Erasmus+

Erasmus Blended Intensive Programmes (BIP)

  • BIP?

    Im Rahmen der neuen Erasmus Programmgeneration fördert die Europäische Union ab 2021 voraussichtlich sog. Blended Intensive Programmes (BIP).  

    Hierbei sollen kurze, intensive Lehr-Aktivitäten und Mobilitätscurricula entwickelt werden, die durch das Erasmusprogramm eine finanzielle Unterstützung erhalten können. Gefördert werden kurze, physische Gruppenmobilitäten mit einer Dauer von 5 bis 30 Tagen, kombiniert mit einer virtuellen Phase nicht definierter Dauer. 

    Dies können zum Beispiel Blockveranstaltungen, Sommerschulen, aber auch andere Veranstaltungen sein. An die Veranstaltung muss sich eine virtuelle Phase anschließen oder vorgeschaltet sein.  

  • Voraussetzungen und Teilnehmerzahlen

    Voraussetzung für eine Teilnahme sind mindestens 3 Hochschulen/Universitäten aus EU-Programmländern (also die Hochschule Anhalt und mind. zwei weitere Hochschulen aus EU-Staaten oder an Erasmus teilnehmenden Ländern wie z.B. Albanien, Kosovo, Norwegen oder die Türkei). 

    Mindestteilnehmerzahl: 15 Studierende und/oder Hochschulmitarbeiter/innen  (e.g. 5 Teilnehmende der HSA und je 5 Teilnehmende der anderen Hochschulen)

  • ECTS und Finanzierung

    Im Rahmen der BIP müssen mindestens 3 ECTS vergeben werden. 

    Förderumfang der BIPs sind (Stand 01.12.2020) Reisekostenzuschüsse für die Teilnehmer/innen (gemäß EU-Vorgabe) - getrennt nach Stückkosten bzw. Tagessätzen für Studierende und Personal.

  • Antrag für BIP

    BIP werden zentral vom International Office bei der NA DAAD beantragt. Die Programmkoordination übernimmt dann der/die Organisator/in des BIP. 

    Damit ein BIP beantragt werden kann, bittet das International Office um Interessensbekundungen inkl. eines Titels des Programms und des geplanten Zeitpunktes. Wenden Sie sich hierzu bitte an das International Office.

    Bitte beachten Sie: Aufgrund der politischen Diskussionen um den mehrjährigen Finanzrahmen der EU enthält das Erasmusprogramm ab 2021 noch sehr viele Unklarheiten. Die Informationen zum BIP stehen deshalb unter Vorbehalt. Ihre Interessensbekundung und die darauffolgende Beantragung bei der NA DAAD sind daher keine Garantie für eine tatsächliche Bewilligung oder Förderung.

Förderung und Finanzierung für Lehrende

  • Rahmenbedingungen

    Aufenthaltsdauer: Zwei Tage bis zwei Monate (ohne Reisezeiten)

    Unterrichtsstunden: Mindestens acht Stunden (8 SWS) je Aufenthalt bis zu einer Woche; Für jeden weiteren Aufenthaltstag über eine Woche (sieben Tage) hinaus wird die Mindeststundenanzahl anteilig berechnet.

    Ausnahme: Bei einem kombinierten Aufenthalt Lehre und Weiterbildung, kann das Lehrdeputat auf vier Stunden (4 SWS) pro Aufenthalt reduziert werden.

  • FAQ: Wer wird gefördert?
    • Professor/innen und Dozent/innen mit vertraglichem Verhältnis zur Hochschule
    • Dozent/innen ohne Dotierung
    • Lehrbeauftrage mit Werkverträgen
    • Emeritierte Professor/innen und pensionierte Lehrende
    • Wissenschaftliche Mitarbeiter/innen
    • Unternehmenspersonal (Incoming)

    Ebenfalls möglich ist die Förderung von Unterrichtsmaßnahmen von ausländischem Unternehmenspersonal an deutschen Hochschulen (STA2), um die Zusammenarbeit von Hochschulen und Wirtschaftsunternehmen zu stärken.

