-
1. Informationen zur Exmatrikulation
Definition:
Exmatrikulation ist ein Verwaltungsakt, bei dem der Studierende als Mitglied der Hochschule die Hochschule endgültig verlässt.Was sind die Hauptgründe für eine „freiwillige“ Exmatrikulation?
- reguläre Beendigung des Studiums (alle Prüfungen erfolgreich abgelegt)
- Hochschulwechsel
- Abbruch des Studiums
Welche weiteren Gründe gibt es für eine Exmatrikulation?
- ordnungsgemäße Rückmeldung (inklusive der Zahlung des Semesterbeitrages, der Studiengebühren) ist nicht erfolgt, trotz mehrmaliger Mahnung
- eine erforderliche Studien- und Prüfungsleistung wurde endgültig nicht erbracht, z.B.
- bei Prüfungen auch die 2. Wiederholungsprüfung „nicht bestanden“
- Abschlussarbeit oder Abschlusskolloquium nach 1. Wiederholung „nicht bestanden“
- Nichteinreichen der Krankenkassenbescheinigung aus eigenem Verschulden, z.B. weil ½ Jahr kein Versicherungsbeitrag gezahlt wurde
Zu welchem Zeitpunkt erfolgt eine Exmatrikulation?
- bei erfolgreichem Abschluss des Studiums
- zu jedem beliebigen Datum des laufenden Semesters, spätestens zum Ende des Semesters
- kann zu jeder Zeit auf Antrag (siehe Antrag auf Exmatrikulation) erfolgen
- (Zwangs-) Exmatrikulation zu vorher angegebenem Datum
-
2. Ansprechpartner bei Fragen rund um die Exmatrikulation
Studentensekretariat/Studierenden-Service-Center
Standort Bernburg-Strenzfeld, Ansprechpartnerin: Ines Krüger
- Studieren
- Leben
- Forschen
- International
- Hochschule