Landwirtschaft/Agrarmanagement (Fern-B.Eng.)

FLW

Sie möchten sich bewerben?

Werden Sie vom Studiengang und dessen Inhalten angesprochen? Auf den folgenden Seiten erfahren Sie mehr zu den Studiengangsvoraussetzungen, zur Möglichkeit der Beratung, zu den Bewerbungsunterlagen und -fristen sowie den Studiengebühren.

Weitere Informationen

  • Studienvoraussetzungen

    Voraussetzung für die Zulassung zum Studium ist eine Hochschulzugangsberechtigung. Zusätzlich fordern wir als Zulassungsvoraussetzung eine mindestens 3-jährigen Berufserfahrung im Agrarsektor (FLW) bzw. einen Berufsabschluss im Agrarsektor sowie einen aktuellen Arbeitsvertrag (FLK).

    Als Hochschulzugangsberechtigung für das Studium an einer Fachhochschule gelten Abitur, Fachhochschulreife, eine Meisterausbildung oder eine als gleichwertig anerkannte Vorbildung mit einschlägig fachbezogener Berufspraxis.

    Sie können den Stand Ihrer Bewerbung über das Bewerbungsportal der Hochschule abfragen.

    Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Schulausbildung bis zur Hochschulreife nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung abgeschlossen haben, müssen ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache nachweisen. Als ausreichend gelten der Test DaF, Niveaustufe 4xTDN 4 oder vergleichbare Abschlüsse (Einzelfallentscheidung).

    Bewerber ohne Hochschulzugangsberechtigung

    Bewerberinnen und Bewerber, die keine Hochschulzugangsberechtigung vorweisen können, erhalten die Möglichkeit, die Zugangsberechtigung über eine Feststellungsprüfung zu erwerben. Die Feststellungsprüfung erfolgt auf Grundlage einer Prüfungsordnung und umfasst einen schriftlichen und einen mündlichen Teil. Sie werden zu den Prüfungen eingeladen.

    Für Fragen zum berufsbegleitenden Studium wenden Sie sich an die Studienorganisation.

  • Bewerbungsprozess und -unterlagen

    Für eine erfolgreiche Bewerbung zum berufsbegleitenden Bachelorstudiengang Landwirtschaft/Agrarmanagement sind die nachfolgenden Schritte nötig:

    Schritt 1: Online registrieren im SSC-Bewerber- und Studierendenportal

    Registrieren Sie sich zunächst in unserem SSC-Bewerber- und Studierendenportal. Anschließend erhalten Sie per E-Mail Ihre Zugangsdaten. Bitte folgen Sie den darin enthaltenen Anweisungen zur Freischaltung Ihres Zugangs.

    Schritt 2: Ausfüllen und Abschicken des Bewerbungsantrages

    Wählen Sie im SSC-Bewerber- und Studierendenportal Ihren Studienwunsch aus. Ergänzen Sie dazu Ihre persönlichen Angaben, laden Ihre Bewerbungsdokumente hoch und geben Sie Ihren Bewerbungsantrag online ab.

    Unterlagen für eine vollständige Bewerbung:

    • amtlich beglaubigte Kopie der Hochschulzugangsberechtigung
    • amtlich beglaubigte Kopie des Berufsabschlusses
    • tabellarischer Lebenslauf,
    • Kopie vom Personalausweis bzw. Reisepass (beidseitig),
    • Nachweise zu beruflichen Tätigkeiten*

    Außerdem:

    • ggf. Motivationsschreiben (Begründung des Studienwunsches bei nicht ausreichender Praxis)*
    • ggf. Exmatrikulationsbescheinigung des Erststudiums*
    • ggf. Empfehlungsschreiben/Referenzen*


    * Diese Dokumente bitte im Feld "Sonstige Bewerbungsdokumente" hochladen.

    Hinweis:
    Sie können über das Bewerbungsportal der Hochschule jederzeit den Stand Ihrer Bewerbung abfragen.

    Die Bewerbung zum berufsbegleitenden Bachelorstudiengang Landwirtschaft/Agrarmanagement ist zum Wintersemester, beginnend zum 1. Oktober eines jeden Jahres, möglich.

  • Bewerbungsfristen

    Bitte reichen Sie die vollständigen Bewerbungsunterlagen form- und fristgerecht ein.

    Dabei gelten folgende Termine:

    • Bewerbungszeitraum: 15. Mai bis 15. September
    • Bewerbungsart: online
    • Semesterbeginn: 01. Oktober (Wintersemester)
  • Lehrmittelpauschale

    Fernstudiengang

    Die Lehrmittelpauschale für die Fernstudienunterlagen und die Präsenzveranstaltungen betragen ab dem Wintersemester 2014/15 für alle erstmalig in die PSO 2014 an der Hochschule immatrikulierten Studenten pro Semester 400 €. Alle Studenten, welche in den PO 2005 bzw. 2008 studieren, entrichten weiterhin eine Lehrmittelpauschale von 250 € pro Semester. Der Mitgliedsbeitrag für das Studentenwerk ist hierbei inbegriffen.

