Gasthörerschaft

Gasthörendenbewerbung

Bewerbung

Hinweis

Die Zulassung als Gasthörende:r kann nur erfolgen, wenn in dem gewählten Studiengang/Lehrgebiet freie Kapazitäten verfügbar sind und der Studienbetrieb für die ordentlich eingeschriebenen Studierenden dadurch nicht beeinträchtigt wird. Insbesondere in zulassungsbeschränkten Studiengängen ist mit kapazitiven Einschränkungen zu rechnen.

Für die Gasthörendenschaft ist der Semesterbeitrag zu entrichten. Die Zahlungsaufforderung erhalten Sie per E-Mail.