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1. Begriffe und Voraussetzungen
Begriff „Studentische Hilfskraft“
- Studierende, die an einer Hochschule im Bereich Verwaltung, Forschung und Lehre arbeiten
Begriff „Tutor“
- wissenschaftliche Hilfskräfte, die eine Veranstaltung durchführen, die ergänzend zur Lehrveranstaltung eines Moduls angeboten wird (Tutorium)
- meist Studierende aus höheren Semestern
Begriff „Tutorium“
- ist eine Veranstaltung, die begleitend zur Lehrveranstaltung eines Moduls angeboten wird
- wird von Studierenden aus höheren Semestern geleitet
- findet in studentischen Arbeitsgruppen (max. 15 Teilnehmer) statt
- bietet Raum für Fragen, die in der Vorlesung oder Übung ggf. unbeantwortet blieben
Wer kann als Hilfskraft beschäftigt werden?
- jeder Studierende nach einem Studium von mindestens zwei Semestern
- jeder Studierende der an einer Hochschule bzw. Universität eingeschrieben ist
- jeder Studierende der die Regelstudienzeit nicht um mehr als vier Semester überzogen hat, da die Tätigkeit den ordnungsgemäßen Studienverlauf nicht beeinträchtigen soll
Welche Voraussetzungen muss ein Tutor darüber hinaus erfüllen?
- ausgezeichnete Kenntnisse und Fähigkeiten in dem jeweiligen Modul bzw. Stoffgebiet
- pädagogische Eignung
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2. Freie Stelle als studentische Hilfskraft bzw. Tutor in Erfahrung bringen
Wer bietet freie Stellen an und wie erfahre ich von den Angeboten?
- Professoren/Mitarbeiter bieten je nach Bedarf studentische Hilfskraftstellen oder Tutorstellen an
- direkt bei Professoren/Mitarbeitern nachfragen
- Aushänge und Informationen im Infomonitor beachten
Was sind die Aufgaben einer studentischen Hilfskraft?
- Tätigkeiten im Bereich Forschung und Lehre, z. B.
- Mitwirkung bei Forschungsvorhaben
- Organisatorische Arbeiten, die im Zusammenhang mit der Lehrtätigkeit stehen
- Vor- und Nachbereitung von Lehrveranstaltungen/Praktika
- Recherchetätigkeiten
- Unterstützung bei der Korrektur von Übungsaufgaben, Tests
- Betreuung wissenschaftlicher Sammlungen
- sonstige Hilfstätigkeiten
- Durchführung eines Tutoriums (zur Erreichung des Studienziels oder unterstützendes Tutorium)
Was beinhaltet die Durchführung eines Tutoriums?
- Studierende und studentische Arbeitsgruppen im Rahmen der Prüfungs- und Studienordnung in ihrem Studium an der Hochschule Anhalt unterstützen
- Durchführung von Übungen zum Vorlesungsstoff für studentische Arbeitsgruppen inklusive Vor- und Nachbereitung der Übungen unter Anleitung und nach Vorgaben des Betreuers
- „Studenten lehren Studenten“
- „Studenten helfen Studenten“
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3. Abschluss des Vertrages als Hilfskraft
Was ist beim Abschluss des Vertrages als Hilfskraft zu beachten?
- alle Unterlagen/Formulare spätestens vier Wochen vor Vertragsbeginn abgeben:
- Antrag auf Einstellung einer Hilfskraft ausfüllen
- Hilfskraft – Bezügefragebogen ausfüllen
- Formular Minijob (Fragebogen für geringfügig entlohnte und kurzfristig Beschäftigte) ausfüllen
außerdem folgende Unterlagen einreichen
- Kopie der Geburtsurkunde (nur bei Erstvertrag)
- Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
- Mitgliedsbescheinigung Krankenkasse oder Versicherungsschein einer privaten Krankenversicherung (nicht älter als drei Monate)
- Nachweis Studienabschluss (falls zutreffend)
- ggf. Nachweise weiterer Beschäftigungsverhältnisse
- ggf. Aufenthalts- / Arbeitserlaubnis inkl. Nebenbestimmungen (bei ausländischen Studierenden aus Nicht-EU-Staaten)
- Kopie der Heiratsurkunde (falls zutreffend, nur bei Erstvertrag)
- vor Tätigkeitsbeginn muss der Arbeitsvertrag vorliegen
Welchen Zeitraum umfasst der Vertrag?
- Vertrag kann über mehr als ein Semester geschlossen werden
- Vertrag wird immer vom 1. eines Monats für volle Monate geschlossen
- Vertragsverhältnis endet auch bei Exmatrikulation
- Vertragsverhältnis endet auch mit Ablauf der zuletzt bescheinigten Immatrikulation, wenn dem Dezernat für Personalangelegenheiten zu diesem Zeitpunkt keine gültige Semesterbescheinigung vorgelegt wird
Wie viele Arbeitsstunden umfasst der Vertrag?
- grundsätzlich pro Tag nicht mehr als 8 Stunden und pro Woche nicht mehr als 19 Stunden
- durchschnittliche monatliche Beschäftigungszeit kann variieren, darf jedoch 48 Stunden nicht überschreiten
- Festlegungen sind individuell und werden vor Vertragsschluss vereinbart
- Über- und Unterschreitungen der durchschnittlichen monatlichen Arbeitszeit sind in den folgenden Monaten des Arbeitsverhältnisses auszugleichen
Wie hoch ist das Entgelt pro Stunde?
- Entgelt beträgt 9,19 € pro Stunde
Bei wem reiche ich den Antrag ein?
- Beim zuständigen Betreuer
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4. Durchführung eines Tutoriums (bei der Arbeit als Tutor)
Was ist bei der Durchführung des Tutoriums zu beachten?
- Vor- und Nachbereitung des Tutoriums unabdingbar
- Absprachen mit Betreuer zu Organisation, Vorgehensweise und Inhalten treffen
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5. Abrechnung der Leistungen
Wie erfolgt die Abrechnung?
- abgeleistete Stunden werden pro Monat abgerechnet mit Hilfe eines Formulars
- monatliche Stundennachweise müssen vom Betreuer unterschrieben werden
- die Stundennachweise sind bis zum 7. des Folgemonats monatlich einzureichen
Bei wem reiche ich die Abrechnungen ein?
- im Dekanat des Fachbereichs
- Ansprechpartnerin: Frau Sabrina Knopf
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