Promotionszentren

Eigenes Promotionsrecht an den Hochschulen in Sachsen-Anhalt

Seit Mai 2021 können die Hochschulen für angewandte Wissenschaften in Sachsen-Anhalt ihre Nachwuchswissenschaftler*innen selbstständig zum Doktorgrad führen. Dafür wurden verschiedene Promotionszentren eingerichtet. Während einzelne Promotionszentren ausschließlich an der Hochschule Anhalt angesiedelt sind, arbeiten andere hochschulübergreifend mit Partnerhochschulen des Landes Sachsen-Anhalt zusammen. 

So entstanden an der Hochschule Anhalt die zwei hochschuleigenen Promotionszentren „Life Scienes“ und „Architektur- & Designforschung“. An der Hochschule Magdeburg-Stendal wurde das Promotionszentrum „Umwelt & Technik“ gegründet. Im hochschulübergreifenden Promotionszentrum „Ingenieurwissenschaften und Informationstechnologien“ können Interessierte nun je nach Schwerpunkt an der Hochschule Anhalt, Hochschule Harz oder Hochschule Merseburg promovieren. Das Promotionszentrum „Sozial, Gesundheits- und Wirtschaftswissenschaften“ ist sogar eine Verbundarbeit von allen vier Hochschulen. 

Eine kooperative Promotion in Zusammenarbeit mit einer Universität ist auch weiterhin möglich. Als eines der ersten Bundesländer ist Sachsen-Anhalt mit dem eigenen Promotionsrecht für HAW wegweisend und stärkt damit die Forschung und Wissenschaft an den Hochschulen des Landes. 

Hier zum Download die Promotionsverordnung (HAWPromVO) und die Satzungen und Ordnungen der Promotionszentren.

 

Immatrikulation zur Promotion

Die Immatrikulation erfolgt durch einen gesonderten Antrag an das Studierenden-Service-Center unter 

  • Vorlage der Annahmebescheinigung eines Promotionszentrums oder
  • unter Vorlage einer Bestätigung des Promotionszentrums, dass die formellen Voraussetzungen zur Annahme als Doktorand in ein Promotionszentrum erfüllt sind. 

Bei kooperativen Promotionsvorhaben ist die schriftliche Bestätigung der Betreuerin oder des Betreuers der Hochschule über die Betreuung der Dissertation vorzulegen.

Promovierende werden unabhängig von den regulären Fristen immatrikuliert, eine Immatrikulation kann jederzeit im Semester erfolgen. Ansprechpartnerin im Studierenden-Service-Center ist Susanne Steinmann.

Die Immatrikulation zur Promotion ist freiwillig. Allerdings ist die Registrierung für alle Promotionen, die eigenständig an der HSA durchgeführt werden, verpflichtend. 

Wo ist der Unterschied zwischen Immatrikulation und Registrierung?

  Immatrikulation zur Promotion Registrierung zur Promotion
Semesterbeitrag ja nein
Studierenden-Card (für Mensa, Bibliothek, Rabatte) ja nein
Nutzung der digitalen Dienste der HSA (z.B. eigene E-Mail Adresse) ja nein

Hochschuleigene Promotionszentren

Hochschulübergreifende Promotionszentren

Service

Psychologische Beratung für Promovierende

Angst, Stress, Druck, Schreibblockade? Manchmal brauchen wir einfach jemanden zum Reden. Das Angebot der psychologische Beratung von Dr. Elke Eckhardt steht auch allen Promovierenden offen. Weitere Informationen finden Sie hier.

Veranstaltungen für Promovierende

Förderung von Open Access Publikationen

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) fördert ab 2022 die Hochschule Anhalt im Bereich Open-Access-Publikationen. Des Weiteren hat die Hochschule Anhalt einen Open Access-Publikationsfonds eingerichtet, über den Veröffentlichungen in reinen Open-Access-Zeitschriften bezuschusst werden können. Wir möchten Sie motivieren diese Zuschüsse zu nutzen und zu prüfen, ob Ihre geplanten Publikationen den im „Leitfaden zum Open Access-Publikationsfonds der Hochschule Anhalt“ aufgeführten Kriterien entsprechen. 

Leitfaden

Antragsformular 

Zum Thema gab Carolin Paoli ein Interview: hier zu lesen.

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