Vor der Abreise

Vorbereitungen zur Rückkehr

 

Die Rückkehr in Ihr Heimatland sollten Sie ebenso umsichtig planen wie Ihren Aufenthalt in Deutschland!

Studierende aus Entwicklungsländern können eventuell Rückkehrhilfen in Anspruch nehmen. Diese können sehr unterschiedlich sein: Es gibt Hilfen zur Existenzgründung, Transportzuschüsse, zeitlich befristete finanzielle Unterstützung und Ähnliches.


Wenn Sie in Deutschland Beiträge zur Rentenversicherung geleistet haben und es kein Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und Ihrem Heimatland gibt, können Sie sich diese gegebenenfalls ausbezahlen lassen. Wenn Abkommen bestehen, können Sie die Ansprüche später geltend machen. Erkundigen Sie sich hierzu jedoch schon vor Ihrer Heimreise! 

 

Bevor Sie in Ihr Heimatland zurückkehren sollten Sie Folgendes erledigen:

  • Abmeldung am Wohnort
  • Exmatrikulation
  • Kündigung von Krankenversicherung und Telefon
  • Auflösung Ihres Kontos
  • Kontaktieren Sie die Rentenversicherung

Hier können Sie sich die Checkliste "Vor dem Abreisen aus Deutschland" herunterladen.

Achtung: mit der Exmatrikulation endet die Aufenthaltserlaubnis!

Apostille oder Verifizierung von Hochschule-Anhalt-Dokumenten

Die Beglaubigung von an deutschen Hochschulen ausgestellten Dokumente erfolgt in bis zu vier Schritten:
 

  1. Vorbeglaubigung an der Hochschule Anhalt (zur Vorlage beim Landesverwaltungsamt in Magdeburg)
     
  2. Ausstellung der Apostille (Beglaubigung) beim Landesverwaltungsamt Magdeburg
     
  3. Endbeglaubigung im Bundesverwaltungsamt
     
  4. Beglaubigung bei der zuständigen Botschaft

 

Außerdem besteht die Möglichkeit Dokumente, die von der HSA ausgestellt wurden verifizieren zu lassen. 

(Wenn z.B. ein Arbeitgeber oder weiterführende Bildungsinstitution aus dem Ausland dies benötigt.)  Dafür lesen Sie bitte Punkt 6 der PDF.