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Hochschule Anhalt erhält das Promotionsrecht

Als erste Hochschule für Angewandte Wissenschaften (HAW) kann die Hochschule Anhalt künftig auch den Doktorgrad vergeben. Für die Fachrichtungen „Life Science“ sowie „Architektur und Designforschung“ wurde der Hochschule das Promotionsrecht verliehen. Für die Verleihung von Promotionen in den Fachrichtungen „Ingenieurwissenschaften und Informationstechnologien“ sowie „Sozial-, Gesundheits- und Wirtschaftswissenschaften“ gründet die Hochschule Anhalt gemeinsame Promotionszentren mit anderen Hochschulen im Land.

Die Hochschule kann den eigenen wissenschaftlichen Nachwuchs künftig selbst zur Promotion führen. Das baut Hemmschwellen ab, schafft mehr Chancengerechtigkeit im Wissenschaftssystem und stärkt die Hochschule Anhalt im nationalen wie internationalen Wettbewerb um kluge Köpfe.  Studierende der Hochschule Anhalt, die eine Promotion in Erwägung ziehen, können sich nun über deutlich stabilere und unbürokratische Rahmenbedingungen freuen.

Aktuell forschen etwa 60 Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler im Rahmen einer kooperativen Promotion an der Hochschule Anhalt. In Zukunft, so die Hoffnung, wird die Zahl steigen, wenn die Hochschule eigene Wege in der Betreuung des Forschungsnachwuchses gehen kann.

 

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