Erasmus+

Erasmus+ Hochschulpersonal im Ausland

Förderung und Finanzierung für Mitarbeiter*innen

  • Vorteile einer Personalmobilität
    • Berufliche Entwicklung
    • Internationale Vernetzung
    • Kultureller Austausch
    • Innovation und Modernisierung
    • Persönliches Wachstum
    • Verbesserung der Sprachkenntnisse
    • Europäische Integration
    • Sichtbarkeit und Reputation der HSA

    Insgesamt bringt die Personalmobilität zahlreiche Vorteile mit sich, die von beruflicher Entwicklung und internationaler Vernetzung bis hin zu kulturellem Austausch und institutioneller Aufwertung reichen. Sie unterstützt die übergreifenden Ziele der europäischen Integration und trägt zum Wachstum und zur Entwicklung von Einzelpersonen und Einrichtungen innerhalb der europäischen Hochschullandschaft bei.

  • FAQ: Wer wird gefördert?

    Die Auslandsaufenthalte dauern mindestens zwei Tage und höchstens zwei Monate (ohne Reisezeit). Mit STT kann Hochschulpersonal aus allen Bereichen gefördert werden. Mit STT kann Hochschulpersonal aus allen Bereichen gefördert werden, Beispiele hierfür sind:

    • Allgemeine & technische Verwaltung
    • Bibliothek
    • Fachbereiche
    • Fakultäten
    • Finanzen
    • FTGZ
    • Hochschulsport
    • International Office
    • Öffentlichkeitsarbeit
    • Studierendenberatung
  • FAQ: Was wird gefördert?
    • Hospitationen
    • Job Shadowing
    • Studienbesuche
    • Teilnahme an Workshops und Seminaren
    • Teilnahme an Sprachkursen
    • Teilnahme an einer Staff Week

    Aktuelle Angebote von Staff Weeks finden Sie u.a. auf: http://staffmobility.eu/staff-Week-search

  • Fort- und Weiterbildung (STT)

    Als eine weitere unterstützende Maßnahme zur Internationalisierung der Hochschulen sind Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von Hochschulpersonal (Lehre und Verwaltung) an europäischen Hochschulen und an ausländischen Unternehmen / Einrichtungen möglich.

    Vorgehen bei einer ERASMUS-Mobilität (STT):

    Klären Sie mit Ihrem Vorgesetzten, ob eine ERASMUS-Mobilität für Sie infrage kommt. Wenn ja, entscheiden Sie sich für eine der folgenden Möglichkeiten:

    • Work Shadowing an einer Partnerhochschule
    • Work Shadowing an einem Unternehmen im ERASMUS-Raum (außerhalb Deutschlands)
    • Teilnahme an einer International Staff Week an einer Hochschule im ERASMUS-Raum
    • Teilnahme an einem Sprachkurs (Sprachschulen werden vom Sprachenzentrum in Abstimmung mit dem IO vorgegeben)

    1. Kontaktieren Sie Herrn Christian Lippold (IO) zur Verfügbarkeit von ERASMUS-Mitteln. Nur wenn ausreichend Mittel vorhanden sind, ist ein Antrag möglich. Ein genehmigter Dienstreiseantrag führt nicht automatisch zu einem Rechtsanspruch auf ERASMUS-Gelder.
    2. Stellen Sie einen Dienstreiseantrag für die Mobilität über das HISINONE. (Eine Anleitung zur Auswahl der korrekten Kostenträger erhalten Sie von Herrn Lippold) Nach Bestätigung des Vorgesetzten, leitet dieser den Antrag zur Bestätigung des Kostenträgers an Herrn Lippold weiter.
    3. Mit finaler Bestätigung durch den Präsidenten ist die ERASMUS Dienstreise bewilligt.
    4. Parallel zu den Schritten 1-4 erhalten ein Mobility Agreement und ein Grant Agreement. Wenn beides ausgefüllt und von allen Beteiligten unterschrieben vorliegt, wird der Zuschuss angewiesen. Jetzt können Sie den Flug, die Unterkunft und ggfs. den Sprachkurs buchen.
      WICHTIG: Flug und Unterkunft können NICHT über die Hochschule auf Rechnung gebucht werden, sondern müssen privat gebucht werden.
    5. Führen Sie die Mobilität durch. Am Ende lassen Sie den ERASMUS-Nachweis unterschreiben (Letter of Confirmation). Dieser muss  im Original bei Herrn Lippold eingereicht werden.
    6.  Aus dem EU-Portal heraus erhalten Sie einen Link für den Fragebogen zur Mobilität (EU Survey). Innerhalb von max. 4 Wochen nach Beendigung der Mobilität muss dieser eingereicht sein. Sollte der Fragebogen nicht innerhalb der Frist eingereicht werden, fordert das IO mit Verweis auf Vertragsbruch das Geld zurück.
    7. Wenn der ERASMUS-Nachweis und der ausgefüllte Fragebogen eingereicht wurden, ist der Prozess abgeschlossen.

