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1. Anmeldung bei der Hochschulbibliothek
- Anmeldung persönlich bei einer der drei Bibliotheken erfolgen oder per Mail
- folgende Dokumente sind zur Anmeldung vorzulegen:
- unterschriebenes Anmeldeformular (im Internet herunterladen oder vom Bibliothekspersonal aushändigen lassen und ausfüllen)
- Studierendenausweis oder Personalausweis oder Reisepass (auch Kopie, Scan möglich)
- der Studierendenausweis (Chipkarte mit Bibliotheksnummer) ist gleichzeitig die Bibliothekskarte und bei jeder Entleihung von Literatur vorzulegen
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2. Öffnungszeiten und Nutzungsbedingungen der Hochschulbibliothek beachten
Öffnungszeiten der Hochschulbibliothek am Standort Bernburg-Strenzfeld
Nutzungsbedingungen der Hochschulbibliothek am Standort Bernburg
Hinweis:
- zu Beginn eines Semesters werden nach Bedarf Nutzerschulungen und Führungen angeboten (Terminbekanntgabe über das Hochschulinformationssystem und im Internet)
- individuelle Terminvereinbarung ausleihe.bbg(at)hs-anhalt.de
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3. Überblick über das Bibliotheksangebot verschaffen
- Medien sind nach Freihandbereichen und Sachgebieten aufgestellt
- „Wegweiser“ hängen in den Bibliotheken aus
- im Internet sind Raumübersichtspläne der einzelnen Bibliotheken veröffentlicht
- Nutzung der Literatursuchmaschine auf der Hochschulbibliotheksseite, dazu werden u.a. in den Bibliotheken PC-Arbeitsplätze bereitgestellt
- Recherche ist auch über die App „Bibliothek Hochschule Anhalt“ möglich
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4. gewünschte Literatur ausleihen
- für Leihexemplare der Hochschulbibliotheken in der Regel vier Wochen
- Leihexemplare können max. sieben Mal ohne Vorlage verlängert werden, danach ist die Vorlage der Medien notwendig
- für Fernleih-Exemplare in der Regel vier Wochen bzw. Angabe eines genauen Rückgabetermins, keine Verlängerung möglich
TIPP: Erinnerungsservice über die Hochschul-Mailadresse oder die Bibliotheks-APP, Einsicht der Leihfristen im Benutzerkonto
Vorhandene Exemplare an den Standorten der Hochschulbibliotheken
- es gibt Ausleih- und Präsenzexemplare
- Ausleihexemplare: sind zu den Öffnungszeiten jederzeit ausleihbar
- Lesesaalexemplare (gekennzeichnet durch einen Punkt): sind maximal übers Wochenende ausleihbar (Fr-Mo)
- von einer Ausleihe ausgenommen sind Werke von besonderem Wert, Sammelbände und Loseblattausgaben, Tafelwerke, Karten, Atlanten, ungebundene Werke, einzelne Hefte, ungebundene Zeitschriften, Zeitungen
- Diplomarbeiten, Masterarbeiten, Bachelorarbeiten, Dissertationen sind ausleihbar oder als elektronische Dokumente über Share-it einsehbar
- bestellte und vorgemerkte Werke werden im Allgemeinen nicht länger als eine Woche zur Abholung bereitgehalten
- zwei Möglichkeiten der Ausleihe:
- ausgewählte Literatur beim Personal an dem Ausleihtresen mit dem Studentenausweis (Chipkarte) vorlegen
- ausgewählte Literatur selber über den Selbstverbuchungsterminal mit dem Studentenausweis (Chipkarte) ausleihen
Fernleihexemplare
- in den HS-Bibliotheken nicht vorhandene Literatur kann aus anderen Bibliotheken (national und international) im Original oder in Kopie bestellt werden
- Bestellungen an der Theke durch Bibliothekspersonal
- elektronische Endnutzerfernleihe: Online Fernleihe des Gemeinsamen Bibliotheksverbundes (Voraussetzung ist, dass mit dem Studentenausweis (Chipkarte) ein Konto mit Guthaben in der Fernleihe eingerichtet wird (Personal fragen), dann kann von jedem PC-Arbeitsplatz (innerhalb und außerhalb der Hochschule) Literatur, welche im GBV recherchiert werden kann, bestellt werde)
- Lieferung und Wiederabgabe: Lieferung erfolgt über die Hochschulbibliothek, rückgabepflichtige Literatur wird über die Bibliothek zurückgesandt
- Kosten: für jede aufgegebene Fernleihbestellung fällt eine Gebühr an, derzeit beträgt sie 1,50 €, zuzüglich eventueller Portokosten, Versicherung und ähnlicher Kosten
es dürfen insgesamt maximal 15 Literaturexemplare pro Student ausgeliehen werden (ohne Fernleihe)
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5. Verlängerung der Leihfrist bzw. Rückgabe ausgeliehener Literatur
Medien verlängern
- persönlich in der Bibliothek, über das Benutzerkonto, die Bibliotheks-APP oder
- per E-Mail oder Telefon (Bernburg: Tel.: 03471 355-5690; E-Mail: ausleihe.bbg@ hs-anhalt.de
- eine Verlängerung der ausgeliehenen Literatur ist nicht möglich, wenn die Literatur von einem anderen Hochschulbibliotheksnutzer vorbestellt wurde
Rückgabe ausgeliehener Literatur
- ausgeliehene Literatur muss zum Ende der Ausleihfrist während der Öffnungszeiten der Ausleihe in einer der Bibliotheken oder über den Buchrückgabe-Container zurückgegeben werden
Fristversäumnis der Rückgabe ausgeliehener Literatur
- bei Fristversäumnis erfolgt eine schriftliche Mahnung (Hochschulmailadresse) unter erneuter Fristsetzung
- Mahnstufen erhöhen sich nach jeweils 2 Wochen
- mit dritter Mahnung gleichzeitig Hinweis auf rechtliche Folgen bei Nichteinhaltung der Frist (nähere Informationen siehe Benutzungsordnung und Gebührenordnung
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6. Abmeldung von der Hochschulbibliothek
- das Benutzungsverhältnis endet mit der Exmatrikulation
- dafür müssen folgende Pflichten erfüllt werden:
- alle aus der Bibliothek entliehenen Medien zurückgeben
- ausstehende Verpflichtungen (z.B. Mahngebühren) begleichen
- Abmeldeformular ausfüllen (Aushändigung erfolgt vom Personal)
- Studieren
- Leben
- Forschen
- International
- Hochschule