Bewerbung

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Bitte bewerben Sie sich für einen Studienbeginn im Wintersemester bis zum  15. September und für einen Studienbeginn im Sommersemester bis zum 15. März des Jahres, in dem Sie Ihr Studium aufnehmen wollen.

Voraussetzung für die Zulassung in den dualen Masterstudiengang „Steuer- und Rechnungswesen“ ist ein Abschluss eines akademischen Grades mit 210 Credit. Davon müssen insgesamt 30 Credits in Modulen zu Prüfungs‐ und Rechnungswesen und/oder betriebswirtschaftlicher Steuerlehre und/oder Finanzierung und Investition und/oder Controlling erworben worden sein. Beträgt die Regelstudienzeit des Studiengangs, in dem der Bachelorgrad erworben wurde, sechs Semester, sind im Rahmen des Masterstudiengangs zusätzlich Leistungen im Umfang von insgesamt 30 Credits zu erbringen. Der Nachweis über die fehlenden Credits muss vor der Zulassung zum Masterkolloquium erbracht werden.

Eine Zulassung kann nur erfolgen, wenn eine bestehende Tätigkeit durch einen Arbeitsvertrag in einem betriebswirtschaftlichen Arbeitsfeld, insbesondere Banken, Finanzen, Steuern  oder Rechnungswesen nachgewiesen wird. Die vereinbarte Arbeitszeit soll in der Regel mindestens 20 Stunden und maximal 32 Stunden pro Woche betragen.