Erasmus+

1. FAQ: Fragen und Antworten zum Erasmus+ Auslandsstudium:

  • 01. Was ist ERASMUS+

    Das ERASMUS+Programm ist ein Förderprogramm der Europäischen Union.

    Die ERASMUS+Austauschmöglichkeiten der Hochschule Anhalt beruhen auf zahlreichen bilateralen, fachbereichsgebundenen Austauschvereinbarungen mit europäischen Hochschulen.

  • 02. Erasmus+ für Studierende mit Behinderung

    Ein Auslandsaufenthalt bedeutet normalerweise für alle jungen Menschen eine große Herausforderung. Das gilt mehr noch für Menschen mit Handicap. Erasmus+ verfolgt einen integrativen Ansatz und möchte möglichst vielen Studierenden – unabhängig von ihrer persönlichen Situation – einen Auslandsaufenthalt ermöglichen. So können Studierende mit Behinderung (ab einem Grad der Behinderung [GdB] von 50) seit 2019 bei bereits vereinbarten Mobilitäten zum Studium oder Praktikum Zuschüsse für vorbereitende Reisen beantragen.

    Voraussetzungen:

    • Sie sind an der Hochschule Anhalt eingeschrieben
    • Die aufnehmende Hochschule ist ebenfalls im Besitz einer ECHE und nimmt am Erasmus+ Programm teil.
    • Die Hochschule hat Ihnen eine verbindliche Förderzusage für einen Erasmus+ Aufenthalt in dem im Antrag genannten Zielland erteilt.
    • Der Nachweis über den Grad der Behinderung (Schwerbehindertenausweis) liegt dem International Office der HS Anhalt vor.


    Weiterführende Informationen zu Antragstellung und Ablauf, zur Durchführung der Vorbereitungsreise und Ihren Pflichten nach der Reise erhalten Sie über erasmus(at)hs-anhalt.de

     

     

  • 03. Welche Leistungen bietet ERASMUS+?

    Folgende Leistungen bietet das ERASMUS+ Programm:

    • Studiengebühren an der Gasthochschule entfallen
    • Unterstützung mit einem Stipendium von ca. 490 – 600 € pro Auslandsstudienmonat* (siehe Punkt 04. Wie hoch ist die Förderung - Ländergruppen!)
    • Anerkennung von Studienleistung nach vorheriger Absprache mit dem Prüfungsausschuss
    • Unterstützung z.B. bei der Wohnungssuche an der Gasthochschule, sowie Vermittlung von Kontaktpersonen vor Ort
  • 04. Wie hoch ist die Förderung?

    ERASMUS unterscheidet zwischen Programmländern und Partnerländern. Bei allen wird jeweils ein monatliches Stipendium gezahlt. 
    Bei den Programmländern richtet sich die Höhe des monatlichen Stipendiums nach Ländergruppen:

    • Gruppe 1: 600 € pro Monat (Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Vereinigtes Königreich)
    • Gruppe 2: 540 € pro Monat (Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern)
    • Gruppe 3: 490 € pro Monat (Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Mazedonien FYROM, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn)

    Aktuell bestehen ERASMUS+ Kooperationen mit folgenden Partnerländern:

    • Albanien, Kosovo, Ukraine und Russland. Studierende, die in diesen Ländern über ERASMUS+ studieren, erhalten monatlich 700 € und zusätzlich eine entfernungsabhängige Reisekostenpauschale (zwischen 275€ und 820€)
  • 05. ERASMUS+ Sonderförderung und Social Top-up

    Chancengerechtigkeit und Inklusion sind zentrale Anliegen des Erasmus+ Programms. Daher besteht die Möglichkeit, das Studierende und Hochschulmitarbeitende mit einem nachgewiesenen Grad der Behinderung (GdB ab 50) Sondermittel beantragen können ("inclusion support", ehemals "special needs support" - "real costs required for participants with physical, mental or health related conditions to allow their participation in the mobility as well as in prepraratory visits and for acompanying persons.") Bitte kontaktieren Sie hierzu in jedem Fall das International Office!

