1. Vor der Absolvierung des Auslandssemesters
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Welche Anforderungen werden an das Auslandssemester und an die im Ausland belegten Module gestellt?
- geeignete Module in Abstimmung mit Studienfachberater auswählen à Studienfachberater führt vorab unverbindliche Prüfung auf Anerkennung des geplanten Auslandssemesters durch
- prinzipiell soll eine Anerkennung der Leistungen des gesamten absolvierten Auslandssemesters erfolgen, sofern die Auswahl der im Ausland belegten Module eine Anerkennung ermöglichen
- ausgefülltes Formular „Learning Agreement“ auf dem die zu absolvierenden Module verzeichnet sind, muss vom Studienfachberater (in Abstimmung mit Vorsitzendem des Prüfungsausschusses) und vom International Office unterschrieben werden, erst dann ist das Learning Agreement verbindlich und wird bei vollständiger Erfüllung durch den Studierenden ausnahmslos nach der Absolvierung des Auslandssemesters anerkannt
2. Nach der Absolvierung des Auslandssemesters - Beantragung der Anerkennung von Leistungen aus ausländischen Hochschulen
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Wie stelle ich den Antrag?
Learning Agreement und Auflistung der absolvierten Leistungen an der ausländischen Hochschule/Universität während des Auslandsemesters mit angefügten Nachweisen (z.B. Zeugnis) bzw. Transcript of Records
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Wo stelle ich den Antrag auf Anerkennung von Leistungen?
- der Antrag ist an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses zu richten (Learning Agreement und Liste mit absolvierten Leistungen)
- ggf. Einbeziehung des Studienfachberaters
3. Entscheidung zum Antrag zur Anerkennung von Leistungen aus Auslandssemestern
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Auf welcher Grundlage wird die Entscheidung zur Anerkennung getroffen?
- Inhalte und Creditanzahl der Module wird überprüft
- Studienfachberater gibt fachliche Empfehlung zur Anerkennung
- Vorsitzender des Prüfungsausschusses erkennt an
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Wie erfahre ich von der Entscheidung?
- Kopie des Anerkennungsbescheides wird zugesandt
- Ergebnis wird im HIS-QIS (personalisierter Bereich) veröffentlicht
- Eintragung im Diploma Supplement („ADDITIONAL INFORMATION“)
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Wie kann das Ergebnis der Anerkennung ausfallen?
- i.d.R. werden alle absolvierten Leistungen während des Auslandssemesters anerkannt, solange die Vorababsprachen mit dem Studienfachberater beachtet und eingehalten werden
- die absolvierten und nachgewiesenen Leistungen werden jeweils als Wahlpflichtmodule anerkannt