  • FAQ: Was wird gefördert?
    • Beteiligung an Prüfungen
    • Fachliche Betreuung/Supervision von Studierenden
    • gemeinsame Veranstaltungen und Seminare
    • Job Shadowing/Hospitation
    • Lehrveranstaltungen/Vorlesungen
    • Monitoring von Erasmus+ Projekten
    • Monitoring-Aktivitäten im Zusammenhang von Erasmus+ Mobilitätsprojekten
    • Teilnahme an einer Staff Training Week
    • Tutorien/Seminare/Workshops
  • Ablauf: Aufenthalte an Partnerhochschulen - STA

    ERASMUS fördert Gastdozenturen an europäischen Partnerhochschulen (STA), die im Besitz einer ERASMUS-Universitätscharta sind. Gastdozenten sollen durch ihren Aufenthalt die europäische Dimension der Gasthochschule stärken, deren Lehrangebot ergänzen und ihr Fachwissen jenen Studierenden vermitteln, die nicht im Ausland studieren können oder wollen. Dabei soll die Entwicklung von gemeinsamen Studienprogrammen der beiden Partnerhochschulen und der Austausch von Lehrinhalten und -methoden einbezogen werden.

    Vorgehen bei einer ERASMUS-Mobilität (STA):

    Klären Sie mit Ihrem Vorgesetzten, ob eine ERASMUS-Mobilität für Sie infrage kommt. Wenn ja, entscheiden Sie sich für eine der folgenden Möglichkeiten:

    • Work Shadowing an einer Partnerhochschule
    • Work Shadowing an einem Unternehmen im ERASMUS-Raum (außerhalb Deutschlands)
    • Teilnahme an einer International Staff Week an einer Hochschule im ERASMUS-Raum
    • Teilnahme an einem Sprachkurs (Sprachschulen werden in Abstimmung mit dem Sprachenzentrum und dem IO vorgegeben)
    • Lehrtätigkeit an einer Partnerhochschule
    1. Kontaktieren Sie Herrn Christian Lippold zur Verfügbarkeit von ERASMUS-Mitteln. Nur wenn ausreichend Mittel vorhanden sind, ist ein Antrag möglich. Ein genehmigter Dienstreiseantrag führt nicht automatisch zu einem Rechtsanspruch auf ERASMUS-Mittel.
    2. Stellen Sie einen Dienstreiseantrag für die Mobilität über das HISINONE (Eine Anleitung zur Auswahl des korrekten Kostenträgers erhalten Sie von Herrn Lippold) Nach Bestätigung des Vorgesetzten, leitet dieser den Antrag zur Bestätigung des Kostenträgers an Herrn Lippold weiter.
    3. Mit finaler Bestätigung durch den Präsidenten ist die ERASMUS Dienstreise bewilligt.
    4. Parallel zu den Schritten 1-4 erhalten Sie ein Mobility Agreement und ein Grant Agreement. Wenn beides ausgefüllt und von allen Beteiligten unterschrieben vorliegt, wird der Vorschuss angewiesen. Jetzt können Sie den Flug, die Unterkunft und ggfs. den Sprachkurs buchen.
      WICHTIG: Flug und Unterkunft können NICHT(!) über die Hochschule auf Rechnung gebucht werden, sondern müssen privat gebucht werden.
    5. Führen Sie die Mobilität durch. Am Ende lassen Sie den ERASMUS-Nachweis unterschreiben. (Letter of Confirmation). Dieser muss im Original bei Herrn Lippold eingereicht werden.
    6.  Aus dem EU-Portal heraus erhalten Sie einen Link für den Fragebogen zur Mobilität. (EU survey) Innerhalb von max. 4 Wochen nach Beendigung der Mobilität muss dieser eingereicht sein. Sollte der Fragebogen nicht innerhalb der Frist eingereicht werden, fordert das IO mit Verweis auf Vertragsbruch das Geld zurück.
    7. Wenn der ERASMUS-Nachweis und der ausgefüllte online Fragebogen eingereicht wurden, ist der Vorgang abgeschlossen.

