Die Ethikkommission der Hochschule Anhalt wurde zur Beurteilung ethischer Grundsatzfragen des Wissenschaftsbetriebs sowie ethischer Fragen von wissenschaftlichen Untersuchungen am Menschen eingerichtet. Dies schließt Grundlagenforschung, epidemiologische Forschung mit personenbezogenen Daten und Forschung mit therapeutischer Zielsetzung ein.
Für die Durchführung von studentischen Arbeiten in gesundheitsbezogenen Studiengängen oder in der Forschung mit Gesundheitsbezug ist vor Beginn der Arbeiten die Prüfungen von ethischen Bedenken notwendig.
Die Ethikkommission stellt fest, ob derartige Forschungsvorhaben oder Abschlussarbeiten zu Bedenken in ethischer, wissenschaftlicher oder rechtlicher Sicht Anlass geben. Geprüft wird insbesondere, ob
- alle Vorkehrungen zur Minimierung von Risiken der Studienteilnehmenden getroffen wurden;
- ein angemessenes Verhältnis zwischen Nutzen und Risiken des Vorhabens besteht;
- die Einwilligung der Studienteilnehmenden bzw. der gesetzlichen Vertretung hinreichend belegt ist und
- die Durchführung des Vorhabens den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere den Bestimmungen zum Datenschutz Rechnung trägt.
Die Ethikkommission besteht aus bis zu sieben Mitgliedern. Von den Mitgliedern sollen mindestens vier Angehörige der Hochschule Anhalt sein, die relevante Studienrichtungen vertreten oder eine fachliche Kompetenz einbringen. In die Kommission werden des Weiteren bis zu drei externen Personen berufen.
Die stimmberechtigten Mitglieder der Ethikkommission werden durch den Senat auf Vorschlag des Präsidiums für die Amtszeit von vier Jahren bestellt. Die Tätigkeit als Mitglied der Ethikkommission ist ehrenamtlich.
Hinweise zum Ausfüllen des Ethikantrages
Liebe Antragsteller, liebe Studierende,
das Basisformular für einen Antrag an die Ethikkommission finden Sie in der rechten Spalte verlinkt.
Bevor Sie den Ethikantrag ausfüllen, möchten wir Ihnen noch einige Hinweise an die Hand geben. Achten Sie peinlichst darauf, dass sie den Antrag auf der letzten Seite unterschreiben, aber auch ihren Namen in Druckbuchstaben angeben. Kann die Kommission anhand ihrer Unterschrift ihren Ethikantrag nicht eindeutig zuordnen, wird dieser nicht bearbeitet.
Ergänzend zum Antrag benötigt die Kommission ein max. zweiseitiges Exposé, in dem Sie Ihr Studiendesign hinsichtlich Zielsetzung, Vorgehensweise sowie der Machbarkeit und Durchführbarkeit entsprechend den ethischen Anforderungen beschreiben.
Die Abgabe des Exposés und des Ethikantrages müssen vierzehn Tage vor der nächsten Kommissionssitzung dem Vorsitzenden der Ethikkommission (per E-Mail) vorliegen. Die Ethikkommission tagt in der Regel jeweils am ersten Freitag des Monats. Bitte beachten Sie, dass Sie dem Antrag und dem Exposé auch Ihre postalische Anschrift hinzufügen, da die Bescheide per Post an Sie gesendet werden.
Für eventuelle Rückfragen steht Ihnen der Kommissionsvorsitzende gerne zur Verfügung.
Für die Amtsperiode bis 20. Juni 2026 wurden folgende Mitglieder der Ethikkommission vom Senat bestellt:
Vorsitzender
Vorsitzender der Ethikkommission, FB7 Angewandte Biowissenschaften und Prozesstechnik, Leitung des Studiengang Physician Assistance (PA)
Stellvertretende Vorsitzende
Arzt, Stellvertreter des Vorsitzenden, FB1 Landwirtschaft, Ökotrophologie und Landschaftsentwicklung
Jurist, Stellvertreter des Vorsitzenden, FB2 Wirtschaft, Datenschutzbeauftragter der HS Anhalt
Mitglieder
FB7 Angewandte Biowissenschaften und Prozesstechnik und Mitglied des deutschen Ethikrates
FB7 Angewandte Biowissenschaften und Prozesstechnik
FB7 Angewandte Biowissenschaften und Prozesstechnik
FB1 Landwirtschaft, Ökotrophologie und Landschaftsentwicklung
Ärztlicher Direktor Heliosklinikum Köthen
Beratendes Mitglied
ohne Stimmrecht, FB7 Angewandte Biowissenschaften und Prozesstechnik