Beantragung der möglichen Anerkennung des Moduls des anderen Studienganges
1. Vor Belegung des Moduls
-
In welchen Fällen ist es möglich, Leistungen aus anderen Studiengängen als Wahlpflichtmodul anerkennen zu lassen?
Ist nur in Ausnahmefällen möglich und wenn der Inhalt des Moduls, in welchem die Prüfungsleistung erbracht wurde, in wesentlichen Schwerpunkten für das Studienziel des belegten Studienganges bzw. für die mit dem Studiengang angestrebte Berufsorientierung von wesentlicher Bedeutung ist.
-
Wann stelle ich die Anfrage?
Vor der Belegung des Moduls des anderen Studiengange.
Achtung: Anerkennung als mögliches Wahlpflichtmodul nur bei fristgerechter Antragstellung möglich.
-
Wie stelle ich die Anfrage?
Formloser Antrag mit Angaben zum Modul des anderen Studienganges, das belegt werden soll.
2. Entscheidung zum Antrag
-
Wie erfahre ich von der Entscheidung?
schriftlicher Bescheid über Ergebnis
-
Wie kann das Ergebnis ausfallen?
- Genehmigung, dass das Modul des anderen Studienganges bei erfolgreichem Abschluss des Moduls als Wahlpflichtmodul anerkannt werden kann
- Modul kann nicht als Wahlpflichtmodul anerkannt werden
3. Nach Belegung und erfolgreichem Abschluss des Moduls
-
Wann stelle ich den Antrag?
nach erfolgreichem Abschluss des Moduls
-
Wie erfahre ich von der Entscheidung?
positiver Bescheid: Ergebnis wird im HIS-QIS-Portal veröffentlicht
-
Wie stelle ich den Antrag?
Ausgefülltes Formular „Antrag und Bescheid zur Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen“ u. Nachweis, dass Anerkennung des Moduls als Wahlpflichtmodul vor Belegung beantragt und genehmigt wurde.