    Bei Fragen kontaktieren Sie Herrn Christian Lippold (christian.lippold(at)hs-anhalt.de)

    Eine gute Zusammenstellung von Angeboten zu strukturierten "International Weeks" finden Sie unter http://staffmobility.eu/staff-week-search oder www.eu.daad.de/stt

    http://www.eu.daad.de/stt

  • finanzielle Unterstützung

    Das Programm bietet folgende Leistungen:

    • Erstattung von Fahrtkosten
    • Erstattung von Aufenthaltskosten bis zu einem nach Zielländern gestaffelten EU-Höchstsatz
      siehe Tabellen unterhalb

Betreuungs- und Exkursionszuschüsse

  • zu Exkursionen


    Das International Office unterstützt Sie bei der Durchführung von Exkursionen.

    Die Zuschüsse zu Exkursionen werden prinzipiell entsprechend der Prioritätenliste der Fachbereiche vergeben.

    Wir prüfen die Förderbarkeit bei Gegenfinanzierung des Fachbereiches.

    Die Finanzierung berechnet sich so.

    Wichtig: Bitte schicken Sie den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Exkursionsantrag per Hauspost an das International Office in Köthen.

  • zur Betreuung von Gästen


    Gäste und Delegationen von Partnerhochschulen können über Betreuungspauschalen versorgt werden.

    Die Vergabe erfolgt nach Prioritätenliste der Fachbereiche. In Ausnahmefällen ist bei frühzeitiger Beantragung auch eine Förderung ohne Eintrag in der Prioritätenliste möglich.

    Wichtig: Bitte beantragen Sie die Pauschalen vor dem Aufenthalt der Gäste. Die Unterlagen schicken Sie per Hauspost an das International Office in Köthen.

    Bitte beachten Sie die Hinweise zum Antragsformular.

  • zur Betreuung von internationalen Studierenden


    Durch das DAAD STIBET Programm haben wir die Chance, punktuell Betreuungsmaßnahmen für internationale Studierende zu fördern.  Nur das Studienkolleg darf über diese Mittel Exkursionen beantragen. Die anderen Arten der Betreuungsmaßnahmen (e.g. fachkundliche Veranstaltungen u.v.m.) stehen für die Fachbereiche zur Verfügung.

    Wichtig:
    Bitte beachten Sie alle Hinweise auf dem Antragsformular und kontaktieren Sie uns, bevor Sie die Betreuungsmaßnahme durchführen.
    Im Anschluss an jede Betreuungsmaßnahme muss entsprechend ein kurzer Bericht und die Abrechnung der entstandenen Kosten erfolgen.
    Antragsformular und Abrechnungsformular können hier heruntergeladen werden.

Erasmus+ Zuschüsse für Aufenthaltstage:

Zielland Stückkosten je Tag pro Teilnehmer*in bis zum 14.Tag der Aktivität (ohne Reisetage) Stückkosten je Tag pro Teilnehmer*in vom 15. bis 60. Tag der Aktivität (ohne Reisetage) 70% des Satzes
Erasmus+ KA103 Programmländer: ↓
Gruppe 1: Dänemark, Finnland, Island, Irland, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Vereinigtes Königreich 180 EUR 126 EUR
Gruppe 2: Österreich, Belgien, Zypern, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Portugal, Spanien 160 EUR 112 EUR
Gruppe 3: Bulgarien, Kroatien, Tschechien, Estland, Mazedonien, Ungarn, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Türkei 140 EUR 98 EUR
Erasmus+ KA107 Partnerländer: ↓
Albanien, Kosovo, Ukraine, Kasachstan 180 EUR n.a.

Erasmus+ Zuschüsse für Hin- und Rückfahrt:

einfache Entfernung gem. Distanzrechner Betrag (Stückkosten) pro Teilnehmer*in (= Hin- und Rückfahrt) Zuschuss für grünes Reisen
< 100km 23 EUR  
100 - 499km 180 EUR 210 EUR
500 - 1.999km 275 EUR 320 EUR
2.000 - 2.999km 360 EUR 410 EUR
3.000 - 3.999km 530 EUR 610 EUR
8.000km oder mehr 1.500 EUR