Visum

Formalitäten vor der Reise nach Deutschland

  • Für internationale Studierende aus EU und Schweiz

    Als Studierender aus der EU können Sie ohne ein Visum in Deutschland einreisen und benötigen auch keine Aufenthaltserlaubnis. Sie müssen sich allerdings nach Ankunft in Deutschland bei der zuständigen Behörde ihrer Stadt anmelden und nachweisen, dass Einreise und Aufenthalt rechtmäßig erfolgt sind. Hier finden Sie alle nötigen Informationen.

  • Nicht EU - Studierende aus Drittstaaten

    Ein Visum für Deutschland wird immer für einen bestimmten Zweck ausgestellt. Studierende beantragen ein Studentenvisum oder ein Studienbewerbervisum. Dazu wenden Sie sich entweder an die Deutsche Botschaft oder aber an das Deutsche Generalkonsulat in Ihrem Land. Reisen Sie nicht mit einem Touristenvisum ein - Sie werden es in Deutschland nicht in eine Aufenthaltserlaubnis umwandeln können!

    Für das Visum benötigen Sie in jedem Fall einen Reisepass, einen Zulassungsbescheid der Hochschule bzw. eine Bewerbungsbestätigung und ganz wichtig: einen Nachweis, dass Sie Ihr Studium finanzieren können. Über weitere Anforderungen informiert Sie die Deutsche Botschaft oder das Deutsche Generalkonsulat.

    Häufig dauert es mehrere Monate, bis ein Visum ausgestellt wird. Sie sollten das Visum also früh genug beantragen! Wenn Sie verspätet nach Deutschland einreisen, verpassen Sie womöglich wichtige Termine und können vielleicht nicht mehr eingeschrieben werden. Ohne Einschreibung können Sie jedoch keine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken bekommen.

    Das Visum gilt drei Monate. Sie müssen es in Deutschland in eine Aufenthaltserlaubnis für Studienzwecke umwandeln lassen.

    Bitte beachten Sie: Eine Verlängerung des Visas bzw. Umwandlung in eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken setzt die Sicherung Ihres Lebensunterhalts voraus. Dies können Sie nachweisen mit: a) einem Sperrkontos (Ab Oktober 2022) mit dem Betrag von 11.208,00 € und einer monatlichen Verfügung von 934,00 € sowie jährliche Erneuerung.

    b) Ein Nachweis einer Verpflichtungserklärung nach § 68 Aufenthaltsgesetz von einer Ausländerbehörde (Bürge muss deutsche Staatsangehörigkeit oder Niederlassungserlaubnis besitzen)

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