    Kombinierter Fernstudiengang

    Für den Direktstudienanteil (Wintersemester) wird der Studentenwerksbeitrag der Direktstudierenden sowie 6,00 € der Mitgliedsbeitrag in der Studentenschaft (nur im 1. Semester) erhoben. Für den Fernstudienanteil (Sommersemester) wird die Lehrmittelpauschale des Fernstudiums erhoben. Diese beträgt ab dem Wintersemester 2014/15, für alle erstmalig in die PSO 2014 an der Hochschule immatrikulierten Studenten je Sommersemester 400 €. Alle Studenten, welche in den PO2005 bzw. 2008 studieren, entrichten weiterhin eine Lehrmittelpauschale von 250 € pro Sommersemester.

    Sonderregelung

    Die Lehrmittelpauschale in Höhe von 250/400 € pro Semester entfällt, wenn nur noch das Projekt, die Bachelorarbeit und/oder das Kolloquium offen sind. Es verbleibt aber die Zahlung des Beitrags für das Studentenwerk (40 Euro) für die Rückmeldung. Bisher (inkl. WiS 2022/2023) wurden diese Studierende durch das SSC gebührenfrei rückgemeldet. Das geht aufgrund der geltenden Satzung und des Solidarprinzips des Studentenwerkes nicht mehr.

    Für den Erlass der Lehrmittelpauschale (exkl. Studentenwerksbeitrag) ist ein formloser Antrag per E-Mail, mit der "Bitte um Prüfung des Erlasses der Lehrmittelpauschale zum nächsten Fachsemester", an das Studentensekretariat/Immatrikulationsamt Bernburg (https://service.asa.hs-anhalt.de) zu stellen. Der Antrag kann nur innerhalb des jeweils geltenden Rückmeldezeitraumes gestellt werden.

    Die Prüfungsperiode des 6. Semesters ist regulär im November des folgenden Wintersemesters angesetzt. Es ergibt sich daraus eine Regelstudienzeit von 7 Semestern. Somit erfolgt kein Erlass der Lehrmittelpauschale für die Studenten im 7. Semester, welche die Bewertung von Prüfungen aus der Prüfungsperiode des vorhergehenden Sommersemesters erwarten.

    Die Lehrmittelpauschale kann nicht rückwirkend zurückgefordert werden.

  • Einzahlung Lehrmittelpauschale (Ersteinschreibung)

    Die Lehrmittelpauschale in Höhe von 400 € pro Semester muss fristgerecht an die Hochschule überwiesen werden, um eine erfolgreiche Einschreibung in das 1. Semester zu gewährleisten.

    Beachten Sie bitte die Hinweise in Ihrem Bewerberportal.

  • Einzahlung Lehrmittelpauschale (Rückmeldung)

    Die Lehrmittelpauschale in Höhe von 250 €/400 € pro Semester muss fristgerecht an die Hochschule überwiesen werden, um eine erfolgreiche Rückmeldung in das folgende Semester zu gewährleisten.

    Zeitraum der Rückmeldung für das Wintersemester: 15.07. bis 15.08. eines Jahres
    Zeitraum der Rückmeldung für das Sommersemester: 15.01. bis 15.02. eines Jahres

    (Änderung am 23.12.2021!)

    Die Hinweise zur Einzahlung finden Sie auf dem His-Qis-Portal unter https://service.asa.hs-anhalt.de – (ohne Login) - „Informationen zur Rückmeldung“ – Rückmeldung Fernstudium“

  • Anerkennung Leistungen

    Es können Module aus einem Vorstudium anerkannt werden lassen, welche vergleichbar zu Modulen dieses Studiengangs sind. Für die Anerkennung müssen 3 Dinge zusammengestellt werden:

    1. original ausgefüllter, ausdruckter und unterschriebener „Antrag auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen aus einem Vorstudium“,
    2. digital ausgefüllter „Antrag auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen aus einem Vorstudium“ (kein Scan!),
    3. Modulbeschreibungen des beantragten Modules der vorhergehenden Hochschule und
    4. Zeugnis/Leistungsübersicht (Credits und/oder Noten müssen ersichtlich sein) der vorhergehenden Hochschule.

    Eine Vorprüfung ist möglich und sinnvoll. Die Unterlagen werden für eine Erstprüfung digital bei den Vertretern der Studienorganisation eingereicht.
    Nach Abgabe des gültigen Antrags bei der Studienorganisation, wird dieser studiengangsintern bewertet. Die Entscheidung des Anerkennungsverfahrens wird dem Antragsteller und dem Prüfungsamt mitgeteilt.

    Bitte beachten Sie, dass die Module inhaltlich kompatibel sein müssen. Ggf. müssen zwei Module der vorhergehenden Hochschule für ein Modul unserer Hochschule zusammengefasst/angerechnet werden. Es können zudem keine Teilleistungen anerkannt werden. Wurde in einem Vorstudium das Modul „Mathematik und Statistik“ erfolgreich belegt, das Modul „Informatik“ aber nicht, dann kann das Modul  „Mathematik, Statistik und Informatik“ der Hochschule Anhalt nicht anerkannt werden.

    Es können ausschließlich Module aus einem vorhergehenden Studium anerkannt werden. Leistungen aus der Ausbildung oder der Weiterbildung anderer Institutionen sind nicht anerkennungsfähig.

    Das Formblatt des Antrags zur Anerkennung finden Sie auf dem His-Qis-Portal (ohne Login) – „Formulare Bernburg“ – „Antrag auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen“
    (wenn mehr als 5 Module anerkannt werden sollten, dann ein zweites Formblatt nutzen)