Zertifizierungsverfahren
Voraussetzungen
Für die Zulassung zum Zertifizierungsverfahren sind verschiedene Voraussetzungen von den Antragstellern zu erfüllen. Für alle Zertifizierungsstufen ist entweder ein einschlägiges Studium, eine einschlägige Berufsausbildung oder in Einzelfällen eine gleichwertige Eignung nachzuweisen.
Die theoretische Grundausbildung ist durch eine bestimmte Anzahl an Lehrstunden zur Erlangung zusätzlicher Fachkenntnisse zu ergänzen. Darüber hinaus sind praktische Erfahrungen im Bereich der Immobilienbewertung bzw. der Bewertung von Mieten und Pachten erforderlich.
Die letzte Voraussetzung ist die persönliche Eignung der Sachverständigen.
Ablauf
Das Zertifizierungsverfahren unterteilt sich in die Bereiche Erstzertifizierung, Überwachung und Rezertifizierung.
Im Rahmen der Erstzertifizierung findet die erstmalige Überprüfung des Kandidaten hinsichtlich der Erfüllung der Anforderungen des Zertifizierungsprogramms statt. Unmittelbar nach der Zertifikatserteilung beginnt die Überwachungsphase. Nach einer Dauer von 5 Jahren sind erneut Prüfungen im Rahmen der Rezertifizierung zu absolvieren, um das Fortbestehen der Eignung des Zertifikatsinhabers zu gewährleisten.
Schritte im Zertifizierungsverfahren
1. Erstzertifizierung
Antragstellung, Zulassung, Prüfungsverfahren (Gutachten, schriftliche Prüfung, Fachgespräch), Zertifikatserteilung
2. Überwachung
Einreichung eines Gutachtens, Fortbildung
3. Rezertifizierung
Rezertifizierungsprüfung, Verlängerung des Zertifikates
Einspruchs- und Beschwerdeverfahren
Einsprüche und Beschwerden sind schriftlich mit Hilfe des Formblattes zum Einspruch- und Beschwerdeverfahren an die Leitung der Zertifizierungsstelle zu richten.
Es werden nur Einsprüche und Beschwerden bearbeitet, die im Zuständigkeitsbereich der Zertifizierungsstelle liegen.
Es gelten die Begriffe (Benennungen und Definitionen) nach DIN EN ISO/IEC 17024.
Einspruch:
Verlangen einer Person, die einen Antrag auf Zulassung zum Zertifizierungsprozess gestellt hat, oder bereits festgelegte Anforderungen erfüllt hat und zum Zertifizierungsprozess zugelassen ist, oder einer bereits zertifizierten Person, die durch die Zertifizierungsstelle getroffene Entscheidung in Bezug aus seinen/ihren angestrebten Zertifizierungsstatus zu überprüfen.
Bei Einsprüchen erfolgt eine Weiterleitung an den Lenkungsausschuss, welcher ggf. Korrekturmaßnahmen einleitet.
Beschwerde:
Ausdruck der Unzufriedenheit, im anderen Sinne als Einspruch, durch jede Person oder jede Organisation gegenüber der Zertifizierungsstelle im Bezug auf die Tätigkeiten der Stelle bzw. einer zertifizierten Person, wo eine Antwort erwartet wird.
Bei Beschwerden werden von der Zertifizierungsstelle ggf. Korrekturmaßnahmen erarbeitet. Die Wirksamkeit der Maßnahmen wird jeweils überprüft. Die entsprechenden Personen werden schriftlich über das Ergebnis informiert.