Antragstellung
Die Erstzertifizierung wird auf einen Antrag des Antragstellers hin eingeleitet. Dem ausgefüllten und unterzeichneten Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Zertifizierungsvertrag
- vollständiger tabellarischer Lebenslauf mit Passfoto
- Nachweis des höchsten Bildungsabschlusses, der für die Zertifizierung relevant ist
- Nachweis über zusätzliche Fachkenntnisse mit Angabe zu Umfang und Inhalten
- Nachweis der praktischen Tätigkeit (durch Bestätigung des Arbeitsgebers bzw. bei selbstständiger Tätigkeit durch eine formlose eidesstattliche Versicherung) Hinweis: Es kann hier gegebenenfalls eine Liste über bereits erstellte Gutachten angefordert werden.
- Nachweise zur persönlichen Eignung des Sachverständigen (durch ein Führungszeugnis nach § 30 BZRG, ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister, den Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung sofern keine Absicherung durch den Auftrag- oder Arbeitgeber gewährleistet ist, eine eidesstattliche Versicherung über das Nichtvorhandenseins einer Eintragung nach § 915 ZPO sowie über einer eidesstattlichen Versicherung nach § 807 ZPO – alle unter diesem Punkt genannten Auskünfte dürfen nicht älter als ein Jahr sein)
- Nachweis(e) über die Teilnahme an anderen Zertifizierungsverfahren nach DIN EN ISO/IEC 17024 innerhalb der letzten fünf Jahre (inklusive Angabe der Institution und Beurteilung).