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Zertifizierungsstelle für Immobilienbewertung Hochschule Anhalt, KöR

Antragstellung

Die Erstzertifizierung wird auf einen Antrag des Antragstellers hin eingeleitet. Dem ausgefüllten und unterzeichneten Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • Zertifizierungsvertrag
  • vollständiger tabellarischer Lebenslauf mit Passfoto
  • Nachweis des höchsten Bildungsabschlusses, der für die Zertifizierung relevant ist
  • Nachweis über zusätzliche Fachkenntnisse mit Angabe zu Umfang und Inhalten
  • Nachweis der praktischen Tätigkeit (durch Bestätigung des Arbeitsgebers bzw. bei selbstständiger Tätigkeit durch eine formlose eidesstattliche Versicherung) Hinweis: Es kann hier gegebenenfalls eine Liste über bereits erstellte Gutachten angefordert werden.
  • Nachweise zur persönlichen Eignung des Sachverständigen (durch ein Führungszeugnis nach § 30 BZRG, ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister, den Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung sofern keine Absicherung durch den Auftrag- oder Arbeitgeber gewährleistet ist, eine eidesstattliche Versicherung über das Nichtvorhandenseins einer Eintragung nach § 915 ZPO sowie über einer eidesstattlichen Versicherung nach § 807 ZPO – alle unter diesem Punkt genannten Auskünfte dürfen nicht älter als ein Jahr sein)
  • Nachweis(e) über die Teilnahme an anderen Zertifizierungsverfahren nach DIN EN ISO/IEC 17024 innerhalb der letzten fünf Jahre (inklusive Angabe der Institution und Beurteilung).