Sie möchten eine Veranstaltung in der Mensa durchführen?
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Welche Mietmöglichkeiten für die Mensa Bernburg gibt es?
1. Kostenfreie Nutzung
Als Voraussetzung muss der Anlass in einem engen Zusammenhang mit dem Studienablauf stehen. Dazu gehören insbesondere Lehr- und Informationsveranstaltungen der Hochschule Anhalt sowie deren Studierendenräte und Fachschaften. Eine Nutzungsvereinbarung ist abzuschließen!
2. Veranstaltungen, bei denen die Hochschule oder eng verbundene Institute Auftraggeber und Rechnungsempfänger sind
Zu den Veranstaltungen zählen Fachtagungen, Seminare und Konferenzen.
3. Sonstige Veranstaltung
Zu den Veranstaltungen zählen Feiern jeglicher Art, wie Tanzveranstaltungen oder die Vergabe an Dritte.
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Wie hoch sind die Nutzungsgebühren?
Die Nutzungsgebühren betragen, für:
Hochschulen
pro Stunde - 55 Euro
pro Veranstaltung (über 4 Stunden) - 220,00 Euro
Fremde Dritte
pro Stunde - 160 Euro
pro Veranstaltung (über 4 Stunden) - 700,00 Euro
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Wo stelle ich eine Anfrage zur Miete der Mensa?
Bei der Küchenleiterin des Standortes oder dem jeweiligen Bereichsleiter des Studentenwerkes.
Standort Bernburg:
Küchenleiterin:
Frau Rott
Telefon: +49 3496 676415
E-Mail: mensa.bernburg@studentenwerk-halle.deBereichsleiter Hochschulgastronomie:
Herr Schön
Telefon: +49 345 6847 238
E-Mail: t.schoen@studentenwerk-halle.deBei einem positiven Bescheid der Anfrage erhalten Sie auch die Nutzungsvereinbarung sowie die Checkliste (Einzuhaltende Bestimmungen in Einrichtungen des Studentenwerkes Halle) von den genannten Personen.
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Wie erfolgt die Übergabe der Mensa?
Die Übergabe der Mensa erfolgt entsprechend dem Nutzungsvertrag bzw. nach individueller Absprache. Bei der Übergabe muss der Veranstalter und ein Befugter des Studentenwerkes anwesend sein.
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Gibt es Vorgaben bei der Veranstaltungsdauer?
Die Veranstaltungsdauer richtet sich nach den Wünschen des Veranstalters in Abhängigkeit von der Genehmigung der zuständigen Behörden.
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Ist eine Security bei den Veranstaltungen notwendig?
Ja, ab einer Veranstaltung mit mehr als 200 Personen (siehe Checkliste vom Vermieter)
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Gibt es Vorgaben bei der Bestuhlung der Mensa?
Der Veranstalter darf die Mensa nur entsprechend der genehmigten Bestuhlungspläne des Studentenwerkes Halle einräumen! Andere Bestuhlungspläne sind nicht erlaubt.
Abweichend von den genehmigten Bestuhlungsplänen gilt: Weniger Tische und Stühle sind immer möglich, mehr Tische und Stühle nicht!
Es gelten nachfolgende Bestuhlungspläne:
- Plan 01: 342 Sitzplätze in Reihe ohne Tische
- Plan 02: 260 Sitzplätze mit Tischen
- Plan 03: 280 Sitzplätze mit Tischen
- Plan 04: 180 Sitzplätze mit Tischen
- Plan 05: 220 Sitzplätze mit Tischen
- Plan 06: Tagung 240 Sitzplätze mit Tischen
- Plan 07: Konferenzbestuhlung 198 Sitzplätze
- Plan 08: 176 Sitzplätze mit Tischen
- Plan 09: 168 Sitzplätze mit Tischen
- Plan 10: 168 Sitzplätze mit Tischen
- Plan 11: Tagung 240 Sitzplätze mit Tischen
- Plan 12: Tanz 180 Sitzplätze mit Tischen
- Plan 13: Tanz 212 Sitzplätze mit Tischen
- Plan 14: Tanz 260 Sitzplätze mit Tischen
- Plan 15: Tanz 192 Sitzplätze mit Tischen
- Plan 16: 300 Sitzplätze mit Tischen
- Plan 17: 320 Sitzplätze mit Tischen
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Sind Veranstaltungen auch nur mit Stehplätzen möglich?
