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1. Praktikumsplatzsuche
Welchen Zeitraum muss das Berufspraktikum umfassen?
- Praktikumsdauer ist studiengangsspezifisch
- genaue Festlegungen sind in der jeweiligen Praktikumsordnung festgeschrieben
- die Teilung des Praktikums in zwei Teile ist möglich, allerdings muss der kürzeste Zeitraum mind. 4 Wochen umfassen – ansonsten keine Anerkennung
Wo absolviere ich das Berufspraktikum?
- freie Wahl eines Praktikumsplatzes
- selbstständige Suche eines Praktikumsplatzes bei einem Unternehmen, Behörde, etc.
- Anfrage stellen, bewerben usw.
Welche Vereinbarungen sollte ich mit dem Unternehmen, Betrieb, o.ä. treffen?
- Abschluss einer Praktikumsvereinbarung zwischen Unternehmen und Praktikant bzw. Hochschule mit folgendem Inhalt:
- Dauer und Arten der Tätigkeiten zur Erfüllung der Aufgabenstellung des Praktikums
- Pflichten und Rechte des Unternehmens
- Pflichten und Rechte der Praktikantin bzw. des Praktikanten
- Festlegung einer betrieblichen Mentorin bzw. eines Mentors
- Freistellung während bzw. Unterbrechung des Praktikums
- Versicherungen
- Formular „Praktikumsvereinbarung“ ist als Anhang der jeweiligen Praktikumsordnung zu finden
- Praktikumsvereinbarung wird in zweifacher Ausführung angefertigt und ist vom Praktikanten und Unternehmen aufzubewahren
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2. Auswahl eines Hochschulmentors
Wer ist mein Hochschulmentor (wissenschaftlicher Mentor) während des Praktikums?
- Hochschulmentor ist eine Lehrperson der Hochschule Anhalt
- selbstständige Suche eines Hochschulmentors
- Hochschulmentor je nach Fachgebiet des Praktikums wählen
- Hochschulmentor durch Unterzeichnung auf der Praktikumsvereinbarung bestätigen lassen
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3. Durchführung des Berufspraktikums
Wie verhalte ich mich bei Krankheit bzw. Fehltagen?
- Praktikumsbetrieb/-behörde informieren
- Krankmeldung mit Krankenschein, innerhalb von drei Tagen dem Praktikumsbetrieb/-behörde übergeben
- Anzahl der Fehltagen und Grund des Fehlens werden vom Praktikumsbetrieb/-behörde der Hochschule mitgeteilt (siehe Formular „Bescheinigung des Unternehmens über das Berufspraktikum“ im Anhang der Praktikumsordnung)
- Unterbrechungen d.h. Fehlzeiten sind nachzuholen, ansonsten kann es nur zu einer Teilanerkennung des Praktikums kommen
Wie verhalte ich mich, wenn Probleme mit dem Praktikumsbetrieb/-behörde auftreten, z.B. ich die vorher vereinbarten Aufgaben, Tätigkeiten nicht ausführen darf, ich überwiegend andere „aufgaben- und fachfremde“ Tätigkeiten ausführen soll?
- versuchen die Probleme intern mit dem Praktikumsbetrieb/-behörde zu klären
- kommt es zu keiner Lösung des Problems, kann sich jederzeit an den Hochschulmentor gewandt werden
- der Hochschulmentor hilft bei der Lösung des Problems
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4. Anerkennung des Berufspraktikums
Wann wird das Berufspraktikum anerkannt?
- wenn die Anzahl der absolvierten Praktikumswochen mind. der Anzahl der vorgeschriebenen Praktikumswochen entsprechen
- und der Praktikumszeitraum höchstens zweigeteilt wurde und die Zeiträume mind. 4 Wochen am Stück umfassen
- und ein Praktikumsbericht (bei Teilung des Praktikums zwei gesonderte Berichte erforderlich!) ordnungsgemäß angefertigt wurde
Erläuterungen zum Praktikumsbericht:
- Inhalt - kurze Vorstellung des Unternehmens, Tätigkeitsbericht und Erfahrungsbericht (zeitlicher und inhaltlicher Tätigkeitsbericht)
- muss vom betrieblichen Mentor unterschrieben/ bestätigt werden, Formular „Bescheinigung des Unternehmens über das Berufspraktikum“ als Anhang der jeweiligen Praktikumsordnung zu finden
- muss nicht unmittelbar nach Beendigung des Praktikums beim Hochschulmentor abgegeben werden
- ABER: ohne Abgabe und Bestätigung des Berichtes erfolgt keine Anerkennung des Praktikums – keine Credits
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5. Studiengangsspezifische Auflistung der festgelegten Praktikumsdauer und der im Studienablauf vorgesehenen Semesterlage des Praktikums
Bachelor-Studiengänge
Landschaftsarchitektur und Umweltplanung (Praktikumsordnung 2008)
- mind. 20 Wochen (26 Credits)
- Praktikum im elterlichen bzw. im eigenen Betrieb wird bis zu einer Dauer von zehn Wochen anerkannt
- Semesterlage: 6. Semester
Landschaftsarchitektur und Umweltplanung (Praktikumsordnung 2015)
- mind. 20 Wochen (30 Credits)
- Praktikum im elterlichen bzw. im eigenen Betrieb wird bis zu einer Dauer von zehn Wochen anerkannt
- Semesterlage: 6. Semester
Landwirtschaft (Praktikumsordnung 2008 und 2015)
- mind. 18 Wochen (22 Credits)
- Praktikum im elterlichen bzw. im eigenen Betrieb wird bis zu einer Dauer von zehn Wochen anerkannt
- Semesterlage: 8 Wochen am Ende des 2. Semesters, 10 Wochen am Ende des 4. Semester
Naturschutz und Landschaftsplanung (Praktikumsordnung 2008)
- mind. 12 Wochen (10 Credits)
- Praktikum im elterlichen bzw. im eigenen Betrieb wird bis zu einer Dauer von vier Wochen anerkannt
- Semesterlage: 8 Wochen im 4.Semester, verbleibende Wochen individuell während vorlesungsfreier Zeit organisieren und durchführen
Naturschutz und Landschaftsplanung (Praktikumsordnung 2015)
- mind. 8 Wochen (10 Credits)
- Praktikum im elterlichen bzw. im eigenen Betrieb wird bis zu einer Dauer von vier Wochen anerkannt
Ökotrophologie (Praktikumsordnung 2008 und 2015)
- mind. 16 Wochen (20 Credits)
- Praktikum im elterlichen bzw. im eigenen Betrieb wird bis zu einer Dauer von acht Wochen anerkannt
- Semesterlage: beginnend im 5. Semester nach Abschluss der Prüfungsperiode im Februar bis spätestens Ende Juni (6. Semester)
Master-Studiengänge
Landscape Architecture (Praktikumsordnung 2009)
- mind. 20 Wochen (25 Credits)
- Praktikum im elterlichen bzw. im eigenen Betrieb wird bis zu einer Dauer von zehn Wochen anerkannt
- Studieren
- Leben
- Forschen
- International
- Hochschule