    Das Top Up für „fewer opportunities“ (250 € / Monat) gilt für:

    • Studierende mit Kind(ern) im Ausland
    • Studierende mit einer Behinderung ab GdB20
    • Studierende mit einer chronischen Erkrankung
    • erwerbstätige Studierende

    Als Nachweis zur Berechtigung dieser Förderung gilt bei einer chronischen Erkrankung ein ärztliches Attest. Der Zuschlag kann formlos mit der Online-Bewerbung für den Studierendenaustausch beantragt werden. Das 'Social Top-up' wird auf die Förderrate der jeweiligen Ländergruppe aufgeschlagen.

    mehr Infos zur: Förderung von Studierenden mit Kind

  • 06. Wie lange wird ERASMUS+ gezahlt?

    Wenn Sie an einer ERASMUS+Partnerhochschule studieren wollen, wird die Förderung zwischen 2 bis 12 Monaten gezahlt.  

    Weiterhin ist für einen zusätzlichen Studienzyklus (Bachelor / Master) eine wiederholte Förderung möglich.

    Üblicherweise dauert ein Studienaufenthalt im Ausland 4-5 Monate.

    Jeder Monat wird mit 30 Tagen gerechnet. Die Aufenthalte müssen mindestens 60 und dürfen maximal 360 Tage lang sein.

  • 07. Wer kann sich bewerben?

    Um die Förderung zu erhalten, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • Sie sind in einem der Studiengänge der Hochschule Anhalt immatrikuliert
    • Seit der Programmgeneration 2021 können Sie ab dem ersten Studienjahr mit Erasmus+ ins Ausland gehen. Wir empfehlen jedoch die Nutzung der Mobilitätsfenster Ihres Studiengangs. Dieses sieht für BA Studierende einen Auslandsaufenthalt i.d.R. im 5. Semester vor. Master-Studierende können ab dem ersten Studiensemester mit ERASMUS+ ins Ausland. Einige MA-Studiengänge haben ebenfalls ein Mobilitätsfenster im 3. Fachsemester.
    • Es sollten genügend Sprachkenntnisse vorhanden sein, in der die zu besuchenden Lehrveranstaltungen gehalten werden. Das Mindestniveau liegt meist bei B1. Wir empfehlen einen Sprachtest am Sprachenzentrum der Hochschule Anhalt (Dauer, ca. 45 Minuten, ggs. Online - bitte Kontakt zum Sprachenzentrum aufnehmen!)

    Für die ERASMUS+ Förderung ist keine separate Bewerbung nötig. Sie bewerben sich regulär für ein <link international studienaustausch-auslandspraktikum-und-semester online-bewerbung.html internal link in current>Auslandsstudium in unserem Bewerbungsportal.

  • 08. Welche Formulare benötige ich?

    Vor dem Auslandsaufenthalt werden 2 Dokumente benötigt:

    • Das Grant Agreement regelt Ihre finanzielle Förderung. Sie erhalten es nach erfolgreicher Bewerbung auf einen Austauschplatz bei einem europäischen Partner.
    • Das Learning Agreement für die Anerkennung der Leistungen  

     Bei Ankunft an der Partnerhochschule schicken Sie uns:

    • Die Arrival Attestation, die Ihre Ankunft an der Gasthochschule bestätigt
    • Änderungen am Learning Agreement müssen innerhalb von 5 Wochen mit "Changes to Learning Agreement" bestätigt werden. Hierfür benötigen Sie Seite 4 des Learning Agreements.

     Nach Abschluss des Auslandsstudiums erhalten wir von Ihnen:

    • Die Confirmation of Attendance, die die genaue Dauer Ihres Förderzeitraums bestätigt
    • Das Transcript or Records, welches Auskunft über die erbrachten Studienleistungen bringt (Es wird von der Gasthochschule i.d.R. innerhalb von 5 Wochen nach Ende der Prüfungen ausgestellt.)
  • 09. Welche Fristen sind zu beachten?

    Sie bewerben sich über unser <link international studienaustausch-auslandspraktikum-und-semester online-bewerbung.html internal link in current>Online Bewerbungstool zu folgenden Fristen:

    • 28. Februar für das kommende Wintersemester im gleichen Jahr
    • 31. August für das Sommersemester im kommenden Jahr
  • 10. Checkliste ERASMUS+

    Diese ERASMUS+ Checkliste hilft dir bei der Vorbereitung deines Auslandaufenthaltes.