Praktikum

Bachelor Wirtschaftsrecht

Allgemeine Hinweise zum Praktikum/wissenschaftliches Projekt

Das Praktikum/wissenschaftliches Projekt ist integraler Bestandteil des Bachelor-Studiums. Es dient der praktischen Anwendung im Studium erworbener theoretischer Kenntnisse, der Vermittlung von sozialen Kompetenzen innerhalb der Arbeitswelt sowie der Motivierung und Orientierung für die Anfertigung der Bachelorarbeit. Das Praktikum ist im Umfang von mind. 18 Wochen nachzuweisen. Es ist in Unternehmen, Behörden, Kanzleien oder wissenschaftlichen Einrichtungen u. ä. abzuleisten. Bei Erfüllung der Aufgabenstellung wird das Praktikum mit 15 Credits dotiert.

Die Projektarbeit im Rahmen des Wissenschaftlichen Projektes gemäß § 12 StO besteht aus einer Dokumentation der Tätigkeit im Unternehmen oder der dem Studienziel entsprechenden Einrichtung (Bericht über die praktische Tätigkeit - Praktikumsbericht) und der Projektaufgabe.

Dokumentationen

  • A. Praktikumsbericht

    Der Praktikumsbericht hat einen Umfang von mindestens 15 Seiten. Er muss folgende Ausführungen enthalten:

    1. Beschreibung des Unternehmens oder der dem Studienziel entsprechenden Einrichtung (u.a.: Tätigkeitsgebiet, Größe, Stellung im Wettbewerb, hauptsächliche Beschaffungs- und Absatzmärkte, wesentliche Kennzahlen).
    2. Beschreibung des Arbeitsbereiches/-gebietes (Funktionsbereiches) innerhalb des Unternehmens oder der dem Studienziel entsprechenden Einrichtung hinsichtlich ihrer Größe und Bedeutung, sowie Position innerhalb der Organisation.
    3. Beschreibung des Arbeitsplatzes und Aufgabengebietes.
    4. Einem Tätigkeitsbericht (nach Wochen geordnet).
    5. Einer ausführlichen Bewertung der Tätigkeit.
  • B. Projektaufgabe

    Erstellung eines Exposes für eine Bachelordissertation im Umfang von ca. 3-5 Seiten. Das Thema für die Bachelordissertation muss selbständig gewählt werden. Das Expose soll folgende Bereiche umfassen:

    1. Intention des Themas
    2. Abgrenzungsfragen bei der Bearbeitung
    3. Vorgehensweise

    Darüber hinaus soll eine Grobgliederung im Umfang von ca. einer Seite entworfen werden, sowie eine Auflistung von mindestens 10 Quellen, die für die Bearbeitung des Themas maßgeblich sind.

Auszug aus der Studien- und Prüfungsordnung

  • § 2 Aufbau und Ziel des Studiums

    Lehre und Studium sollen die Studierenden auf berufliche Tätigkeiten im Bereich der Wirtschaft und der Verwaltung vorbereiten und ihnen die dafür erforderlichen fachlichen und praktischen Kenntnisse, Fähigkeiten und Methoden so vermitteln, dass sie zu selbständiger wissenschaftlicher Arbeit, zu kritischem Denken und zu freiem verantwortlichen und sozialen Handeln befähigt werden. In fachlicher Hinsicht soll den Studierenden eine breite wissenschaftliche interdisziplinäre Ausbildung vermittelt werden, die zu einer generalistischen Qualifikation und damit zu einer langfristig wirksamen Befähigung führt, in unterschiedlichen beruflichen Einsatzbereichen tätig zu werden. Darüber hinaus sollen kognitive und soziale Fähigkeiten als überfachliche Qualifikationen vermittelt werden. Diese Fähigkeiten sollen es ermöglichen, berufsfeldspezifische Probleme zu erkennen und mit sozialer Kompetenz und Führungsfähigkeit Lösungsvorschläge zu erarbeiten. Insbesondere sollen Lehre und Studium auf berufliche Tätigkeiten im Bereich der staatlichen und nichtstaatlichen Organisationen sowie für Tätigkeiten in national und international tätigen Wirtschaftsunternehmen vorbereiten. Ferner sollen die Studierenden den Umgang mit wirtschaftsrechtlichen und wirtschaftspolitischen Instrumenten kennen lernen und befähigt werden, aktuelle Probleme im Kontext der internationalen Wirtschaft beschreiben und selbständig analysieren zu können sowie Lösungsoptionen mit wissenschaftlichen Methoden zu erarbeiten. Dieser Anwendungsbezug des Studiums soll u.a. durch die Integration von Projekten und Fallstudien hergestellt werden. Mit dem Bachelor wird zugleich die grundsätzliche Berechtigung zur Aufnahme eines Masterstudiums festgestellt.

  • § 10 Vermittlungsformen

    In Projekten tragen Studierende unter Betreuung von Prüfungsberechtigten sowie zusätzlich durch selbstorganisiertes Arbeiten auf dem Weg der Kleingruppenarbeit zur Verarbeitung, Analyse und Lösung von Problemen aus der unmittelbaren Berufspraxis bei.

  • § 11 Praktikum/wissenschaftliches Projekt

    (1) Das Praktikum/wissenschaftliches Projekt ist Bestandteil des Studiums und erfolgt nachweislich in einem Unternehmen oder einer dem Studienziel entsprechenden Einrichtung. Wenn ausreichende Praxisstellen nicht zur Verfügung stehen, können diese ausnahmsweise durch gleichwertige Praxisprojekte oder Praxisphasen an der Hochschule ganz oder teilweise ersetzt werden.

    (2) Die Dauer des Praktikums/wissenschaftlichen Projekts beträgt mindestens 18 Wochen.

    (3) Die Durchführung des Praktikums/wissenschaftlichen Projekts erfolgt auf der Grundlage der Praktikumsordnung des Studienganges.

    (4) An Stelle des Praktikums/wissenschaftlichen Projekts kann auch eine Studienphase an einer kooperierenden ausländischen Hochschule treten - Mobilitätsfenster. Dieses Studium soll im Umfang und Creditierung dem Praktikum/wissenschaftliches Projekt entsprechen, Dauer und inhaltliche Ausgestaltung sollen in Vereinbarungen zwischen den kooperierenden Fachbereichen geregelt werden.

  • § 15 Arten der Prüfungsleistungen

    Projekte sind praxisbezogene Arbeiten, die in Kleingruppen unter Betreuung sowie durch selbst organisiertes Arbeiten der Projektgruppe zu selbstständigen Beiträgen der einzelnen Mitglieder der Projektgruppe führen. Die Ergebnisse werden gemeinsam in einem Projektbericht dargestellt und verteidigt.

    Anlage 4b: Bestandteile der Bachelor-Prüfung

    Modul: Projektstudium
    Regelprüfungssemester: 1.-5.
    Prüfungsart: Präsentation

Weitere Informationen

  • Vereinbarung mit den Praktikumsunternehmen

    Die Praktikumsunternehmen werden von den Studenten eigenständig gesucht. Bei auftretenden Problemen ist der Studienfachberater zu konsultieren. Mit dem Praktikumsunternehmen ist eine schriftliche Vereinbarung vor Beginn des Praktikums abzuschließen.

  • Bescheinigung durch die Praktikumsunternehmen

    Am Ende der jeweiligen Praktikumszeit ist den Praktikumsunternehmen das Formular „Bescheinigung“ (Formulare) zur Bearbeitung vorzulegen. Darin wird vor allem der der tatsächlich geleistete Zeitraum erfasst.