    Bei Fragen kontaktieren Sie Herrn Christian Lippold (christian.lippold(at)hs-anhalt.de)

  • finanzielle Unterstützung

    Das Programm bietet folgende Leistungen: 

    1. Erstattung von Fahrtkosten (pauschalisiert)
    2. Erstattung von Aufenthaltskosten bis zu einem nach Zielländern gestaffelten EU-Höchstsatz

    siehe Tabellen unterhalb:

Betreuungs- und Exkursionszuschüsse

  • zu Exkursionen


    Das International Office unterstützt Sie bei der Durchführung von Exkursionen.

    Die Zuschüsse zu Exkursionen werden prinzipiell entsprechend der Prioritätenliste der Fachbereiche vergeben.

    Wir prüfen die Förderbarkeit bei Gegenfinanzierung des Fachbereiches.

    Die Finanzierung berechnet sich so.

    Wichtig: Bitte schicken Sie den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Exkursionsantrag per Hauspost an das International Office in Köthen.

  • zur Betreuung von Gästen


    Gäste und Delegationen von Partnerhochschulen können über Betreuungspauschalen versorgt werden.

    Die Vergabe erfolgt nach Prioritätenliste der Fachbereiche. In Ausnahmefällen ist bei frühzeitiger Beantragung auch eine Förderung ohne Eintrag in der Prioritätenliste möglich.

    Wichtig: Bitte beantragen Sie die Pauschalen vor dem Aufenthalt der Gäste. Die Unterlagen schicken Sie per Hauspost an das International Office in Köthen.

    Bitte beachten Sie die Hinweise zum Antragsformular.

  • zur Betreuung von internationalen Studierenden


    Durch das DAAD STIBET Programm haben wir die Chance, punktuell Betreuungsmaßnahmen für internationale Studierende zu fördern.  Nur das Studienkolleg darf über diese Mittel Exkursionen beantragen. Die anderen Arten der Betreuungsmaßnahmen (e.g. fachkundliche Veranstaltungen u.v.m.) stehen für die Fachbereiche zur Verfügung.

    Wichtig:
    Bitte beachten Sie alle Hinweise auf dem Antragsformular und kontaktieren Sie uns, bevor Sie die Betreuungsmaßnahme durchführen.
    Im Anschluss an jede Betreuungsmaßnahme muss entsprechend ein kurzer Bericht und die Abrechnung der entstandenen Kosten erfolgen.
    Antragsformular und Abrechnungsformular können hier heruntergeladen werden.

Erasmus+ Zuschüsse für Aufenthaltstage:

Zielland Stückkosten je Tag pro Teilnehmer*in bis zum 14.Tag der Aktivität (ohne Reisetage) Stückkosten je Tag pro Teilnehmer*in vom 15. bis 60. Tag der Aktivität (ohne Reisetage) 70% des Satzes
Erasmus+ KA103 Programmländer: ↓
Gruppe 1: Dänemark, Finnland, Island, Irland, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Vereinigtes Königreich 180 EUR 126 EUR
Gruppe 2: Österreich, Belgien, Zypern, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Portugal, Spanien 160 EUR 112 EUR
Gruppe 3: Bulgarien, Kroatien, Tschechien, Estland, Mazedonien, Ungarn, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Türkei 140 EUR 98 EUR
Erasmus+ KA107 Partnerländer: ↓
Albanien, Kosovo, Ukraine, Kasachstan 180 EUR n.a.

Erasmus+ Zuschüsse für Hin- und Rückfahrt:

einfache Entfernung gem. Distanzrechner Betrag (Stückkosten) pro Teilnehmer*in (= Hin- und Rückfahrt) Zuschuss für grünes Reisen
< 100km 23 EUR  
100 - 499km 180 EUR 210 EUR
500 - 1.999km 275 EUR 320 EUR
2.000 - 2.999km 360 EUR 410 EUR
3.000 - 3.999km 530 EUR 610 EUR
8.000km oder mehr 1.500 EUR