Zulassung und ­Immatrikulation

Sie haben einen Zulassungsbescheid für Ihr Wunschstudium an der Hochschule Anhalt erhalten?
Herzlichen Glückwunsch!

Schritt für Schritt-Anleitung

Für den Ablauf des Online-Bewerbungsprozesses im SSC-Portal

Bei Vorliegen einer deutschen Hochschul- bzw. Masterzugangsberechtigung.

Melden Sie sich im SSC-Bewerberportal mit Ihren persönlichen Zugangsdaten an, um Ihren Bewerberstatus abzurufen. 

Die Bearbeitung Ihrer Studienbewerbung ist abgeschlossen, wenn der Status "Zulassungsangebot liegt vor"/"Zulassung aktuell nicht möglich" angezeigt wird. Sie können dann den Bescheid zur Zulassung/Absage für Ihr Studium als PDF-Dokument herunterladen und mit der Online-Immatrikulation beginnen.

Hinweis! Die Zulassung enthält Ihre persönliche Bewerbernummer. Diese benötigen Sie zur Begleichung Ihres Semesterbeitrages.

Hinweis! Die Hochschule Anhalt ermöglicht Ihnen eine papierlose Online-Bewerbung und -Immatrikulation. Senden Sie bitte keine Bewerbungsunterlagen in Papierform.

 

Für die Immatrikulation (Einschreibung nach Zulassung) melden Sie sich in Ihrem persönlichen Bereich im SSC-Bewerberportal an. Zur Annahme des Zulassungsangebotes klicken Sie bitte auf "Immatrikulation beantragen" und führen die Online-Immatrikulation entsprechend der angegebenen Schritte durch. Im Anschluss wird der "Antrag auf Immatrikulation" automatisch generiert. Diesen unterschreiben und laden Sie bitte mit den weiteren erforderlichen Unterlagen im SSC-Bewerberportal hoch und überweisen die Semestergebühr in angegebener Höhe auf das entsprechende Konto (siehe Hinweise Semesterbeitrag & Studiengebühren).

 

Erforderliche Unterlagen für die Immatrikulation:

  • unterschriebener Antrag auf Immatrikulation (automatisch generiert)
  • Passfoto (35x45 mm, 300 dpi)
  • Ausweisdokument

 

Hinweis Krankenversicherung! 
Eine Immatrikulation ohne Krankenversicherung ist nicht möglich. Den Versicherungsnachweis fordern Sie bitte vor der Immatrikulation bei Ihrer Krankenkasse an. Die Versichertendaten werden dann elektronisch an die Hochschule Anhalt übermittelt. Weitere Informationen zum elektronischen Studenten-Meldeverfahren finden Sie hier.

Immatrikulationszeiträume:

Immatrikulation (Einschreibung) zum Wintersemester: 15.07. bis 30.09.
Immatrikulation (Einschreibung) zum Sommersemester: 15.01. bis 31.03.


Eine Bearbeitung der Immatrikulation erfolgt ausschließlich in den genannten Zeiträumen. Sollten Sie bereits zuvor die notwendigen Dokumente hochgeladen und die Semestergebühren gezahlt haben, ruht der Vorgang bis zu den oben aufgeführten Immatrikulationszeiträumen. 

Wenn Ihre Unterlagen vollständig vorliegen und Ihre Zahlung auf dem Konto der Hochschule gutgeschrieben ist, werden Sie immatrikuliert. Ihre Studienbescheinigung sowie Ihr Studierendenausweis stehen zum Download im SSC-Portal bereit. Der Studierendenausweis enthält unten rechts Ihre Logindaten (Benutzername / Initialpasswort) für die zentralen digitalen Dienste der Hochschule (u.a. Webmail, SSC-Portal, HIS-QIS, Moodle).

Informationen zum Initialpasswort und Dokumentendownload finden Sie hier.

 

Hinweis! Beachten Sie, dass der Upload der vollständigen Immatrikulationsunterlagen sowie der Zahlungseingang der Semestergebühren auf dem Konto der Hochschule bis spätestens zum Ende des Immatrikulationszeitraums abgeschlossen sein müssen.

Das Begleichen des Semesterbeitrags ist für alle Studierenden verpflichtend. Sollten Sie dies nicht rechtzeitig tun, kann die Immatrikulation nicht vorgenommen werden. Die jeweilige Zahlungsinformation wird auf dem "Antrag auf Immatrikulation" zur Verfügung gestellt. Weitere Informationen finden Sie hier.

 

Überweisen Sie den Gesamtbetrag auf folgendes Konto:

Empfänger: Hochschule Anhalt
Geldinstitut: Deutsche Bundesbank
IBAN: DE35 8100 0000 0081 0015 39
BIC: MARKDEF1810
Verwendungszweck: Bewerbernummer, Name, Vorname

Bsp. Verwendungszweck: "12345, Schmidt, Marie"


Hinweis! Die Semestergebühren müssen bis spätestens zum Ende des Immatrikulationszeitraums auf dem Konto der Hochschule verbucht worden sein. Beachten Sie bitte die Bearbeitungszeit sowie ggf. zusätzlich anfallende Gebühren Ihrer Bank, wenn Sie aus dem Ausland überweisen.

Sollten Sie das Studium nicht antreten können, ist eine Rückzahlung der Semestergebühren möglich. Dies ist innerhalb von einem Monat nach Semesterbeginn schriftlich zu beantragen. Wenden Sie sich diesbezüglich bitte an das zuständige Immatrikulationsamt.

Hinweis Zweitstudiengebühr: Falls Sie bereits einen Abschluss auf dem neu angestrebten Niveau (Bachelor oder Master) in Deutschland abgeschlossen haben, wird eine Zweitstudiengebühren in Höhe von 250 € pro Semester erhoben. Von Studierenden, die zusätzlich eine Studiengangsgebühr, ein Lernmittelentgelt oder einen Gasthörerbeitrag zahlen, wird nur die höchste dieser Gebühren erhoben (Vgl. § 3 Gebühren- und Entgeltordnung für Studium, Lehre und Weiterbildung).

 

Krankenkasse

In Deutschland gilt Krankenversicherungspflicht. Daher müssen Sie sich für Ihren Aufenthalt in Deutschland krankenversichern. Kümmern Sie sich bitte vor der Immatrikulation und Ihrer Einreise nach Deutschland um einen gültigen Versicherungsschutz. Ausführliche Informationen finden Sie hier

Bei Einreise während des Semesters (01.04.2023-30.09.2023) wird ggf. eine Nachzahlung seitens der Krankenkasse für das gesamte Semester erhoben (ca. 600 EUR).

 


Einreise nach Deutschland

Bei zusätzlichen Fragen zur Einreise nach Deutschland steht das International Office als Ansprechpartner zur Verfügung. Bei Fragen zur Bewerbung oder Immatrikulation hilft das Studierenden-Service-Center weiter: studienberatung@hs-anhalt.de.