izert

Zertifizierungsstelle für Immobilienbewertung Hochschule Anhalt, KöR

Zertifizierungsbereiche

Diese Zertifikate dienen zum Nachweis der besonderen Sachkunde und persönlichen Eignung im Zertifizierungsgebiet. 

  • Standardimmobilien


    Diese Zertifizierungsstufe beinhaltet die Qualifikation für die Bewertung von Standardimmobilien.

    Sie umfasst die Bewertung von:

    • wohnwirtschaftlich genutzten Immobilien (insbesondere Ein- und Zweifamilienhäuser, Wohnungseigentum, Mehrfamilienhäuser),
    • gemischt genutzten Immobilien (insbesondere Wohn- und Geschäftshäuser),
    • gewerblich genutzten Immobilien (insbesondere Teileigentum, umfasst keine Sonder- oder Spezialnutzungen),
    • unbebauten Grundstücken für die oben genannten Nutzungsarten sowie
    • gegebenenfalls vorhandene Rechte und Belastungen.

     

    Der Bezeichnung der hierfür zertifizierten Sachverständigen lautet: „Zertifizierter Sachverständiger für die Bewertung von Standardimmobilien izert Hochschule Anhalt, KöR“.

  • Bebaute und unbebaute Grundstücke

    Diese Zertifizierungsstufe beinhaltet die Qualifikation für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken. Sie umfasst die Bewertung aller Immobilienarten mit jeglichen rechtlichen und sonstigen Besonderheiten.

    Diese Zertifizierungsstufe kann auch ohne die Zertifizierung für die Bewertung von Standardimmobilien erreicht werden. Sofern diese Stufe im Vorfeld erreicht wurde, kann eine verkürzte Delta-Prüfung (siehe 5.3.2. D) durchgeführt werden.

    Die Bezeichnung der hierfür zertifizierten Sachverständigen lautet: „Zertifizierter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken izert Hochschule Anhalt, KöR“.

    Darüber hinaus darf der zertifizierte Sachverständige das folgende Kürzel tragen: „ZIS izert HSA (G)“.

  • Mieten und Pachten

    Diese Zertifizierungsstufe beinhaltet die Qualifikation für die Ermittlung von Mieten und Pachten aller Art bei bebauten und unbebauten Grundstücken. Sie umfasst insbesondere die Ermittlung von:

    • Marktmieten für wohnwirtschaftlich und gewerblich genutzte Immobilien,
    • ortsübliche Vergleichsmieten bei Wohnungen im Mieterhöhungsverfahren,
    • Pachten für gewerblich genutzte und wohnwirtschaftlich genutzte Objekte,
    • Kostenmieten im öffentlich geförderten Wohnungsbau,
    • Wohn- bzw. Nutzflächen von Immobilien,
    • die angemessene Höhe von Nutzungsentschädigungen und
    • die angemessene Höhe von Mietminderungen.

     

    Diese Zertifizierungsstufe kann auch ohne die Zertifizierung für die Bewertung von Standardimmobilien erfolgen. Sofern diese Stufe im Vorfeld erreicht wurde, kann eine verkürzte Delta-Prüfung (siehe 5.3.2. D) durchgeführt werden. Die Zertifizierungsstufe kann separat oder zusätzlich zur Zertifizierung für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken erworben werden.

    Die Bezeichnung der hierfür zertifizierten Sachverständigen lautet: „Zertifizierter Sachverständiger für Mieten und Pachten izert Hochschule Anhalt, KöR“.

    Darüber hinaus darf der zertifizierte Sachverständige das folgende Kürzel tragen: „ZIS izert HSA (M)“.