Vorpraktikum

Bachelor Ökotrophologie

Die Studienordnung für den Bachelorstudiengang Ökotrophologie sieht ein mindestens 4-wöchiges Vorpraktikum vor, das bis zum Ende des 3. Semesters nachgeholt werden kann. Im Interesse der Praxisorientierung Ihres Studiums ab dem ersten Semester empfehlen wir dringend, das Vorpraktikum tatsächlich vor Beginn des Studiums zu absolvieren.

In Frage kommt ein Vorpraktikum in einer dem Studiengang entsprechenden Branche oder eine Berufsausbildung in einem dem Studiengang entsprechendem Beruf.

Mögliche Betriebe für das Vorpraktikum:

  • Großküchen
  • Lebensmittelbetriebe
  • Verbraucherberatungsstellen
  • Ernährungsberatungsstellen
  • hauswirtschaftlicher Dienstleistungsbetrieb (Altenpflegeheim, Krankenhaus, Kinderheim etc.)
  • Reinigungsunternehmen
  • Lebensmittel-Überwachungsämter
  • Lebensmittel- und Umweltlaboratorien u.a.

Als Vorpraktikum kann eine ununterbrochene Vollzeit-Berufstätigkeit oder Vollzeit-Aushilfstätigkeit in einer der genannten Branchen von mindestens 3 Monaten anerkannt werden. Teilzeitjobs werden entsprechend der wöchentlichen Arbeitszeit angerechnet. (Beschluss des Prüfungsausschusses vom 01.02.2017)

Anerkannte Berufsausbildungen:

  • Koch/Köchin
  • Diätassistent/-in
  • einschlägiger Abschluss in einem Beruf der Lebensmittelherstellung (Bäcker/-in, Fleischer/-in etc.)
  • Krankenschwester/Krankenpfleger
  • Hauswirtschafter/-in
  • Hauswirtschaftliche Betriebsleiterin/Hauswirtschaftlicher Betriebsleiter
  • Hotelfachfrau/Hotelfachmann

Eine Liste der einschlägig anerkannten Berufsabschlüsse liegt beim Prüfungsausschuss vor. Ebenso anerkannt werden:

  • ein Freiwilliges Ökologisches Jahr bzw. ein Freiwilliges Soziales Jahr in den genannten Bereichen und
  • Tätigkeiten bei der Bundeswehr, im Zivildienst oder im Bundesfreiwilligendienst, die in den genannten Bereichen absolviert wurden.

Anrechnung des Vorpraktikums

Bitte beantragen Sie Ihr Vorpraktikum mit diesem Formular: Antrag auf Anerkennung des Vorpraktikums

Reichen Sie bitte zusammen mit dem Formular entweder Originalbelege oder beglaubigte Kopien ein. Sie können auch die Originale zusammen mit den Kopien persönlich vorlegen und dann gleich wieder mitnehmen. Die Übereinstimmung von Original und Kopie können Sie sich auch von anderen in der Lehre tätigen Mitarbeitern der Hochschule (Studiengang Ökotrophologie) mit dem Vermerk "Original gesehen" und der Unterschrift bestätigen lassen.

Ansprechpartnerin für die Anerkennung von Vorpraktika ist 

Frau Prof. Dr. Margot Dasbach

Tel.: 03471 / 355 1213
E-Mail: margot.dasbach(at)hs-anhalt.de

Antragsunterlagen können beim Pförtner in das Postfach hinterlegt werden. Die Anerkennung Ihres Vorpraktikums finden Sie dann im HISQIS.