Hinweise Coronavirus

der Hochschule Anhalt

Letzte Änderung: 28.09.2022

Im Wintersemester 2022/23 führt die Hochschule Anhalt den Lehr- und Prüfungsbetrieb bis auf Widerruf grundsätzlich in Präsenz durch.

Jede Person hat grundsätzlich einen medizinischen Mund- und Nasenschutz mitzuführen. Eine Pflicht zum Tragen in den Gebäuden der Hochschule besteht nicht. Es wird jedoch empfohlen, bei einem Abstand von weniger als 1,50 Metern zu anderen Personen einen Mund- und Nasenschutz zu tragen.

Einen Überblick über die im Wintersemester 2022/23 an der Hochschule geltenden Regelungen gibt diese Rahmenrichtlinie für den Lehr- und Prüfungsbetrieb (Stand: 26.09.2022).

Wir empfehlen allen Hochschulangehörigen sich tagesaktuell auf den Webseiten des Bundesministeriums für Gesundheit, der Landesregierung Sachsen-Anhalts sowie des Robert Koch-Instituts (RKI) zu informieren. Die Gesundheitsämter in Sachsen-Anhalt haben zudem Telefonnummern (siehe rechte Seite) eingerichtet.

 

Bitte beachten Sie:

Personen mit typischen SARS-CoV-2 Erkrankungssymptomen (Fieber, Husten, Kurzatmigkeit) haben keinen Zugang zu Einrichtungen und Veranstaltungen der Hochschule.

Ist eine Person nachweislich infiziert, hat sie den Anweisungen des jeweiligen Landkreises bzw. der jeweiligen Stadt und des zuständigen Gesundheitsamtes zu folgen.

Wenn eine Infektion mit dem Coronavirus nachgewiesen wurde oder der Verdacht auf eine Infektion besteht,

  • werden Studierende gebeten, ihren Studienfachberater und das Dekanat ihres Fachbereichs per E-Mail oder telefonisch zu informieren.
  • werden Mitarbeitende gebeten, ihren Vorgesetzten sowie das Dezernat für Personalangelegenheiten per E-Mail oder telefonisch zu informieren.

Ebenfalls sind enge Kontaktpersonen der letzten 3 Tage eigenständig zu informieren.

Um Ansteckungen von Studierenden und Mitarbeitenden zu vermeiden, entscheidet die Hochschulleitung bzw. das Dezernat für Personalangelegenheiten im Einzelfall über das weitere Vorgehen.

Allen Studierenden und Mitarbeitenden wird die Installation der Corona-Warn-App empfohlen:
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Zum Schutz vor Infektionen

1. Personen mit typischen SARS-CoV-2 Erkrankungssymptomen (Fieber, Husten, Kurzatmigkeit) haben keinen Zugang zu Einrichtungen und Veranstaltungen der Hochschule.
2. Jede Person hat grundsätzlich einen medizinischen Mund- und Nasenschutz mitzuführen. Eine Pflicht zum Tragen in den Gebäuden der Hochschule besteht nicht. Es wird jedoch empfohlen, bei einem Abstand von weniger als 1,50 Meter zu anderen Personen einen Mund- und Nasenschutz zu tragen. Ein medizinischer Mund- und Nasenschutz ist eine mehrlagige Einwegmaske (insbesondere eine medizinische Gesichtsmaske nach der europäischen Norm EN 14683:2019-10 oder ein vergleichbares Produkt; handelsüblich als OP-Maske, Einwegmaske oder Einwegschutzmaske bezeichnet) oder eine partikelfilternde Halbmaske (insbesondere eine FFP1-, FFP2- oder FFP3-Maske). Auf das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes in Lehrräumen kann ebenfalls verzichtet werden. Abweichend davon hat der Lehrende das Recht, die Verwendung eines Mund- und Nasenschutzes verbindlich für alle Teilnehmer der Lehrveranstaltung festzulegen. Dieser Festlegung ist für die Dauer der Veranstaltung Folge zu leisten. Personen mit einem ärztlichen Nachweis sind vom Tragen eines medizinischen Mund- und Nasenschutzes befreit. Die Person hat die ärztliche Bescheinigung darüber mitzuführen und auf Verlangen dem Lehrenden vorzulegen.
3. Nach dem Betreten eines Hochschulgebäudes sind die Hände gründlich zu waschen oder zu desinfizieren. Waschen Sie Ihre Hände mehrfach am Tag gründlich (mindestens 30 Sekunden mit Wasser und Seife - beachten Sie die Aushänge).
4. Es wird grundsätzlich auf die allgemeine Husten- und Niesetikette hingewiesen. Im persönlichen Umgang untereinander ist auf die Vermeidung von Körperberührungen (z. B. Händeschütteln) zu achten. Die Hände sollten vom Gesicht ferngehalten werden.

Weitere Informationen zum Schutz vor Infektionen:

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung:

Bundesministerium für Gesundheit: