Zertifizierungsverfahren
Voraussetzungen
Für die Zulassung zum Zertifizierungsverfahren sind verschiedene Voraussetzungen von den Antragstellern zu erfüllen. Für alle Zertifizierungsstufen ist entweder ein einschlägiges Studium, eine einschlägige Berufsausbildung oder in Einzelfällen eine gleichwertige Eignung nachzuweisen.
Die theoretische Grundausbildung ist durch eine bestimmte Anzahl an Lehrstunden zur Erlangung zusätzlicher Fachkenntnisse zu ergänzen. Darüber hinaus sind praktische Erfahrungen im Bereich der Immobilienbewertung bzw. der Bewertung von Mieten und Pachten erforderlich.
Die letzte Voraussetzung ist die persönliche Eignung der Sachverständigen.
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Ablauf
Das Zertifizierungsverfahren unterteilt sich in die Bereiche Erstzertifizierung, Überwachung und Rezertifizierung.
Im Rahmen der Erstzertifizierung findet die erstmalige Überprüfung des Kandidaten hinsichtlich der Erfüllung der Anforderungen des Zertifizierungsprogramms statt. Unmittelbar nach der Zertifikatserteilung beginnt die Überwachungsphase. Nach einer Dauer von 5 Jahren sind erneut Prüfungen im Rahmen der Rezertifizierung zu absolvieren, um das Fortbestehen der Eignung des Zertifikatsinhabers zu gewährleisten.
Sylvia Burkat
E-Mail: sylvia.burkat(at)hs-anhalt.de
Telefon: 0340 5197 3738
Telefon: 03471 355 1312
Anschrift:
Bauhausstraße 8
06846 Dessau-Roßlau
- Datenschutzerklärung [PDF]
- Zertifizierungsvertrag [PDF]
- Antrag auf Zertifizierung [PDF]
- Antrag auf Rezertifizierung [PDF]
- Zertifizierungsprogramm [PDF]
- Preisverzeichnis [PDF]
- Formular Beschwerde/Einspruch [PDF]
- Formular Fortbildungsnachweis [PDF]
Schritte im Zertifizierungsverfahren
Antragstellung, Zulassung, Prüfungsverfahren (Gutachten, schriftliche Prüfung, Fachgespräch), Zertifikatserteilung
Einreichung eines Gutachtens, Fortbildung
Rezertifizierungsprüfung, Verlängerung des Zertifikates
Einspruchs- und Beschwerdeverfahren
Einsprüche und Beschwerden sind schriftlich mit Hilfe des dafür vorgesehenen Formblatts an die Leitung der Zertifizierungsstelle zu richten. Sie können innerhalb von vier Wochen nach Bekanntgabe der entsprechenden Entscheidungen eingereicht werden.
Nur Einsprüche und Beschwerden, die in den Zuständigkeitsbereich der Zertifizierungsstelle fallen, werden bearbeitet. Wenn diese Bedingung erfüllt ist, entscheidet eine unabhängige Person der Zertifizierungsstelle, die mit dem Zertifizierungsverfahren vertraut ist, über die erforderlichen Maßnahmen.
Es gelten die Begriffe (Benennungen und Definitionen) nach DIN EN ISO/IEC 17024.
Einspruch:
Verlangen einer Person, die einen Antrag auf Zulassung zum Zertifizierungsprozess gestellt hat, oder bereits festgelegte Anforderungen erfüllt hat und zum Zertifizierungsprozess zugelassen ist, oder einer bereits zertifizierten Person, die durch die Zertifizierungsstelle getroffene Entscheidung in Bezug auf seinen/ihren angestrebten Zertifizierungsstatus zu überprüfen.
Beschwerde:
Ausdruck der Unzufriedenheit, im anderen Sinne als Einspruch, durch jede Person oder jede Organisation gegenüber der Zertifizierungsstelle im Bezug auf die Tätigkeiten der Stelle bzw. einer zertifizierten Person, wo eine Antwort erwartet wird.
Bei Beschwerden werden von der Zertifizierungsstelle ggf. Korrekturmaßnahmen erarbeitet. Die Wirksamkeit der Maßnahmen wird jeweils überprüft. Die entsprechenden Personen werden schriftlich über das Ergebnis informiert.