Erasmus - Blended Intensive Programm

Erasmus Blended Intensive Programmes (BIP)

  • BIP?

    Im Rahmen der neuen Erasmus Programmgeneration fördert die Europäische Union ab 2021 voraussichtlich sog. Blended Intensive Programmes (BIP).  

    Hierbei sollen kurze, intensive Lehr-Aktivitäten und Mobilitätscurricula entwickelt werden, die durch das Erasmusprogramm eine finanzielle Unterstützung erhalten können. Gefördert werden kurze, physische Gruppenmobilitäten mit einer Dauer von 5 bis 30 Tagen, kombiniert mit einer virtuellen Phase nicht definierter Dauer. 

    Dies können zum Beispiel Blockveranstaltungen, Sommerschulen, aber auch andere Veranstaltungen sein. An die Veranstaltung muss sich eine virtuelle Phase anschließen oder vorgeschaltet sein.  

  • Voraussetzungen und Teilnehmerzahlen

    Voraussetzung für eine Teilnahme sind mindestens 3 Hochschulen/Universitäten aus EU-Programmländern (also die Hochschule Anhalt und mind. zwei weitere Hochschulen aus EU-Staaten oder an Erasmus teilnehmenden Ländern wie z.B. Albanien, Kosovo, Norwegen oder die Türkei). 

    Mindestteilnehmerzahl: 15 Studierende und/oder Hochschulmitarbeiter/innen  (e.g. 5 Teilnehmende der HSA und je 5 Teilnehmende der anderen Hochschulen)

  • ECTS und Finanzierung

    Im Rahmen der BIP müssen mindestens 3 ECTS vergeben werden. 

    Förderumfang der BIPs sind (Stand 01.12.2020) Reisekostenzuschüsse für die Teilnehmer/innen (gemäß EU-Vorgabe) - getrennt nach Stückkosten bzw. Tagessätzen für Studierende und Personal.

  • Antrag für BIP

    BIP werden zentral vom International Office bei der NA DAAD beantragt. Die Programmkoordination übernimmt dann der/die Organisator/in des BIP. 

    Damit ein BIP beantragt werden kann, bittet das International Office um Interessensbekundungen inkl. eines Titels des Programms und des geplanten Zeitpunktes. Wenden Sie sich hierzu bitte an das International Office.

    Bitte beachten Sie: Aufgrund der politischen Diskussionen um den mehrjährigen Finanzrahmen der EU enthält das Erasmusprogramm ab 2021 noch sehr viele Unklarheiten. Die Informationen zum BIP stehen deshalb unter Vorbehalt. Ihre Interessensbekundung und die darauffolgende Beantragung bei der NA DAAD sind daher keine Garantie für eine tatsächliche Bewilligung oder Förderung.