Zu den Aufgaben des Präsidiums gehören unter anderem die folgenden:
- Abschluss einer Zielvereinbarung mit dem Ministerium nach Erörterung im Senat und mit den Fachbereichen,
- Verteilung der Mittel und Stellen nach Erörterung mit dem Senat und den Fachbereichen,
- Zustimmung zu den Entscheidungen des Senates über die Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen, Hochschuleinrichtungen und gemeinsamen Kommissionen
- Festsetzung der Zulassungszahlen nach Beratung im Senat,
- Festlegung von Arbeitszeitregelungen sowie die Entscheidung von Anträgen