Projekt

Prof. Dr. Matthias Pietsch Forschungsprojekt

Stadt und Land: Gleichwertige Lebensverhältnisse unter Ausgestaltung nachhaltiger Raumbeziehungen

Deutschlands Regionen zeichnen sich durch individuelle Potenziale aus und sind durch vielfältige funktionale Wechselbeziehungen der Städte mit ihrem Umland und den ländlichen Räumen geprägt. Das aus dem Sozialstaatsprinzip des Grundgesetzes ableitbare Postulat der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse ist zentraler Leitgedanke der Raumentwicklung und Raumordnung in Deutschland und des Ausgleichs zwischen Stadt und Land. Eine Zusammenarbeit muss auf einen „Ausgleich räumlicher und struktureller Ungleichgewichte“ (§ 2 Abs. 2 ROG) nicht nur zwischen sondern auch innerhalb von Regionen hinwirken. Das partnerschaftliche Miteinander von Stadtregionen und ländlichen Räumen ist Leitbild der Raumordnung in Deutschland. Die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse ist jedoch nicht in allen Teilräumen der Bundesrepublik gewährleistet. Dies belegte u.a. der Raumordnungsbericht 2011 des Bundesinstitutes für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR). Einzelne Gebiete sind zum Beispiel in besonderem Maße vom demografischen Wandel, einer negativ verlaufenden Arbeitsmarktentwicklung und finanzschwachen kommunalen Haushalten betroffen. Insbesondere die Abwanderung der jüngeren Bevölkerung und Geburtenrückgang führen zu einer fehlenden Auslastung der sozialen sowie technischen Infrastrukturen, deren Instandhaltung und Pflege oft nicht mehr gewährleistet werden kann. Wachsende sozialräumliche Disparitäten der Lebensverhältnisse sind die Folge. Die Einwohnerdichte der Großstädte wächst und strukturärmere Regionen verlieren an Bevölkerung. Vor diesem Hintergrund, bekennt sich die Bundesregierung mit dem aktuellen Koalitionsvertrag zur Sicherung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Gesamtdeutschland und hat bereits zahlreiche Maßnahmen auf Bundesebene angestoßen. Zur Bemessung und Einschätzung zur Gleichwertigkeit in Regionen liegen verschiedene sozio-ökonomische Konzepte vor. Sie klammern allerdings Umweltaspekte weitgehend aus. Und dass, obwohl die Gesundheit des Menschen und die Lebensqualität in einem starken Zusammenhang mit der Umweltsituation vor Ort stehen. Die Verfügbarkeit von Grün-, Ausgleichs- und Erholungsflächen, die Lärmbelastung und Luftqualität sind mit ausschlaggebend für das Wohlbefinden. Diese Verteilungsgerechtigkeit bezüglich der Verfügbarkeit von Umweltleistungen (Umweltgerechtigkeit) gilt es daher im Sinne gleichwertiger Lebensverhältnisse zu berücksichtigen. Die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse ist auch abhängig von einer nachhaltigen Entwicklung (ökonomisch, sozial und ökologisch), die für die heutige und für die kommenden Generationen gleiche Chancen ermöglicht. Vor diesem Hintergrund sollten beispielsweise ökologische Themen wie eine effiziente Flächennutzung, die Entwicklung verkehrs- und emissionsarmer Siedlungsstrukturen, nachhaltige Mobilität, Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, Stärkung der grünen und blauen Infrastruktur, Reduzierung der Inanspruchnahme natürlicher Ressourcen, Erhalt der Ökosystemleistungen und Erhaltung und Entwicklung der Biodiversität Teil von Maßnahmen zur Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in Deutschland sein.

Vor dem einleitend beschriebenen Hintergrund ist das zentrale Ziel des Vorhabens Empfehlungen für Bund, Regionen und Kommunen zu entwickeln, wie Raumbeziehungen zwischen Stadt, Stadtumland und ländlichem Raum nachhaltiger, insbesondere umweltschonender, ausgestaltet werden können. Des Weiteren soll aufgezeigt werden, wie diese Empfehlungen mittels konkreter Maßnahmen umgesetzt werden können und welchem Akteur (z.B. Bundesregierung, kommunale Verwaltungspraxis, Regionalplanungsbehörden) welche Rolle zukommt. Das Vorhaben soll u.a. die Ergebnisse der „Kommission Gleichwertige Lebensverhältnisse“ (KomGL) aufgreifen und aus Umweltsicht reflektieren.

Der Forschungsgegenstand wird durch die folgenden Leitfragen konkretisiert:

  • Leitfrage 1: Welche Umweltziele können im Zusammenhang mit der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse formuliert werden, wie kann ein UmweltIndikatoren Set zur Bewertung gleichwertiger Lebensverhältnisse aus umweltorientierter Sicht ausgestaltet sein und welche räumlichen Bezüge bieten sich dafür an? (Erster Schwerpunkt des AP 1)
  • Leitfrage 2: Wie können Umweltwirkungen bei ausgewählten Maßnahmen des seit dem 01.01.2020 in Kraft getretenen „Gesamtdeutschen Fördersystem für strukturschwache Regionen“ berücksichtigt werden? Darauf basierend, welche Maßnahmen sind auf regionaler und kommunaler Ebene empfehlenswert? (Zweiter Schwerpunkt des AP 1)
  • Leitfrage 3: Welche Empfehlungen für eine wirksame Regionalentwicklung zur Stärkung nachhaltiger Raumbeziehungen zwischen Stadt, Stadtumland und ländlichem Raum lassen sich formulieren? Wie und durch welche Akteure können die Empfehlungen mittels konkreter Maßnahmen umgesetzt werden? (Schwerpunkt des AP 2)

 

Der thematische Fokus liegt auf der Operationalisierung folgender umweltrelevanter Schwerpunktthemen, welche sowohl auf die Stadt, das städtische Umland und den ländlichen Raum zu beziehen sind:

  • Grüne Infrastruktur,
  • Stoffströme und Ressourcennutzungen,
  • Flächennutzung,
  • Mobilität und Verkehrsinfrastruktur,
  • Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel,
  • Ver- und Entsorgungsinfrastrukturen,
  • Umweltgerechtigkeit,
  • Immissionsschutz und
  • Digitalisierung.

 

Projektleitung: Prof. Dr. Matthias Pietsch

Förderkennzeichen: 3720 15 104 0

Kooperationspartner:

Raum & Energie, Institut für Planung, Kommunikation und Prozessmanagement GmbH,

Technische Universität Dresden, Prof. Dr.-Ing. Catrin Schmidt, Professur für Landschaftsplanung, Fakultät Architektur, Institut für Landschaftsarchitektur

plan + risk consult, Prof. Dr. Greiving & Partner, Ingenieurgesellschaft für Raumplanung und Umweltforschung

Prof. Dr. Wolfgang Köck, Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung – UFZ Department Umwelt- und Planungsrecht

Auftraggeber: Umweltbundesamt, Referat Z 1.5

Förderzeitraum: 08/2020 – 12/2023