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Aktualisierter Rahmenplan: Ergänzung der "Stufe 0"

Der Rahmenplan für den eingeschränkten Lehrbetrieb im Sommersemester 2021 wurde aktualisiert (Stand: 25.06.2021). Die Stufenregelung für die Campusstandorte wurde um eine Stufe 0 ergänzt, die bei einem Inzidenzwert unter 35 gilt.

Unter anderem kann die Anzahl der Personen in Hörsälen, Seminarräumen, Laboren, PC-Pools etc. über der bisherigen Begrenzung gemäß Raumliste liegen. In dem Fall gilt die Verpflichtung zum Tragen eines Mund- und Nasenschutzes. Falls in den Räumen die Begrenzung der Personenanzahl und der Mindestabstand von 1,5 m (Einhaltung der markierten Sitze) eingehalten wird, kann nach dem Einnehmen der Plätze auf das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes verzichtet werden.

Für den Zugang zu Hochschulveranstaltungen (z. B. Lehrveranstaltungen und Prüfungen) bleibt die Testpflicht, der Nachweis des vollständigen Impfschutzes bzw. einer Genesung bestehen.