Vor der Abreise

Vorbereitungen zur Rückkehr

 

Die Rückkehr in Ihr Heimatland sollten Sie ebenso umsichtig planen wie Ihren Aufenthalt in Deutschland!

Studierende aus Entwicklungsländern können eventuell Rückkehrhilfen in Anspruch nehmen. Diese können sehr unterschiedlich sein: Es gibt Hilfen zur Existenzgründung, Transportzuschüsse, zeitlich befristete finanzielle Unterstützung und Ähnliches.


Wenn Sie in Deutschland Beiträge zur Rentenversicherung geleistet haben und es kein Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und Ihrem Heimatland gibt, können Sie sich diese gegebenenfalls ausbezahlen lassen. Wenn Abkommen bestehen, können Sie die Ansprüche später geltend machen. Erkundigen Sie sich hierzu jedoch schon vor Ihrer Heimreise! 

 

Bevor Sie in Ihr Heimatland zurückkehren sollten Sie Folgendes erledigen:

  • Abmeldung am Wohnort
  • Exmatrikulation
  • Kündigung von Krankenversicherung und Telefon
  • Auflösung Ihres Kontos
  • Kontaktieren Sie die Rentenversicherung

Hier können Sie sich die Checkliste "Vor dem Abreisen aus Deutschland" herunterladen.

Achtung: mit der Exmatrikulation endet die Aufenthaltserlaubnis!

Apostille

Die Beglaubigung von an deutschen Hochschulen ausgestellten Dokumente erfolgt in bis zu vier Schritten:

  1. Zertifizierung an der HS Anhalt
  2. Vorbeglaubigung im Landesverwaltungsamt
  3. Endbeglaubigung im Bundesverwaltungsamt
  4. Beglaubigung bei der zuständigen Botschaft

Eine Ausführliche Beschreibung des Prozesses kann hier heruntergeladen werden.