Stipendium in Anspruch nehmen will (s.o.).
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15. Kann ich den abgebrochenen Aufenthalt in einem anderen Semester nachholen?
Von Seiten des Erasmus-Programms ist es kein Problem, es sollte natürlich mit dem/der Sudienfachberater*in besprochen werden. Der Bewerbungsprozess müsste dann wieder neu durchlaufen werden. Mit den Partnerhochschulen muss noch abgeklärt werden, ob evtl. eine höhere Zahl von Studierenden nominiert werden darf.
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16. Ich bin aus meinem Erasmus-Aufenthalt nach Hause zurückgekehrt, möchte ihn aber fortsetzen und ins Gastland zurückkehren, wenn sich die Situation normalisiert hat. Kann mein Erasmus-Stipendium dann weiterlaufen?
Ja, das ist möglich. Das Stipendium wird dann taggenau für die jeweils tatsächlich im Gastland verbrachten Zeiten berechnet (die Aufenthaltstage werden also addiert). Alternativ können Sie von der Möglichkeit Gebrauch machen, sich die tatsächlich entstandenen Kosten (Ticket, Miete etc.) bis maximal zur Höhe des im Grant Agreement eingetragenen Stipendien-Gesamtbetrags erstatten zu lassen.
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17. Ich bin aus meinem Erasmus-Aufenthalt nach Hause zurückgekehrt, kann aber von hier aus das Online-Angebot der Gastuniversität nutzen. Kann das Stipendium dann auch für die Zeit in Deutschland weitergezahlt werden?
Eine Fortsetzung der Mobilität (SMS, SMP) mithilfe von Online-Kursen bzw. Homeoffice ist förderfähig, vorausgesetzt, die Kurse werden von der Einrichtung im Gastland angeboten und tragen zu der Erreichung der Lernziele wie in der Lernvereinbarung festgelegt bei. Dabei ist es unerheblich, ob die Studierenden die Online-Kurse oder das Homeoffice im Gastland oder im Heimatland besuchen bzw. durchführen.
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18. Kann ich an der HS-Anhalt weiterstudieren, während ich gleichzeitig noch das Online-Angebot meiner Gast-Uni nutze?
Sollten Sie nach der Rückkehr weiterhin Online-Kurse an Ihrer Gastuniversität belegen, können Sie gleichzeitig auch regulär am Semester der HS-Anhalt (sobald es beginnt) teilnehmen. Inwiefern es möglich ist, Leistungen von zwei Hochschulen (HS-Anhalt und Gast-Uni) in ein und demselben Semester anrechnen zu lassen, sollten Sie mit dem Prüfungsamt Ihres Fachbereichs klären (seitens des DAAD wurden alle Hochschulen dazu angehalten, hier großzügig zu verfahren). Das Erasmus-Stipendium können Sie für diese 'Online-Phase' auf jeden Fall weiterbeziehen. Achten Sie in diesem Fall darauf, dass im 'Letter of Confirmation' der Gasthochschule dann das Ende des Online-Angebots auch als Schlussdatum eingetragen wird.