Ja, Veranstaltungen nur mit Stehplätzen sind möglich. Es können dann maximal 1.000 Personen eingelassen werden. Voraussetzung hierfür ist die vollständige Beräumung des Mensa-Saales. Die Tische und Stühle dürfen dann nicht im Saal oder im Foyer gelagert werden.
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Was ist bei der gastronomischen Versorgung zu beachten?
Es ist wünschenswert, wenn das Studentenwerk Halle bei den Catering- und Versorgungsleistungen mit einbezogen wird. In diesem Fall kann die Essenausgabe mit genutzt werden.
Das Studentenwerk kann aber auch externe Catering- und Versorgungsunternehmen zulassen. Eine Nutzung der Essenausgabe ist in diesem Fall möglich, aber mit nicht unerheblichen Zusatzkosten verbunden, da sämtliche Waren ausgeräumt und später wieder eingeräumt werden müssen. Da es sich außerdem um einen Hygienebereich handelt, muss nach einer Fremdnutzung der Essenausgabe der gesamte Bereich desinfiziert werden.
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Ist eine Garderobe vorhanden?
Der Raum im Obergeschoss der Mensa darf ausschließlich als Garderobe genutzt werden. Garderobenständer und Marken sind in begrenzter Anzahl vorhanden.
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Welche Versicherungen werden vom Vermieter gefordert?
Bei Abschluss des Nutzungsvertrages ist eine Versicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden für die durchzuführende Veranstaltung vorzulegen.
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Können die Mensa-Terrasse und der Innenhof für Veranstaltungen mit genutzt werden?
Die Mensa-Terrasse gehört zum Studentenwerk Halle und kann in die Nutzungsvereinbarung für die Veranstaltung mit aufgenommen werden.
Für den Mensa-Innenhof ist die Hochschule Anhalt zuständig. Bitte kontaktieren Sie für eine Nutzung die technische Leiterin am Standort Bernburg.
Technische Leiterin, Standort Bernburg:
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Muss ein Mitarbeiter des Studentenwerkes vor Ort sein?
Nein.
Wenn vom Veranstalter aber gewünscht, kann gewünscht, kann ein Mitarbeiter des Studentenwerkes Halle vor Ort sein. Die Kosten betragen in diesem Fall zwischen 25 und 40 €/h zzgl. Zulagen.
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Wer ist für die Sicherung (abschließen) der Mensa nach der Veranstaltung verantwortlich?
Für die Sicherung und das Abschließen der Mensa ist der Veranstalter zuständig.
Falls ein Mitarbeiter des Studentenwerkes Halle vor Ort ist (Kosten beachten), erfolgt die Sicherung nach Ende der Veranstaltung durch den Mitarbeiter.
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Wie erfolgt die Reinigung der Mensa vor und nach der Veranstaltung?
Speisesaal, Flure und Toiletten werden täglich (Mo-Fr) gereinigt und in der Regel in diesem Zustand übergeben. Alle anderen Bereiche unterliegen unterschiedlicher Reinigungsrhythmen. Eine Reinigung außerhalb des Rhythmus muss geprüft werden und kann zusätzliche Kosten verursachen.
Die Reinigung nach der Veranstaltung wird vom Veranstalter getragen. Die Kosten werden nach dem tatsächlichen Aufwand berechnet.
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Wann erfolgt die Rückübernahme nach der Veranstaltung?
Die Rückübernahme erfolgt nach Vereinbarung, die im Nutzungsvertrag festgelegt wird.
Bei der Rückübernahme muss der Veranstalter und ein befugter Mitarbeiter des Studentenwerkes Halle anwesend sein.